Parlament

Ja zur vor­zei­tigen Rück­zah­lung von IWF-Fi­nanz­hilfen durch Portugal

Dem Vorhaben Portugals, vom Internationalen Währungsfonds (IWF) empfangene Finanzhilfen vorzeitig zurückzuzahlen, hat der Bundestag am Freitag, 30. November 2018, bei Enthaltung der AfD mit den Stimmen der übrigen Fraktionen zugestimmt. Grundlage wr ein Antrag des Bundesministeriums der Finanzen (19/5838) mit dem Ziel der „Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach Paragraf 3 Absatz 2 Nr. 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (StabMechG)“. 

Wie es darin heißt, will Portugal den noch ausstehenden Teil der vom Internationalen Währungsfonds (IWF) empfangenen Finanzhilfen in Höhe von rund 3,863 Milliarden Sonderziehungsrechten (SZR, entspricht rund 4,675 Milliarden Euro) vorzeitig zurückzahlen, indem das Land dafür Kredite auf den Finanzmärkten aufnimmt. Gleichzeitig wird in dem Antrag mitgeteilt, dass Portugal seine Bereitschaft signalisiert habe, nach der Tilgung der IWF-Kredite bis zu zwei Milliarden Euro an die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) vorzeitig zurückzuzahlen.

Verzicht auf Anwendung der Parallelitätsklausel

Die Regierung erläutert in dem Antrag, dass Portugal eigentlich bei einer vorzeitigen Tilgung der IWF-Hilfen parallel und proportional EFSF-Darlehen zu tilgen habe. Diese Parallelitätsklausel soll im Fall der vorzeitigen Tilgung der IWF-Hilfen aber nicht angewendet werden, was nach Angaben der Regierung im Fall der EFSF einen teilweisen Verzicht bedeutet, da die Rückzahlung nicht proportional erfolge. Entsprechend sei bereits 2015 und 2017 verfahren worden, erläutert die Regierung. 

Diese Beschlüsse hätten Portugal die vorzeitige Rückzahlung seiner IWF-Schulden in Höhe von rund 19 Milliarden SZR ermöglicht. Die Rückzahlung an den IWF soll in mehreren Tranchen innerhalb von 26 Monaten unter Berücksichtigung der Marktbedingungen erfolgen. Nach Tilgung der IWF-Kredite könnte Portugal in den Jahren 2020 bis 2023 bis zu zwei Milliarden Euro vorzeitig an die EFSF zurückzahlen.

Finanzieller Nutzen Portugals von 80 Millionen Euro

Weiter heißt es in dem Antrag: „Indem Portugal diese IWF-Forderungen durch Marktkredite mit längeren Laufzeiten ersetzt, kann es zu Zinseinsparungen und zu einer Verlängerung der durchschnittlichen Laufzeit der portugiesischen Staatsschulden und damit zu einer Glättung der jährlichen Schuldentilgung kommen. Eine solche Glättung würde die Refinanzierungsrisiken des portugiesischen Staates absenken.“ Der finanzielle Nutzen für Portugal soll sich im Fall der Rückzahlung der IWF-Hilfen auf rund 80 Millionen Euro belaufen. Die Verzinsung der IWF-Kredite wird mit 0,86 Prozent angegeben. Bei gleicher durchschnittlicher Laufzeit wird der Zinssatz von portugiesischen Staatsanleihen mit 0,42 Prozent angegeben.

Allerdings muss Portugal wegen der Nichtanwendung der Parallelitätsklausel einige Bedingungen erfüllen. So müssen unter anderem die Refinanzierungskosten für die am Markt aufgenommenen Kredite niedriger sein als die Kosten der IWF-Schulden. Die zur vorzeitigen Rückzahlung der IWF-Hilfen begebenen portugiesischen Staatsanleihen dürfen eine Laufzeit von fünf Jahren nicht unterschreiten. 

Antrag der AfD zum Bundesbank-Vermögen abgelehnt

Gegen die Stimmen der AfD lehnte der Bundestag einen Antrag dieser Fraktion mit dem Titel „Das Vermögen der Deutschen Bundesbank schützen – Target-Forderungen besichern“ (19/4544) ab. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (19/6150) vor. Die AfD hatte gefordert, das Vermögen der Bundesbank besser zu schützen. Dazu sollte das sogenannte Target-2-System anders gestaltet werden. Andere nationale Zentralbanken mit Verbindlichkeiten im Target-System sollten dazu werthaltige, marktfähige Sicherheiten erst auf die Europäische Zentralbank (EZB) übertragen. 

Die EZB sollte die Sicherheiten anschließend auf die nationalen Zentralbanken mit Forderungen (wie die Bundesbank) übertragen. Nach Angaben der AfD-Fraktion hatte die Bundesbank Ende August dieses Jahres Forderungen in Höhe von 912 Milliarden Euro, was 45 Prozent des deutschen Nettoauslandsvermögens entspreche. Dagegen hätten allein auf italienischer Seite Verbindlichkeiten in Höhe von 492 Milliarden Euro gestanden. Für Spanien seien es 389 Milliarden Euro gewesen. (hle/hau/30.11.2018)

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