Petitionen

Methadon-Krebs­the­ra­pie, Bundesbeam­ten-Arbeits­zeit, Plastik­ver­pa­ckun­gen

Die Bundesregierung steht der Förderung klinischer Studien zum Einsatz von Methadon in der Krebstherapie offen gegenüber. Während der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses unter Vorsitz von Marian Wendt (CDU/CSU) am Montag, 5. November 2018, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung, Thomas Rachel (CDU), das Forschungsministerium fördere, ebenso wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft, Forschungsvorhaben „themenoffen“. 

„Besserer Behandlungserfolg“

Förderanträge könnten aus allen Bereichen der Medizin gestellt werden. Ob es schlussendlich zu einer Förderung kommt, werde von unabhängigen Expertengremien entschieden, die nach wissenschaftlichen Kriterien auswählen würden. Das Ministerium führe generell keine Auftragsforschung durch, sagte der Staatssekretär. Grundlage der öffentlichen Sitzung war eine von mehr als 53.000 Personen unterstützte Petition, in der die staatliche Finanzierung klinischer Studien zum Einsatz von Methadon bei der Behandlung von Krebspatienten unterschiedlichster Tumorerkrankungen gefordert wird. 

Der Petent Alexander Schaible sagte vor dem Ausschuss, Methadon könne zu einem besseren Behandlungserfolg bei konventionellen Krebstherapien beitragen. Das hätten präklinische Daten gezeigt. Die Kosten für solch eine Ergänzungsbehandlung lägen bei lediglich 300 Euro pro Patient jährlich. Zudem sei die Wirkung von Methadon auf den Menschen durch den Einsatz in der Schmerztherapie und der Substitutionstherapie bekannt und müsse nicht neu erforscht werden. Für den Einsatz bei Tumorpatienten werde nur ein geringer Bruchteil der bei den anderen Therapien eingesetzten Mengen am Methadon benötigt, sagte Schaible.

„Finanzierungsanträge abgelehnt“

Die den Petenten begleitende Krebsforscherin Dr. Claudia Friesen vom Universitätsklinikum Ulm sagte, es seien mehrere Finanzierungsanträge bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft gestellt worden, die „niederschmetternd“ abgelehnt worden seien. Bei der Deutschen Krebshilfe sei ein Antrag zur Behandlung bei Hirntumoren gefördert worden. Die Weiterförderung der Tierversuche sei aber nicht mehr genehmigt worden. Andere Anträge, auch zur Grundlagenforschung, seien abgelehnt worden.
Forschungsstaatssekretär Rachel machte deutlich, dass seinem Ministerium ein Antrag auf Förderung klinischer Studien zur Methadonbehandlung von Tumorpatienten nicht vorliege. Insofern sei dieser auch nicht zu bewerten.
Zwei Anträge für klinische Studien im Bereich Hirntumor sowie Dickdarmkrebs seien an die Deutsche Krebshilfe gerichtet worden, sagte Rachel weiter. Derzeit würden die Anträge durch Gutachtergremien untersucht. Deren wissenschaftlich begründete Entscheidung müsse nun abgewartet werden.

Petition zur Wochenarbeitszeit der Beamten des Bundes

In der laufenden Legislaturperiode wird es zu keiner Absenkung der Wochenarbeitszeit für die Beamten des Bundes kommen. Das machte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), Stephan Mayer (CSU), im Zuge einer weiteren Petition deutlich. 

Im Koalitionsvertrag sei eine solche Reduzierung nicht vorgesehen, sagte er. Um die Belastung der Bundesbeamten durch Überstunden frühzeitiger auszugleichen, sei jedoch zwischen Union und SPD vereinbart worden, durch Arbeitszeitkonten für einen zeitnahen Abbau der Überstunden zu sorgen.

Petentin: Rücknahme der Erhöhung wurde zugesichert

Für eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit von 41 auf 39 Stunden sprach sich die Petentin Claudia Maurus in einer Petition aus, die mehr als 58.000 gefunden hat. Maurus sagte während der Sitzung, bei der Anhebung der Arbeitszeit auf 41 Wochenstunden sei den Beamten im Jahr 2006 zugesichert worden, „dass bei besserer Wirtschaftslage wieder eine Absenkung erfolgt“. Dies sei bis heute ohne eine nachvollziehbare Begründung nicht geschehen, obwohl seit 2014 die schwarze Null stehe. 

Die Petentin sprach von „reiner Willkür“. Die Bundesbeamten würden sei zwölf Jahren unbezahlte Überstunden leisten, sagte sie. In zwölf von 16 Bundesländern sei hingegen die Ausweitung der Wochenarbeitszeit inzwischen wieder rückgängig gemacht worden.

Staatssekretär: Keine rechtliche Vereinbarung

Die Konsolidierung des Haushalts sei „kein einmaliges Ziel“, sondern eine Daueraufgabe, entgegnete Innen-Staatssekretär Mayer. Es habe auch 2006 keine verbindliche rechtliche Vereinbarung gegeben, die vorgesehen hätte, dass die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgenommen wird. 

Gleichwohl habe es die politische Aussage gegeben, dass die Erhöhung kein Dauerzustand sein wird. Das sehe das BMI auch heute noch so, betonte der Ministeriumsvertreter. Eine sofortige Reduzierung der Wochenarbeitszeit würde jedoch zu einem Mehrbedarf von 6.914 Stellen und finanziellen Mehrbelastungen in Höhe von 276,5 Millionen Euro führen, sagte Mayer.

Schließung einer „Gerechtigkeitslücke“

Aus Sicht des Beistands der Petentin, Michael Wolter, stellt die schwarze Null die seinerzeit als Ziel ausgegebene Konsolidierung dar. Von der Erfüllung sämtlicher Maastricht-Kriterien sei 2006 nicht die Rede gewesen, sagte Wolter. Er forderte, die aktuelle „Gerechtigkeitslücke“ zu Ungunsten der Bundesbeamten auszugleichen. Die Arbeitszeit sei im Übrigen „ein ganz wichtiger Motivationsfaktor“, weshalb die Reduzierung schnell kommen müsse.

Staatssekretär Mayer sah sich gleichwohl nicht in der Lage eine konkrete Zusage zu machen, wann es zu einer Reduzierung kommt. Gefragt nach der Zeitschiene für das angekündigte Arbeitszeitkontenmodell sagte Mayer, er habe die Hoffnung, dass es im kommenden Jahr zur Umsetzung dieses Vorhabens kommen werde.

Petition zu Plastikmüll im Lebensmittelsektor

Um eine dritte Petition zur Erweiterung des Verpackungsgesetzes im Hinblick auf die sparsamere Verwendung von biologisch nicht abbaubaren Verpackungen im Lebensmittelsektor ging es im Anschluss. Die Bundesregierung unterstütze die Bemühungen auf europäischer Ebene, unsinnige Plastikverpackungen zu verbieten, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Florian Pronold (SPD). Einfach werde das aber nicht, sagte Pronold. Zugleich verwies er auf Änderungen im Verpackungsgesetz, die mit Beginn des kommenden Jahres Geltung erlangen würden, die auf eine Verdopplung der Plastik-Recyclingquote abzielten.

„Irreversible Schäden an der Natur abwenden“

Zu Beginn der Sitzung hatte der Petent Leon Kuhn seine Eingabe vorgestellt, die das Ziel einer deutlichen Reduzierung von Plastikmüll verfolgt. Es gehe darum, irreversible Schäden an der Natur abzuwenden, sagt er und forderte ein Handeln der Politik. Aus Sicht des Petenten braucht es „eine signifikante Erhöhung der Gebühren für biologisch nicht abbaubare Lebensmittelverpackungen, die Hersteller von Verpackungen gemäß des Verpackungsgesetzes zur Entsorgung und Wiederverwertung zu entrichten haben“. Die Erhöhung der Gebühren sei dabei als Vermeidungsanreiz aufzufassen, heißt es in seiner Eingabe. „Die Gebühren sollten über mehrere Jahre schrittweise erhöht werden, damit Verpackungshersteller und Lebensmittelvertreiber genügend Zeit haben, ihre Systeme und Geschäftsmodelle umzustellen.“

Nach Abschluss der Einführung sollten die Gebühren seiner Auffassung nach jedoch so hoch ausfallen, dass sie eine Verwendung von Verpackung ohne Notwendigkeit nicht profitabel machen und insgesamt die Verwendung von Kunststoffen stark reduzieren. Die Gebühren der Systemanbieter müssten in jedem Fall immer so hoch sein, „dass sie eine signifikante Erhöhung der Endverkaufspreise von in Plastik verpackten Lebensmitteln zur Folge haben“. Der Verkauf von Unverpacktem, so Kuhn während der Sitzung, müsse sich lohnen und den Verkauf von Verpacktem verdrängen.

„Ökologische Lenkungswirkung platzieren“

Verbote und Gebühren sind aus seiner Sicht die einzige Lösung, sagte der Petent vor den Abgeordneten. Zwar sei den Menschen klar, „dass wir ein riesigen Müll- und Plastikprobleme haben“. Gekauft werde jedoch, was angeboten wird. Das seien aber in der deutlichen Mehrheit verpackte Produkte.

Umwelt-Staatssekretär Pronold betonte, mit dem neuen Verpackungsgesetz wolle die Bundesregierung eine ökologische Lenkungswirkung platzieren. Künftig sollen die dualen Systeme auch unterscheiden, „wie sinnvoll eine Verpackung ist“. Daran sollen sich den Planungen nach auch die Gebühren richten, die von den Produzenten zu zahlen seien. „Es wird nicht in die Höhe gehen, die in der Petition gefordert ist, aber im Zweifelsfall muss auch nachgesteuert werden“, sagte Pronold.

„Hauptziel muss die Vermeidung von Müll sein“

Der SPD-Politiker betonte zudem, Hauptziel müsse die Vermeidung von Müll sein. Daher sei es richtig, gegen unsinnige Einwegplastikverpackungen anzugehen. Skeptisch zeigte er sich in Sachen biologisch abbaubarer Verpackungen. Die Verbraucher bekämen den Eindruck, diese Stoffe könnten einfach so weggeworfen werden. Das sei aber nicht der Fall. Vielmehr bräuchten sie eine spezielle biologische Behandlung.

Petent Kuhn sagte, es gehe nicht darum, die biologisch nicht abbaubaren Verpackung durch biologisch abbaubare zu ersetzen. „Die Lösung ist: Verzicht auf die Verpackung statt Veränderung der Verpackung“, sagte er. (hau/05.11.2018)

Liste der Petenten

  • Leon Kuhn
  • Claudia Maurus
  • Alexander Schaible

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