Bildung

Europäischen Bildungs­raum und Bologna-Prozess kritisch be­leuchtet

Über die Entwicklung des Europäischen Bildungsraums hat der Bundestag am Donnerstag, 11. Oktober 2018, beraten. Basis dafür war ein von den Koalitionsfraktionen vorgelegter Antrag mit dem Titel „Mobilität, Hochschulnetzwerke und Digitalisierung – Die Zukunft eines innovativen, qualitativ hochwertigen europäischen Bildungsraums“ (19/4846), den der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD (bei zwei Enthaltungen aus der AfD) sowie bei Enthaltung der FDP, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen angenommen hat.

Antrag von CDU/CSU und SPD

CDU/CSU und SPD fordern die Bundesregierung in ihrem Antrag unter anderem auf, den länderübergreifenden Austausch und die Mobilität innerhalb des Europäischen Hochschulraums zu stärken und sich für eine Erhöhung der Mittel für das Nachfolgeprogramm von „Erasmus+“ einzusetzen. „Erasmus+“ schaffe weitreichende Möglichkeiten, die individuelle Mobilität der Studierenden und des Hochschulpersonals zu steigern sowie langfristige Hochschulpartnerschaften und -netzwerke zu knüpfen.

Zugleich solle der Bundestag an die Länder appellieren, die von der EU-Kommission geplante Plattform für digitale Hochschulbildung zu unterstützen, ihre Hochschulen zur Beteiligung an der Plattform zu mobilisieren und die aktive Mitarbeit an der Plattformgestaltung durch zusätzliche Finanzierung zu ermöglichen.

Beratungsgegenstand war auch der „Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses 2015 bis 2018“ (19/1445), den der Bundestag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwies.

48 Staaten gehören Europäischem Hochschulraum an

Deutschland habe gemeinsam mit Frankreich, Italien und Großbritannien auf der Konferenz der für Bildung zuständigen Minister an der Universität Sorbonne 1998 die Grundlage eines gemeinsamen Rahmens für die europäische Hochschulbildung geschaffen, heißt es in der Unterrichtung der Bundesregierung. Dem Europäischen Hochschulraum (EHR) gehörten inzwischen 48 Staaten an.

Kernelenente des Bologna-Prozesses seien die Einführung gestufter Studiengänge, die Vereinfachung der Anerkennung, die Einführung des Kreditpunktesystems ECTS, die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung, die Förderung der Mobilität der Studenten und Hochschulangehörigen und die Stärkung einer europäischen Dimension der Hochschulbildung gewesen. Erweitert worden sei der Zielkatalog bei den Folgekonferenzen in Prag (2001) und Berlin (2003) um lebenslanges Lernen, Einbeziehung der Hochschulen und Studenten, Förderung der weiteren Entwicklung der Qualitätssicherung, Berücksichtigung der Sozialen Dimension bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses, Erhöhung der weltweiten Attraktivität des EHR sowie seine Etablierung nebst dem Europäischen Forschungsraum als die zwei Säulen der Wissensgesellschaft.

Prinzipien infrage gestellt

Die Bundesregierung betont in ihrer Unterrichtung, seit der Konferenz der Wissenschaftsminister in Jerewan 2015 habe es in einzelnen Staaten politische Entwicklungen gegeben, die die Prinzipien des Europäischen Hochschulraums brechen oder in Frage stellten. Die Verhaftung von Wissenschaftlern, die Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit, die Diskreditierung faktengeleiteter Diskurse, der Versuch, politisch unliebsame Hochschulreinrichtungen zu schließen und Hochschulangehörige zu entlassen, stelle den Europäischen Hochschulraum auf die Probe. Vielzitierte gemeinsame europäische Werte würden eine inakzeptable Relativierung erfahren. 

Für Deutschland seien die Werte des Europäischen Hochschulraums, namentlich die Wissenschafts- und akademische Freiheit, die institutionelle Autonomie der Hochschuleinrichtungen, demokratische verfasste Hochschulen unter Beteiligung der Studenten, Lehrenden und Forschenden, jedoch nicht verhandelbar, macht die Bundesregierung deutlich. (rol/hau/11.10.2018)

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