Befragung der Bundesregierung

Barley berichtet über Erleich­te­run­gen bei der Unter­neh­mens­sa­nie­rung

Die Bundesregierung sieht im „Kern ein positives Ergebnis“ der Evaluation des 2012 in Kraft getretenen Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG). Einen von Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley (SPD) vorgelegten Bericht über die Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes hat das Bundeskabinett nun verabschiedet.

Das von einer Forschergruppe erarbeitete Gutachten belege, dass die mit dem ESUG eingeführten Änderungen „von der Praxis weitgehend positiv“ angenommen wurden, sagte die Ministerin bei der Vorstellung des Berichts am Mittwoch, 10. Oktober 2018, in der Regierungsbefragung des Bundestages.

„Sanierung als Chance“ statt „Insolvenz als Makel“

Ziel des ESUG sei es in vor sechs Jahren gewesen, aufgrund der Erfahrungen aus der Finanzkrise die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung notleidender Unternehmen zu verbessern und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das Insolvenzverfahren stärker als bisher auch als „Chance zur Sanierung“ verstanden und genutzt werde, erklärte Barley.

Oft hafte noch heute in Deutschland der Insolvenz der „Makel des Scheiterns“ an. Das ESUG habe die Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren eingeführt, die es dem bisherigen Unternehmensmanagement unter Aufsicht von Sachverwaltern erlaube, das Unternehmen selbst zu sanieren. 

Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren

Auch seien „Anreize geschaffen“ worden, damit Unternehmen früher als bislang Insolvenzanträge stellten. Im Wesentlichen komme das Gutachten deshalb zu dem Ergebnis, so die Ministerin, dass eine Rückkehr zum früheren Recht nicht veranlasst sei. Dem gebe auch ein Ranking der Weltbank recht, dass das deutsche Insolvenzrecht als eines der besten eingestuft habe: „Vorher belegte Deutschland Platz 36, heute Platz vier.“ 

Barley räumte zwar ein, dass das Gutachten zu Einzelfragen Änderungen vorschlage: „Diese stellen aber die grundsätzliche Ausrichtung des ESUG nicht in Frage.“ Zudem kündigte die Ministerin an, die Ergebnisse der Evaluierung würden auch bei der Umsetzung der EU-Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren, die demnächst verabschiedet werden soll, berücksichtigt.

„Fehlerhafte Insolvenzverfahren“

Der AfD-Abgeordnete Thomas Seitz verwies in seiner Frage auf die Stellungnahme des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) zum Evaluationsbericht, aus dem die Sorge ob der in der Praxis spürbar gewachsenen Bedeutung der Berater deutlich werde. Infolge mangelnder Insolvenzverwaltungserfahrung der Berater würden manche Verfahren fehlerhaft geführt, so Seitz und monierte: „Die Richter werden zudem ihrer Kontrollfunktion nicht gerecht.“

Barley bemerkte, dass insbesondere die Insolvenzrichter mehr Vorbehalte gegenüber dem Gesetz geäußert hätten als andere damit in der Praxis befasste Gruppen. Ob die Kritik des DAV allerdings berechtigt sei, ließe sich so kurz nach Erscheinen des Gutachtens nicht beurteilen, so die Ministerin.

„ESUG wird mehr von großen Unternehmen genutzt“ 

Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU), stellvertretender Vorsitzender im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, nannte solche Einwände „Detailkritik“. Das ESUG sei insgesamt ein Erfolg, weil es „die Sanierung vor die Zerschlagung“ eines Unternehmens stelle. Das Instrument der Eigenverwaltung, die zentrale Neuerung des ESUG, schienen aber in der Praxis vor allem große Unternehmen zu nutzen, so Hirte. „Kleinere Unternehmen tun sich damit schwerer.“ 

Welche Ursache das habe und wie die Bundesregierung darauf zu reagieren plane, wollte der Abgeordnete dann von Barley wissen. Diese antwortete, dass man sich dieser Frage in der weiteren Diskussion der Evaluationsergebnisse widmen werde.

„Vom Stigma des Bankrotts befreit“

Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD), ebenfalls Mitglied im Rechtsausschuss, schloss sich der positiven Beurteilung des ESUG an: Das Gesetz sei „eine Erfolgsgeschichte“. Es habe in wirtschaftliche Schieflage geratene Unternehmen vom „Stigma des Bankrotts“ befreit. Von der Ministerin wollte Brunner wissen, wie sich das ESUG auf den Wirtschaftsstandort Deutschland ausgewirkt habe. Barley betonte, mit dem Inkrafttreten des ESUG habe sich Deutschland in rechtlicher Hinsicht dem international gründerfreundlicheren Klima angenähert. Vorher sei eine Insolvenz in Deutschland vor allem als Scheitern begriffen worden, weniger als Chance für einen Neuanfang.

Schwierige „Parallelität“ von ESUG und geplanter EU-Richtlinie

Judith Skudelny (FDP) von Beruf Rechtsanwältin, spezialisiert auf das Insolvenz- und Sanierungsrecht, sah die „Parallelität“ von ESUG und der geplanten EU-Richtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen kritisch. Das Gutachten rate zu einer klaren Abgrenzung, die Maßnahmen seien zu verschieden. „Wie stellen Sie sich die Schnittstellen vor?“, fragte die Liberale. 

Barley erklärte, dass sich die EU mit dem Thema befasse, sei wichtig. Nun gelte es, diese Regelungen mit den nationalen zu „verzahnen“. Bei der Anpassung habe die die Bundesregierung aber „größtmöglichen Spielraum“. „Wir werden das gut zusammenführen.“

„Ansprüche von Arbeitnehmern vorrangig bedienen“

Pascal Meiser (Die Linke) erinnerte an eine Kritik der Gewerkschaften am ESUG, die verlangt hatten, die Ansprüche der Arbeitnehmer vorrangig vor denen von Banken zu bedienen. „Wie stehen Sie heute – nach der Evaluierung – zu dieser Forderung?“, erkundigte sich der Abgeordnete. Als Sozialdemokratien könne sie der Forderung „grundsätzlich“ nicht widersprechen, betonte Barley. „Doch in der rechtlichen Ausgestaltung gibt es ein komplexes Auseinanderdividieren von verschiedenen Interessenlagen, Ansprüchen und Notwendigkeiten zur Sicherstellung des Weiterbetriebs.“ 

Die Ministerin versprach, die Anliegen der Arbeitnehmer bei der Auswertung der Evaluation und kommenden Rechtsänderung im Blick zu behalten. (sas/10.10.2018)

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