Geschichte

12. Oktober 1918: Regie­rung ak­zep­tiert Wilsons Programm

Belgien unter deutscher Militärverwaltung 1914-18. Deutsche Infanterie marschiert durch Antwerpen (erobert am 9. Oktober 1914). - Foto, undat.

Mit dem Friedensprogramm des amerikanischen Präsidenten akzeptiert die deutsche Regierung auch die Abtretung Elsass-Lothringens und großer Teile der preußischen Ostprovinzen. (picture alliance/akg)

Samstag, 12. Oktober 1918: In ihrer Antwortnote an US-Präsident Woodrow Wilson bekennt sich die deutsche Regierung uneingeschränkt zum Friedensprogramm des amerikanischen Präsidenten. Damit akzeptiert sie auch die Abtretung Elsass-Lothringens und großer Teile der preußischen Ostprovinzen. Ebenso erklärt sie sich zur sofortigen Räumung der besetzten Gebiete bereit, die Wilson als nicht verhandelbare Vorbedingung für Waffenstillstandsverhandlungen gefordert hatte. 

Abschließend wird hervorgehoben, dass die für den Friedensschritt verantwortliche deutsche Regierung „durch Verhandlungen und in Übereinstimmung mit der großen Mehrheit des Reichstags“ gebildet worden sei. Der Reichskanzler stütze sich in jeder seiner Handlungen auf den Willen dieser Mehrheit und spreche im Namen des deutschen Volkes.

Amnestie für politische Gefangene

Zur Beruhigung der aufgewühlten Stimmung im Land verkündet Kaiser Wilhelm II. eine Amnestie für alle politischen Gefangenen im Deutschen Reich, wodurch auch der seit 1916 inhaftierte Spartakistenführer Karl Liebknecht am 23. Oktober 1918 frei kommt.

Hindenburg kündigt Rücktritt an

Nachdem die Differenzen und das gegenseitige Misstrauen zwischen Reichsregierung und der Obersten Heeresleitung (OHL) im Streit über eine angemessene militärischen Lagebeurteilung und die daraus abzuleitenden strategischen Konsequenzen immer stärker zugenommen hatten, kündigt der Chef der OHL, Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg, in einem Fernschreiben an den Kanzler seinen Rücktritt an, falls Erich Ludendorff entlassen werden sollte.

Wirtschaftliche Maßnahmen für die Übergangszeit

Reichskanzler Max von Baden legt aufgrund eines Entschließungsantrags des Reichstags einen Gesetzentwurf vor, durch den der Bundesrat ermächtigt wird, wirtschaftliche Maßnahmen für die Übergangszeit zu treffen. (ww/12.10.18)

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