Forderungen der Linken zur Überwindung sozialer Ungleichheit debattiert
Die soziale Ungleichheit zu überwinden, fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/4561), den der Bundestag am Donnerstag, 11. Oktober 2018, nach erster Lesung zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen hat. Die Bundesregierung soll demnach die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte in ihrer Sozial-, Gesundheits-, Pflege-, Bildungs-, Wohnungs-, Geflüchteten- und Arbeitsmarktpolitik achten, schützen und gewährleisten.
„Soziale Grundrechte ins Grundgesetz aufnehmen“
Die soziale, gesellschaftliche, kulturelle und politische Teilhabe der in Deutschland lebenden Menschen unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Herkunft, Religions- oder Konfessionszugehörigkeit, Hautfarbe, sexueller Orientierung und Identität oder sozialem Status soll gewährleistet werden. Ebenso solle ein Gesetzentwurf zur Aufnahme sozialer Grundrechte vorgelegt werden, der das Recht auf Arbeit, inklusive Arbeitsbedingungen und eine existenzsichernde gerechte Entlohnung, das Recht auf soziale Sicherheit und auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das Recht auf diskriminierungsfreies Wohnen, das Recht auf diskriminierungsfreien Zugang zu einer guten Gesundheitsvor- und -fürsorge und das Recht auf inklusive Bildung im Grundgesetz festschreibt.
Die Abgeordneten fordern dazu unter anderem die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde, die Abschaffung des Hartz-IV-Systems und Einführung einer Mindestsicherung, die regelmäßig anhand der Armutsrisikogrenze angepasst wird. Weitere Forderungen zielen auf die Erhöhung des Kindergelds auf 328 Euro pro Monat, die Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent und die Einführung einer Vermögensteuer oberhalb einer Million Euro Privatvermögen. (ahe/eis/11.10.2018)