CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben gemeinsam einen Gesetzentwurf zur Errichtung einer „Stiftung Forum Recht“ (19/8263) eingebracht, der am Freitag, 15. März 2019, in erster Lesung beraten und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen wurde.
Bundesunmittelbare Stiftung in Karlsruhe
Mit dem Gesetz soll eine selbstständige, bundesunmittelbare Stiftung mit Sitz in Karlsruhe geschaffen werden, die der Bevölkerung den Wert und die Bedeutung des Rechtsstaats verdeutlichen soll. Stiftungszweck soll sein, in einem auf Bürgerbeteiligung angelegten Kommunikations-, Informations- und Dokumentationsforum aktuelle Fragen von Recht und Rechtsstaat in Deutschland als Grundvoraussetzung einer funktionsfähigen und lebendigen Demokratie aufzugreifen und diese für alle gesellschaftlichen Gruppen in Ausstellungen und Aktivitäten vor Ort und im virtuellen Raum erfahrbar werden zu lassen. Dazu sollen die historischen, europäischen und internationalen Bezüge angemessen berücksichtigt werden.
Dem Kuratorium der Stiftung sollen jeweils für fünf Jahre angehören: elf Bundestagsabgeordnete, je ein Mitglied vom Bundesjustizministerium und vom Bundesinnenministerium, je ein Mitglied von den Städten Karlsruhe und Leipzig, ein Mitglied vom Bundesverfassungsgericht, je ein Mitglied vom Bundesgerichtshof und vom Bundesverwaltungsgericht, ein Mitglied vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, ein Mitglied von der Bundesrechtsanwaltskammer und von den Landesjustizverwaltungen insgesamt ein Mitglied. Mitglied kraft Amtes soll der oder die Vorsitzende des Stiftungsbeirates werden. (vom/15.03.2019)