Umwandlung von Lebenspartnerschaften in Ehen soll geregelt werden
Die einheitliche Umsetzung von Lebenspartnerschaften in Ehen soll ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung des Eheöffnungsgesetzes (19/4670) gewährleisten. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf nach der ersten Lesung am Donnerstag, 11. Oktober 2018, zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.
Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Eheöffnungsgesetz) am 1. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare keine Lebenspartnerschaften mehr begründen, sie können jedoch eine bereits bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Diese gesetzlichen Neuregelungen bedürfen dem Entwurf zufolge konzeptioneller Angleichungen im Ehe- und Lebenspartnerschaftsrecht sowie im Internationalen Privatrecht.
Zusätzlich seien weitere personenstandsrechtliche Regelungen erforderlich. Der Entwurf stelle klar, dass es sich bei der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe um eine Form der Eheschließung handelt und dass durch die Umwandlung die bisherige rechtliche Beziehung der Partner in umgewandelter Form fortgesetzt wird. Außerdem werde klargestellt, dass künftige Regelungen, die sich auf Ehe und Ehegatten beziehen, auch für nicht umgewandelte und daher als solche fortbestehende Lebenspartnerschaften und für Lebenspartner gelten, falls nicht etwas anderes geregelt ist. (mwo/11.10.2018)