4. Oktober 1918: Regierungsmitglieder werden kommissarisch ernannt
Freitag, 4. Oktober 1918: Die neuen „parlamentarischen“ Staatssekretäre (Minister) im Kabinett Max von Baden werden offiziell mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt, allerdings zunächst nur kommissarisch, damit sie nicht wegen Artikel 21, 2 der Reichsverfassung ihre Reichstagsmandate niederlegen müssen.
Erstmals Sozialdemokraten in der Reichsregierung
Mit Philipp Scheidemann (Staatssekretär ohne Portefeuille) und Gustav Bauer (Staatssekretär des Reichsarbeitsamtes) gehören erstmals zwei SPD-Reichstagsabgeordnete der Reichsregierung an. Weitere Parlamentarier der Mehrheitsparteien im Kabinett sind der bereits seit 1917 amtierende Vizekanzler Friedrich von Payer (Fortschrittliche Volkspartei), die Zentrumsabgeordneten Matthias Erzberger und Adolf Gröber als Staatssekretäre ohne Portefeuille sowie der ebenfalls dem Zentrum angehörende Karl Trimborn als Staatssekretär des Innern. (ww/04.10.2018)