Anja Karliczek will mehr junge Menschen mit BAföG unterstützen
Die Bundesregierung möchte mehr junge Menschen mit BAföG unterstützen. Der Höchstsatz, die Wohnpauschale und die Freibeträge der Ausbildungsförderung sollen deshalb noch in diesem Jahr steigen. Eine entsprechende Reform hat das Bundeskabinett jetzt beschlossen. „Wir wollen insbesondere die Mitte der Gesellschaft, Menschen mit Kindern in Ausbildung, entlasten“, erklärte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU), die am Mittwoch, 30. Januar 2019, die Eckpunkte des geplanten 26. Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) im Rahmen der Regierungsbefragung des Bundestages vorstellte.
Wohnzuschlag soll angehoben werden
Um den steigenden Wohnkosten gerade in Universitätsstädten zu begegnen, ist demnach zunächst vorgesehen, den Wohnzuschlag für nicht bei den Eltern wohnende BAföG-Geförderte im ersten Schritt der Novelle bereits 2019 um 30 Prozent von derzeit 250 Euro auf 325 Euro anzuheben.
Weil auch die Lebenshaltungskosten steigen, sollen zudem Geförderte selbst höhere Leistungen erhalten. Dem Gesetzentwurf zufolge ist eine Steigerung des Förderungshöchstsatzes um mehr als 15 Prozent von derzeit 735 Euro auf künftig rund 850 Euro monatlich vorgesehen. Insgesamt sollen die Bedarfssätze um sieben Prozent angehoben werden, nämlich um fünf Prozent im ersten Schritt 2019 und nochmals um zwei Prozent in 2020.
Höhere Einkommensfreibeträge geplant
Damit künftig wieder mehr junge Menschen BAföG beziehen können, sollen die Einkommensfreibeträge um insgesamt neun Prozent angehoben werden – im ersten Schritt 2019 um sieben Prozent und nochmals um zwei Prozent in 2020. „Damit entlasten wir gerade die Familien, die die bisher knapp über den Anspruchsgrenzen liegen“, so Karliczek. Zudem solle der Freibetrag für eigenes Vermögen von Auszubildenden mit der zweiten Novellierungsstufe im Jahr 2020 von derzeit 7.500 Euro auf künftig 8.200 Euro angehoben werden. Die zusätzlichen Vermögensfreibeträge für Auszubildende mit Unterhaltspflichten gegenüber eigenen Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern sollen zugleich von derzeit jeweils 2100 Euro auf 2.300 Euro steigen.
„Niemand soll aus Sorge, sich lebenslang zu verschulden, auf ein Studium verzichten“, betonte Bundesbildungsministerin Karliczek. Aus diesem Grund plane die Regierung mit der Reform auch, das bisherige System der Darlehensdeckelung zu ändern. Die monatliche Regelrate zur Rückzahlung des BAföG-Darlehens soll demnach von bislang 105 Euro auf 130 Euro angehoben werden. Wer den Darlehensanteil seines BAföG trotz „nachweisbaren Bemühens“ aufgrund geringen Einkommens nicht binnen 20 Jahren tilgen könne, dem werde die restliche Schuld erlassen, so Karliczek. Darüber hinaus kündigte die Ministerin an, das Online-Antragsverfahren zu überarbeiten.
AfD: Bezahlbaren Wohnraum für Studierende schaffen
Dr. Götz Frömming, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, wollte als erster Fragesteller von der Bildungsministerin wissen, warum die Bundesregierung bei der Reform nicht „stärker den Leistungsgedanken“ herausgearbeitet habe und ob die Bundesregierung im Hinblick auf die steigenden Wohnkosten plane, den sozialen Wohnungsbau zu stärken, damit Studierende leichter bezahlbaren Wohnraum fänden.
Dies bejahte Karliczek. Grundsätzlich sei sozialer Wohnungsbau zwar „Ländersache“, so die Ministerin, dennoch habe sie bereits mit Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) gesprochen, ob und wie der Bund im Zuge einer Grundgesetzänderung die Länder bei der Schaffung von Wohnraum unterstützen könne. Bezüglich der Frage des Abgeordneten nach dem „Leistungsgedanken“ verwies Karliczek auf die Anhebung der Regelrate zur Rückzahlung von BAföG-Darlehen. „Das steckt der Leistungsgedanke drin.“
SPD erkundigt sich nach einfacherer Online-Beantragung
Dr. Karamba Diaby, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, erkundigte sich nach der geplanten Überarbeitung des Online-Antragsverfahrens. „Welche Pläne haben Sie, um das elektronische Verfahren zu vereinfachen?“, fragte der SPD-Abgeordnete. Das Studentenwerk habe das bisherige Verfahren wiederholt kritisiert und Änderungen angemahnt.
Karliczek räumte Mängel ein: „Ja, wir sehen auch, dass es bislang zu kompliziert ist, BAföG online zu beantragen.“ Eine Arbeitsgruppe arbeite daran, das Verfahren zu vereinfachen.
FDP fragt nach elternunabhängigem BAföG
Dr. Jens Brandenburg, Sprecher der FDP für Studium, berufliche Bildung und lebenslanges Lernen, wollte von der Bildungsministerin erfahren, warum die Bundesregierung nicht die Ausbildungsförderung unabhängig vom Einkommen der Eltern gestalte. „Studierende sind eigenständige Erwachsene, das BAföG sollte elternunabhängig gewährt werden“, so der Abgeordnete.
Diese Forderung wies Karliczek zurück: „Das wäre wie ein bedingungsloses Grundeinkommen und würde unser Unterhaltsrecht auf den Prüfstand stellen.“ Dies lehne die Bundesregierung ab: „Wir bleiben dabei, dass die Zuständigkeit zunächst bei den Eltern liegt.“
CDU/CSU: Förderung für private Berufsakademien
Dr. Dietlind Tiemann (CDU/CSU), Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, bat die Ministerin zu erläutern, warum die Bundesregierung künftig auch Studierende von privaten Berufsakademien mit BAföG unterstützen wolle.
Karliczek erklärte, dass private Berufsakademien insbesondere in sozialen und technischen Studiengängen Abschlüsse vergleichbar mit dem Bachelor anböten. „Diese Studiengänge sind uns sehr wichtig.“ Aufgrund der Vergleichbarkeit der Abschlüsse sollten künftig auch Studierende an privaten Berufsakademien BAföG beziehen können.
Linke: Erhöhung des Wohnzuschlags ist zu gering
Nicole Gohlke, hochschul- und wissenschaftspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, kritisierte die geplante Erhöhung von Wohnzuschlag und Bedarfssätzen als zu gering. Auch ein erhöhter Zuschlag von 325 Euro liege unterhalb dem, was im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) als angemessene Wohnkosten veranschlagt sei. „Wie sollen sich Studierende in einer Stadt wie München noch eine Wohnung leisten können?“, fragte Gohlke die Ministerin. „Oder sollen sich nur noch die Kinder von Reichen ein Studium in einer großen Universitätsstadt leisten können?“
Dem entgegnete Karliczek, dass es sich in Deutschland an jedem Hochschulstandort gut studieren lasse, nicht nur in den großen Städten. In kleineren Universitätsstädten sei Wohnraum auch günstiger. Zudem gehe es der Bundesregierung auch um eine ausgewogene Verteilung der Studierenden in Deutschland.
Grüne fragen nach Vergrößerung des Empfängerkreises
Auch Kai Gehring, Sprecher für Forschung, Wissenschaft und Hochschule von Bündnis 90/Die Grünen, übte Kritik an der bisherigen BAföG-Gestaltung der Bundesregierung. „Sehr viele Nullrunden“ hätten in den Jahren 2014 bis 2017 dazu geführt, dass immer mehr Studierende aus dem Kreis der Geförderten herausgefallen seien. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage seiner Fraktion seien dies binnen vier Jahren rund 180.000 Schüler und Studenten gewesen. „Wie sieht Ihr Reformanspruch aus?“, fragte der Abgeordnete. „Wie viele der bislang Geförderten wollen Sie erreichen?“
Karliczek stellte klar, dass die Zahl von 180.000 Studierenden auch all jene umfasse, die nur einige Monate BAföG bezogen haben. „Die Zahl derjenigen, die BAföG ganzjährig bezogen haben, ist geringer und liegt bei 100.000.“ Und genau 100.000 Studierende mehr wolle die Bundesregierung mit ihrer Reform erreichen, so die Ministerin. (sas/30.01.2019)