Geschichte

24. Oktober 1918: Ende des Drei­klassen-Wahl­rechts

Schwarzweiße Fotografie einer marschierenden Menschenmenge vor der U-Bahn-Station Stralauer Tor in Berlin-Friedrichshain

Teilnehmer auf dem Weg zum Versammlungsplatz einer Demonstration gegen das preußische Dreiklassenwahlrecht am 10. April 1910 im Treptower Park in Berlin. 8 Jahre später, am 24. Oktober 1918, nimmt das Preußische Herrenhaus einen Gesetzentwurf zur Wahlrechtsreform an. Das Dreiklassenwahlrecht wird durch ein allgemeines, gleiches und direktes Wahlrecht ersetzt. (dpa-Bildarchiv)

Donnerstag, 24. Oktober 1918

Die Oberste Heeresleitung (OHL) lehnt die mit der dritten Wilson-Note übermittelten Forderungen des US-Präsidenten ab. Vor allem die Forderung nach einer militärischen Kapitulation sei für die Militärführung unannehmbar. Nach ihrer Ansicht belegt die Note, dass es dem Feind in Wahrheit nur darum geht, die deutsche Kampfkraft durch Täuschung zu brechen. Ohne die Entscheidung der Regierung über eine Antwort an Woodrow Wilson abzuwarten, fordert Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg in einem Armeebefehl die Truppen zum „Widerstand mit den äußersten Kräften“ auf.

Monarchisches System „abgewirtschaftet“

In der Reichstagsdebatte über die Änderung der Reichsverfassung erklärt der unabhängige Sozialdemokrat Georg Ledebour das „monarchische System“ in Deutschland für „vollkommen abgewirtschaftet“. Zugleich moniert er, dass die Regierung Max von Baden es versäumt habe, den „unheilvollen Einfluss“ Kaiser Wilhelms II. rechtzeitig zu unterbinden und seine Abdankung zu erzwingen. Ledebour hält es für geboten, dass sich das deutsche Volk sofort „republikanische Einrichtungen“ schaffen müsse.

Eigenmächtigkeit der Ministerialbürokratie

In einer Sitzung des Kriegskabinetts führen Regierungsmitglieder erneut Beispiele für die Eigenmächtigkeiten der Ministerialbürokratie an. Demnach seien wiederholt eindeutige Anweisungen der Reichsleitung ignoriert beziehungsweise nicht umgesetzt worden.

Entwurf zur Wahlrechtsreform angenommen

Das Preußische Herrenhaus nimmt einen Gesetzentwurf zur Wahlrechtsreform an. Der Entwurf sieht vor, das für die Wahl zum Preußischen Abgeordnetenhaus bisher geltende Dreiklassen-Wahlrecht durch das allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht zu ersetzen. Damit wird eine alte Forderung der Arbeiterbewegung realisiert. (ww/24.10.2018)
 

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