AfD: Medienprivileg im Datenschutz ausweiten
Erstmals beraten hat der Bundestag am Donnerstag, 31. Januar 2019, über den von der AfD-Fraktion angekündigten Antrag mit dem Titel „Freie Meinungsäußerung sicherstellen – Rechtssicherheit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – Erweiterung des ,Medienprivilegs' auf Blogger, Fotografen und Tätige im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit“ (19/7430). Nach der Debatte im Plenum wurde die Vorlage zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
„Interessenausgleich schaffen“
Die AfD fordert die Bundesregierung auf, einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Datenschutz-, Äußerungs- und Öffentlichkeitsinteressen zu schaffen und Klarstellungen in das Bundesdatenschutzgesetz aufzunehmen. So solle das Gesetz um eine Generalklausel ergänzt werden, dass die allgemeine Öffnungsklausel in Artikel 85 der Datenschutz-Grundverordnung für ein Medienprivileg vollständig von den genannten Personengruppen im Sinne einer journalistischen Berichterstattung genutzt werden kann. Artikel 85 regelt die Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.
Des Weiteren fordert die Fraktion, dass ein Verantwortlicher zu einer Information der Betroffenen nicht verpflichtet sein soll, wenn überwiegende Interessen der freien Meinungsäußerung der Informationsfreiheit entgegenstehen. Dies solle vor allem für die Verarbeitung zu journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken gelten. Die vom Bundesinnenministerium vertretene These, laut der bereits das bestehende Recht die öffentlichen Äußerungen der genannten Gruppen ausreichend absichere, sei äußerst umstritten sei, schreibt die AfD. (sas/31.01.2019)