Debatte zu Freiheitsrechten wegen Beschlussunfähigkeit nicht aufgerufen
Einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Freiheitsrechte bewahren – Kein Musterpolizeigesetz nach bayerischem Vorbild“ (19/4831) wollte der Bundestag am Freitag, 12. Oktober 2018, beraten und direkt abstimmen. Dazu kam es jedoch nicht, weil die AfD-Fraktion beantragte, die Beschlussfähigkeit des Bundestages feststellen zu lassen. Statt der erforderlichen 355 Abgeordneten waren nur 154 anwesend, sodass die amtierende Bundestagspräsidentin Petra Pau (Die Linke) gemäß der Geschäftsordnung die Sitzung gegen Ende des vorhergehenden Tagesordnungspunktes aufheben musste.
„Gefahrenabwehrrecht weiterentwickeln“
Die Linke fordert die Bundesregierung in dem Antrag auf, in der Innenministerkonferenz auf eine grundrechtsfreundliche Weiterentwicklung des polizeilichen Gefahrenabwehrrechts hinzuwirken und auf die Entwicklung von Instrumenten für die informationstechnische Überwachung („Trojaner“) zu verzichten. Die den Bundesbehörden eingeräumten Eingriffsbefugnisse in die Gefahrenabwehr sollten einer grundrechtsorientierten Evaluation unterzogen werden.
Nicht weiter verfolgt werden sollte der weitere personelle Ausbau des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Stattdessen will die Fraktion ein Konzept entwickeln, um das Bundesamt durch eine „Beobachtungsstelle gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ bereitzustellen, die ohne nachrichtendienstliche Mittel Aufklärung über rassistische, antisemitische, antiziganistische, homophobe und demokratiefeindliche Bestrebungen betreibt. (hau/15.10.2018)