Hauptausschuss

Hauptausschuss mit 47 Mitgliedern hat sich konstituiert

Unter Vorsitz von Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble hat sich am Mittwoch, 22. November 2017, der Hauptausschuss konstituiert. Das 47-köpfige Gremium soll bis zur Konstituierung der ständigen Ausschüsse alle parlamentarischen Vorlagen beraten, die ihm vom Plenum überwiesen werden. Der Bundestag hatte am Vortag auf Antrag von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (19/85) beschlossen, einen Hauptausschuss sowie einen Geschäftsordnungsausschuss und einen Petitionsausschuss einzusetzen. Auch diese beiden Ausschüsse konstituierten sich am 22. November.

Bundestagspräsident hat den Vorsitz inne

Der Hauptausschuss tagt unter Vorsitz von Bundestagspräsident Schäuble, der von einem Bundestagsvizepräsidenten oder einer Bundestagsvizepräsidentin vertreten werden kann. Als Obleute haben die Fraktionen Stefan Müller (CDU/CSU), Carsten Schneider (SPD), Dr. Bernd Baumann (AfD), Dr. Marco Buschmann (FDP), Dr. Petra Sitte (Die Linke) und Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) nominiert.

Der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss gehören 17 Abgeordnete, der SPD zehn, der AfD sechs, der FDP und der Linken jeweils fünf und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vier Abgeordnete an. Der Bundestag hat in seiner zweiten und dritten Sitzung am 21. und 22. November bereits mehrere Vorlagen zur Beratung an den Hauptausschuss überwiesen.

Die Befugnisse des Hauptausschusses

Der Hauptausschuss ist Ausschuss im Sinne der Artikel 45 und 45a des Grundgesetzes, fungiert also auch als Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union, als Auswärtiger Ausschuss und als Verteidigungsausschuss. Zudem ist er Haushaltsausschuss im Sinne der entsprechenden gesetzlichen und geschäftsordnungsrechtlichen Vorgaben. Er kann sich durch die Bundesregierung nach dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union mündlich unterrichten lassen.

Der Hauptausschuss kann Anhörungen durchführen, hat aber kein Selbstbefassungsrecht. Im Übrigen gelten für den Hauptausschuss die Vorschriften für Ausschüsse nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages sinngemäß. Mit der Konstituierung der sonstigen ständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages ist der Hauptausschuss aufgelöst. Nach seiner Auflösung werden alle dort noch nicht erledigten Vorlagen vom Plenum an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

„Besonderheit in der deutschen Parlamentsgeschichte“

Der Bundestag knüpft damit an seine Vorgehensweise nach der Bundestagswahl 2013 an, als erstmals in der deutschen Parlamentsgeschichte ein solcher „Hauptausschuss“ eingesetzt wurde – eine „Besonderheit“, wie Bundestagspräsident Schäuble betonte. Damit ist nach seinen Worten sichergestellt, dass alle beratungsbedürftigen Vorlagen bis zur Konstituierung der Fachausschüsse beraten werden können.

Traditionell orientiert sich der Zuschnitt der ständigen Ausschüsse am Zuschnitt der Bundesministerien, sodass in der Vergangenheit die Regierungsbildung abgewartet wurde, ehe sich die ständigen Ausschüsse konstituiert haben.

Linke: Hauptausschuss soll öffentlich tagen

Die Obfrau der Linksfraktion Dr. Petra Sitte kündigte in öffentlicher Sitzung einen Antrag an, der Hauptausschuss solle öffentlich beraten, da er aufgrund seiner Größe fast „parlamentsersetzenden Charakter“ habe. Die Linke hatte im Plenum den Antrag (19/78) gestellt, bereits jetzt 22 ständige Ausschüsse einzusetzen. Der Antrag war mit den Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt worden.

Im Anschluss an die konstituierende Sitzung fand eine nichtöffentliche Beratungssitzung des Hauptausschusses statt. (vom/22.11.2017)

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