AfD und FDP lehnen die Budgetierung für Ärzte ab
Gegen eine Budgetierung für Ärzte wenden sich AfD- und FDP-Fraktion. Am Freitag, 12. Oktober 2018, hat der Bundestag den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Aussetzung der Budgetierung für Ärzte“ (19/3393) sowie den Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Ambulante ärztliche Versorgung verbessern, Bürokratie abbauen, Budgetierung aufheben“ (19/4833) debattiert und anschließend zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen.
Antrag der FDP
Die FDP fordert, die Budgetierung ärztlicher Leistungen schrittweise aufzuheben und als ersten Schritt eine Entbudgetierung der grundversorgenden Haus- und Fachärzte vorzusehen. Bürokratie und Berichtspflichten sollten reduziert werden. Die Fraktion will bessere Rahmenbedingungen, damit sich wieder mehr junge Menschen für den Arztberuf entscheiden. Ärzte müssten sich mehr um Patienten als um Papierkram kümmern.
Die ärztliche Behandlung müsse vollständig vergütet werden, was seit Einführung der Budgetierung nicht der Fall sei. Denn durch diese Deckelung werde die geleistete Arbeit nicht mehr vollständig bezahlt. Es dürfe kein Arzt mehr bestraft werden, der sich intensiv um seine Patienten kümmert. Die Budgetierung verschlechtere den Zugang zu ärztlichen Leistungen für Patienten in Deutschland.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert die Abschaffung der Budgetierung für Ärzte. Die niedergelassenen Mediziner müssten das Recht haben, ihren Beruf uneingeschränkt auszuüben. Die Budgetierung grenze die vertraglich zugesicherte freie Berufsausübung unzulässig und zu Lasten der Patienten ein.
Die ausschließlich ökonomisch begründete Einschränkung der Therapiefreiheit des Arztes müsse sofort außer Kraft gesetzt werden. Allgemeine Standards und starre Budgetvorgaben dürften nicht über die individuelle Art und Weise einer medizinischen Behandlung entscheiden.
Die Aufhebung der Budgetierung dürfe nicht dazu führen, dass Patienten finanziell belastet würden, etwa durch eine Erhöhung der Krankenkassenbeiträge. Mehrkosten müssten anderweitig finanziert werden, etwa aus den Überschüssen der Krankenkassen. (hau/12.10.2018)