Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne vorherige abschließende Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 29. November 2018, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt:

Statistische Verwendung von Verwaltungsdaten: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur ergänzenden Regelung der statistischen Verwendung von Verwaltungsdaten und zur Regelung der Übermittlung von Einzelangaben zu multinationalen Unternehmensgruppen an statistische Stellen (19/5315) wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der AfD und der Linken angenommen. Dazu hatte der Ausschuss für Wirtschaft und Energie eine Beschlussempfehlung (19/6132) vorgelegt. Der Entwurf sieht eine Verpflichtung und Ermächtigung für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und für die Deutsche Bundesbank vor, dem Statistischen Bundesamt für bestimmte Zwecke Daten zu übermitteln. Das Statistische Bundesamt soll ermächtigt werden, Daten im Rahmen der europäischen Pilotstudien zu multinationalen Unternehmen an die europäische Statistikbehörde Eurostat und an andere europäische Stellen zu übermitteln.

Normenkontrollantrag vor dem Bundesverfassungsgericht: Auf Empfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (19/6132) hat der Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der übrigen Fraktionen der Abgabe einer Stellungnahme und der Bestellung eines Prozessbevollmächtigten zu einem Normenkontrollantrag (Aktenzeichen: 2 BvF 2 / 18) vor dem Bundesverfassungsgericht zugestimmt. In dem Verfahren beantragen 216 Bundestagsabgeordnete, festzustellen, dass Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 10. Juli 2018 (19/2509, 19/2734) mit Artikel 21 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig sei. Nach Ansicht der Antragsteller verletzen die entsprechenden Änderungen des Parteiengesetzes unter anderem den in Artikel 21 Absatz 1 des Grundgesetzes verankerten Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien. Der Rechtsausschuss hat empfohlen, in dem Streitverfahren eine Stellungnahme abzugeben und den Präsidenten zu bitten, einen Prozessbevollmächtigten zu bestellen. 

Terroristische Online-Inhalte: Abgelehnt mit der breiten Mehrheit der Bundestages wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Unvereinbarkeit des Entwurfs einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte“ (19/6065). Darin sieht die Fraktion die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit nach dem Lissabon-Vertrag verletzt, wonach die EU nur Sachverhalte regeln soll, die auf nationaler Ebene nicht hinreichend geregelt werden können. Bei der Zielgruppe des Verordnungsvorschlags handele es sich um Hosting-Diensteanbieter innerhalb der EU. Um diese dazu zu bringen, terroristische Inhalte tatsächlich zu entfernen, solle das Instrument der Entfernungsanordnung eingeführt werden. Diese werde durch Verwaltung oder Gericht veranlasst und solle Hosting-Diensteanbieter verpflichten, innerhalb einer Stunde nach Erhalt der Anordnung den Inhalt zu entfernen oder den Zugang zu sperren. Für die vorgeschlagenen Maßnahmen gibt es nach Auffassung der AfD keine passende Kompetenznorm.

G20-Gipfel in Buenos Aires: Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „G20-Gipfel in Buenos Aires – Multilateralismus verteidigen, Globalisierung nachhaltig gestalten“ (19/6110). CDU/CSU, SPD, FDP und AfD stimmten dagegen, Die Linke enthielt sich. Darin wurde die Bundesregierung aufgefordert, sicherzustellen, dass alle Beschlüsse des G20-Gipfels der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer am Pariser Klimaabkommen, den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen und internationalen Menschenrechtsabkommen ausgerichtet werden.

Klimaschutz im Luftverkehr: Schließlich wurde auch ein weiterer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Klimaschutz im Luftverkehr – Formalen Vorbehalt gegen CORSIA einlegen“ (19/6108) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und AfD bei Unterstützung durch Die Linke abgelehnt. Corsia (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation) ist das Maßnahmenpaket der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zum Klimaschutz im Luftverkehr. Nach Ansicht der Grünen wird der Ausstoß von Treibhausgasen durch Corsia nicht begrenzt oder reduziert. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, formalen Vorbehalt gegen Corsia in seiner jetzigen Form einzulegen und sich dafür einzusetzen, dass Corsia und seine Begleitdokumente eine maximale umwelt- und sozialpolitische Integrität garantieren.

Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag hat acht Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen angenommen, die beim Bundestag eingegangen und vom Petitionsausschuss beraten worden sind (19/5930, 19/5931, 19/5932, 19/5933, 19/5934, 19/5935, 19/5936, 19/5037). Die Beschlussempfehlungen betreffen die Sammelübersichten 137 bis 144 zu Petitionen. 

Zwischen Asylsuchenden und Wirtschaftsflüchtlingen unterscheiden

Darunter befindet sich auch eine öffentliche Petition mit der Forderung, zwischen Asylsuchenden und Wirtschaftsflüchtlingen zu unterscheiden und in diesem Zusammenhang die deutsche Entwicklungshilfe grundlegend zu verändern mit dem Ziel, für Wirtschaftsflüchtlinge Bleibeperspektiven in ihren Herkunftsländern zu schaffen. 

Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 21. November 2018 verabschiedete Beschlussempfehlung sieht vor, die Petition dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“.

Petent fordert „Entwicklungshilfe zur Selbsthilfe“

Zur Begründung seiner Eingabe schreibt der Petent, die Entwicklungshilfe sei in der jetzigen Form nutzlos. Die geleisteten Gelder kämen nicht bei der Bevölkerung an. Besser sei es, durch den kontrollierten Aufbau der landesspezifischen Infrastruktur eine „Entwicklungshilfe zur Selbsthilfe“ zu leisten. Insbesondere müssten die Menschen in der Landwirtschaft geschult werden und es müssten ihnen landwirtschaftliche Geräte zur Verfügung gestellt werden, heißt es in der Petition.

In der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses wird unter anderem auf den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD verwiesen, in dem die Parteien angekündigt hätten, ihre Bemühungen in der Entwicklungszusammenarbeit gerade auch vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise forcieren zu wollen. Vorgesehen sei unter anderem ein „Marshallplan mit Afrika“.

Mehr Chancen und menschenwürdige Arbeitsplätze schaffen

Im Rahmen dieses Marshallplans solle die Zusammenarbeit mit Reformpartner- und G20-Compact-Ländern verstärkt werden, schreibt der Petitionsausschuss unter Bezugnahme auf den Koalitionsvertrag. Zur Umsetzung solle ein Ressortkreis unter Federführung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gebildet werden.

Schwerpunkte sollen der Vorlage zufolge ein Mittelstandsförder- und Start-up-Programm sein, um mehr Chancen und menschenwürdige Arbeitsplätze zu schaffen. „Hierdurch soll eine Stärkung afrikanischer Angebote erreicht werden“, schreiben die Abgeordneten. Vorgesehen sei darüber hinaus ein Programm für Austauschpartnerschaften und zur Errichtung und Förderung von dezentralen erneuerbaren Energien.

Der Petitionsausschuss unterstützt laut seiner Beschlussempfehlung diese Bestrebungen, mit denen auch die wesentlichen Zielsetzungen der Petition abgebildet würden, und appelliert an die Bundesregierung, diese politischen Vorhaben „zeitnah anzugehen“. (vom/hau/29.11.2018)

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