Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne vorherige abschließende Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 17. Januar 2019, eine Reihe von Beschlüssen gefasst:

Luftverkehrsabkommen mit Mauritius: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der AfD stimmte der Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 14. August 2017 zwischen Deutschland und Mauritius über den Luftverkehr (19/6289) zu. Dazu hatte der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/7049). Mit dem Gesetz wird einem völkerrechtlichen Vertrag zugestimmt. Damit wird der internationale Fluglinienverkehr für die deutschen Luftfahrtunternehmen und die des Vertragspartners zwischen beiden Staaten auf eine solide Rechtsgrundlage gestellt und das frühere Abkommen vom 26. Februar 1974 ersetzt. Deutschland und der Inselstaat im indischen Ozean gewähren sich gegenseitig die Rechte des Überflugs, der Landung zu nichtgewerblichen Zwecken, des Absetzens und des Aufnehmens von Fluggästen, Fracht und Post im internationalen Flugverkehr. Darüber hinausgehende Verkehrsrechte bedürfen der gesonderten Vereinbarung zwischen den Luftfahrtbehörden der Vertragsparteien.

Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen: Gegen das Votum der FDP und der Linken hat der Bundestag der ersten Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes (19/4461, 19/4730, 19/4944 Nr. 7) auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (19/7085) zugestimmt. Der Gesetzentwurf soll helfen, den illegalen Handel mit Tabakerzeugnissen zu unterbinden sowie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU-Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen einander anzugleichen. Mit den Änderungen wird das nationale Tabakrecht unter anderem an die EU-Vorgaben über technische Standards für die Errichtung und den Betrieb eines Rückverfolgbarkeitssystems für Tabakerzeugnisse angepasst. Demnach sollen Tabakerzeugnisse mit einem individuellen Erkennungsmerkmal und einem fälschungssicheren Sicherheitsmerkmal gekennzeichnet werden. Durch ein Rückverfolgbarkeitssystem soll der Warenverkehr dieser Erzeugnisse erfasst werden, damit sich die Produkte in der gesamten EU verfolgen lassen. Sicherheitsmerkmale sollen außerdem die Prüfung erleichtern, ob die Tabakerzeugnisse echt sind. Die Regelungen sollen für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen ab dem 20. Mai 2019 gelten und für die übrigen Tabakerzeugnisse ab dem 20. Mai 2024. Die Aufgaben der Zoll- und Finanzbehörden sollen nicht ausgeweitet werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates (19/4730). Legale und bereits versteuerte Tabakprodukte sowie Waren, die nicht der Tabaksteuer unterliegen, sollen demnach nicht von den Länderbehörden in die Zuständigkeit der Zoll- und Finanzbehörden übertragen werden. 

Berufliche Bildung: Anschließend lehnte der Bundestag Anträge der FDP (19/1835), der Linken (19/1830) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/1795) zur beruflichen Bildung ab. Dazu hatte der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung eine Beschlussempfehlung (19/7070) vorgelegt.  Die FDP forderte ein Update für die berufliche Bildung und wollte Exzellenzinitiative, Digitalisierung und flexible Ausbildungsstrukturen auf den Weg bringen. Alle übrigen Fraktionen lehnten diesen Antrag ab. Die Linke wollte jungen Menschen eine gute Ausbildung ermöglichen und die Ausbildungsqualität verbessern. Bei Enthaltung der Grünen stimmten alle übrigen Fraktionen außer der Linken dagegen. Die Grünen meinten, dass Bildungsgerechtigkeit Zukunftsfähigkeit schafft. Sie wollten Aus- und Weiterbildung garantieren sowie Fachkräfte sichern. Nur die Grünen stimmten für ihren Antrag, Die Linke enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.

(vom/17.01.2018)

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