Befragung der Bundesregierung

Spahn: Versicherte sollen schneller einen Termin beim Arzt bekommen

Versicherte sollen künftig schneller einen Termin beim Arzt erhalten, das ist das zentrale Ziel des von der Bundesregierung geplanten „Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung“. Einen entsprechenden Entwurf hat das Kabinett jetzt beschlossen. „Während Privatpatienten oft schon innerhalb einer Woche einen Termin beim Facharzt bekommen, warten gesetzlich Versicherte nicht selten drei, vier Monate“, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Mittwoch, 26. September 2018, bei der Vorstellung der Gesetzesinitiative in der Regierungsbefragung des Bundestags. „Wir wollen es attraktiver für Ärzte machen, gesetzliche Versicherte zeitnah einen Termin zu geben.“

Mehr Sprechstunden, bessere Terminvermittlung

So sollen nach dem Willen der Bundesregierung etwa Hausärzte, die einen Patienten erfolgreich an einen Facharzt vermitteln eine extra Vergütung erhalten. Auch für Ärzte, die neue Patienten aufnehmen, sind Zuschläge vorgesehen. Im Gegenzug sieht der Gesetzentwurf vor, das Mindestsprechstundenangebot der niedergelassenen Ärzte von derzeit 20 auf 25 Stunden zu erhöhen und die Aufgaben der Terminservicestellen deutlich zu erweitern. 

Diese sollen laut Gesetzentwurf zu Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle weiterentwickelt werden und auch die Terminvermittlung zu Haus- und Kinderärzten übernehmen. Die bundesweit einheitliche Notdienstnummer 116117 werde künftig rund um die Uhr erreichbar sein, auch das digitale Angebot der Terminservicestellen werde ausgebaut, kündigte der Minister an.

Zuschläge für Landärzte

Um die medizinische Versorgung in ländlichen Regionen zu verbessern, sollen Landärzte obligatorische Zuschläge erhalten, sagte Spahn. Weiter sehe der von seinem Ministerium erarbeitet Gesetzentwurf vor, dass in „unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten“ die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten müssen. 

Außerdem werde der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung um zusätzliche Angebote erweitert. So sollen etwa die Zuschüsse zum Zahnersatz steigen. „Außerdem wollen wir ambulante Betreuungsdienste für Sachleistungen wie etwa Haushaltshilfe zulassen“, sagte Spahn. Die angestrebten Neuregelungen schafften zwar kein „Paradies“, so der Minister, trügen aber dazu bei, „den Alltag vieler Patienten“ zu verbessern.

„Mit offener Sprechstunde ist keinem geholfen“

Prof. Dr. Axel Gehrke, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD, bezweifelte dies: Mit offenen Sprechstunden, die Ärzte künftig verpflichtend anbieten sollten, sei „keinem geholfen“, sie führten eher zu Problemen in der Praxisorganisation, so Gehrke. Sinnvoller sei es, an Krankenhäusern angedockte „Portalpraxen“ zu fördern. Davon fehlten einer Studie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zufolge 736 in Deutschland.

Spahn räumte ein, dass der Bereich der ärztlichen Notdienste tatsächlich in Zukunft einer besseren Organisation bedürfe. Doch mit der verpflichtenden offenen Sprechstunde der niedergelassenen Ärzte habe diese wenig zu tun. Diese sei „eine Möglichkeit“, um die Wartezeiten zu verkürzen und die ärztliche Versorgung der gesetzlichen Versicherten zu verbessern. „Ich höre immer, was nicht geht. Wenn Sie andere Möglichkeiten sehen, nennen Sie sie gerne“, forderte der Minister die Abgeordneten auf.

Landarztquote bei Studienplatzvergabe einführen

Dieser Einladung folgte Johann Saathoff (SPD), Mitglied im Gesundheitssauschuss, sogleich: Er verlangte eine bessere Breitbandversorgung in ländlichen Regionen sowie mehr Anreize für Mediziner, ihre Praxis auf dem Land zu eröffnen. „Wäre es nicht sinnvoller, Medizin-Studienplätze nicht nur mithilfe des Numerus clausus zu vergeben, sondern dabei auch die Bereitschaft, in ländlichen Regionen zu arbeiten, als Kriterium miteinzubeziehen?“

Dem stimmte der Spahn zu: Eine „Landarztquote“ sei ein „gutes Kriterium für die Vergabe von Studienplätzen“. Auch die Schaffung neuer Fakultäten wie in Nordrhein-Westfalen, um die Zahl der Mediziner zu erhöhen, sei hilfreich. Gleichzeitig bedürfe es aber auch finanzieller Anreize für Mediziner, so der Minister. Daher sehe das geplante Gesetz obligatorische regionale Zuschläge für Landärzte ebenso vor wie finanzielle Unterstützung bei Praxisgründungen auf dem Land.

Mehr bürokratischer Aufwand befürchtet

Ob die Verpflichtung zu offenen Sprechstunden nicht zu mehr Bürokratie bei den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen führe, wollte die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP, Christina Aschenberg-Dugnus, wissen. „Wie sollen die Ärzte denn künftig die Einhaltung der Vorgaben nachweisen?“

Die Befürchtung wachsender Bürokratie teilte der Gesundheitsminister nicht. Schon jetzt gebe es die Vorgabe für Vertragsärzte von 20 Stunden als Mindestsprechstundenangebot. „Diese Zahl erhöhen wir nun auf 25 Stunden.“ Die Mehrstunden ließen sich einfach anhand der Abrechnungsziffern nachverfolgen. „Dazu braucht es keine zusätzliche Bürokratie.“

Zuschläge für Mediziner

Rudolf Henke (CDU/CSU), Mitglied des Gesundheitsausschusses, bat den Minister noch einmal genauer zu erläutern, wie die Bundesregierung plane, zusätzliche Angebote der Ärzte zu entlohnen. 

Spahn nannte hier insbesondere Zuschläge für die erfolgreicher Vermittlung eines dringenden Facharzt-Termins durch einen Hausarzt, Zuschläge für die Aufnahme von neuen Patienten und Zuschläge für Leistungen, die in den offenen Sprechstundenzeiten erbracht werden. Hausbesuche sollten zudem künftig als „Praxisbesonderheit“ besonders honoriert werden, kündigte der Minister an. Und auch die „Sprechende Medizin“ solle gegenüber technischen Leistungen aufgewertet werden.

„Zahnersatzkosten vollständig übernehmen“

Dr. Achim Kessler, Obmann der Linksfraktion im Gesundheitsausschuss, monierte, dass die Bundesregierung den Festzuschuss der Krankenkasse zum Zahnersatz lediglich um zehn Prozent auf künftig 60 Prozent erhöhen wolle. „Eine vollständige Kostenübernahme würde nur einer Beitragserhöhung von 0,2 Prozent für Arbeitgeber und -nehmer bedeuten, warum machen Sie das nicht?“, fragte der Linkspolitiker. 

Spahn verwies darauf, dass nicht alle medizinischen Leistungen von der Solidargemeinschaft getragen werden könnten. Bei der Kostenübernahme gelte, dass das „Maß des medizinisch Notwendigen“ nicht überschritten werden dürfe.

„Benachteiligung von gesetzlich Versicherten ausschließen“

Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, betonte, es müsse darum gehen, einen bedarfsgerechten und sozial gerechten Zugang zu medizinischer Versorgung zu gewährleisten. „Warum stellen Sie im Gesetzentwurf nicht klar, dass es keine Benachteiligung von gesetzlich Versicherten geben darf“, fragte die Abgeordnete. „Das wäre dann ein Versorgungsauftrag für die Praxen und hätte Auswirkungen.“ 

Dem hielt Spahn entgegen, dass dies aber eine Regelung wäre, deren Einhaltung nicht nachprüfbar sei. Besser seien „pragmatische Lösungen“. Zudem ließen sich mit den „zehn Prozent Privatversicherten“ nicht alle Probleme der ärztlichen Versorgung Deutschland erklären, so der Gesundheitsminister. (sas/26.09.2018)

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