Parlament

Bundeswahlausschuss lässt 55 Wahl­vorschläge zur Europa­wahl zu

Der Bundeswahlausschuss unter Vorsitz von Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel hat am Freitag, 15. März 2019, in öffentlicher Sitzung die Wahlvorschläge von 55 politischen Vereinigungen zur Wahl des Europäischen Parlaments am Sonntag, 26. Mai 2019, zugelassen. In dieser Zahl enthalten sind alle 15 Landesverbände der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU), die in allen Bundesländern außer in Bayern antritt, und die Christlich Soziale Union in Bayern (CSU), die sich nur in diesem Bundesland bewirbt.

Ein Mann in einem schwarzen Anzug und mit Brille steht in einem Ausschusssaal

Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel hat am 15. März erstmals den Bundeswahlausschuss geleitet. (DBT/Melde)

Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am Montag, 4. März, 18 Uhr, hatten 54 politische Vereinigungen Wahlvorschläge für gemeinsame Listen für alle Bundesländer eingereicht, fünf politische Vereinigungen hatten Listen nur für einzelne Bundesländer eingereicht.

Von den politischen Vereinigungen, die Wahlvorschläge in allen Bundesländern eingereicht hatten, wurden zur Wahl zugelassen (Kurzbezeichnung in Klammern):

  1. Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE)
  2. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
  3. Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
  4. Graue Panther (Graue Panther)
  5. Die Grauen – Für alle Generationen (Die Grauen)
  6. Aktion Partei für Tierschutz – DAS ORIGINAL (TIERSCHUTZ hier!)
  7. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
  8. DER DRITTE WEG (III. Weg)
  9. FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
  10. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
  11. DIE RECHTE – Partei für Volksabstimmung, Souveränität und Heimatschutz (DIE RECHTE)
  12. Partei für Gesundheitsforschung (Gesundheitsforschung)
  13. Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
  14. Die Violetten (DIE VIOLETTEN)
  15. Volt Deutschland (Volt)
  16. Partei der Humanisten (Die Humanisten)
  17. Ab jetzt...Demokratie durch Volksabstimmung (Volksabstimmung)
  18. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
  19. Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale (SGP)
  20. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  21. Menschliche Welt (MENSCHLICHE WELT)
  22. Bündnis Grundeinkommen (BGE)
  23. PARTEI FÜR DIE TIERE DEUTSCHLAND (PARTEI FÜR DIE TIERE)
  24. Neue Liberale – Die Sozialliberalen (NL)
  25. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
  26. Alternative für Deutschland (AfD)
  27. Demokratie in Europa – DiEM25
  28. Freie Demokratische Partei (FDP)
  29. Ökologische Linke (ÖkoLinX)
  30. Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit (BIG)
  31. DIE LINKE (DIE LINKE)
  32. Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz)
  33. Bündnis C – Christen für Deutschland (Bündnis C)
  34. LKR
  35. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
  36. Bayernpartei (BP)
  37. Europäische Partei LIEBE (LIEBE)
  38. Feministische Partei DIE FRAUEN (DIE FRAUEN)
  39. Demokratie DIREKT! (DIE DIREKTE!)

Von den politischen Vereinigungen, die Listen für einzelne Länder eingereicht hatten, wurden zugelassen:

  1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) in allen Ländern außer Bayern
  2. Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.  (CSU) in Bayern.

Nicht zugelassene Vereinigungen

Nicht zugelassen wurden die Internationale Europäische Deutsche Löwen Partei (IEDLP), die ihren Wahlvorschlag für alle Bundesländer fristgerecht zurückgezogen hatte, um nur in Bayern anzutreten, die Sozialliberale Demokratische Partei (SLDP) in Hamburg, die Unu-Tero-Partio (Eine-Erde-Partei) (UTOPIO) in Berlin und dieKlimaretter (dieKlimaretter) in Baden-Württemberg.

Aus formalen Gründen, weil sie die rechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung zur Wahl nicht erfüllen konnten, wurden folgende Vereinigungen nicht zugelassen: Arbeitnehmer und Rentner Union (ARU), Partei für Freiheit Gleichheit Brüderlichkeit (PfFGB), PAN – die Parteilosen (PAN), Deutsche Zentrumspartei – Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870 (ZENTRUM), Wählergemeinschaft für eine repräsentative Volksvertretung (LOS), Allianz Deutscher Demokraten (AD Demokraten), Wohnraum-Verteidigungs-Liga (W-V-L), Europäische Sammelbewegung für die Legalisierung und Liberalisierung von Cannabis (CANNABIS!), Gartenpartei (Gartenpartei),  LigaPlus (Liga+), V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³) und UNABHÄNGIGE für bürgernahe Demokratie (UNABHÄNGIGE).

Ihren Wahlvorschlag (bundesweit) zurückgenommen hatten Die deutsche Hundepartei, die Internationale Europäische Deutsche Löwen Partei (IEDLP) und Die Blaue Partei (Blaue #TeamPetry).

Einzelne Bewerber gestrichen

Weil einzelne Bewerberinnen oder Bewerber formale Voraussetzungen nicht erfüllen konnten, nahm der Bundeswahlausschuss in mehreren Fällen Streichungen von den Listen vor, ohne diesen die Zulassung insgesamt zu versagen. Von solchen Streichungen betroffen waren: Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), Die Partei, SPD, Bündnis Grundeinkommen, FDP, Ökologische Linke, Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit, Tierschutzallianz, Europäische Partei LIEBE, Die Frauen.

Glück hatte die Vereinigung „Volt Deutschland“, auf deren Liste ein Kandidat platziert ist, der ausschließlich die britische Staatsbürgerschaft besitzt. Grundsätzlich ist die Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten aus anderen EU-Mitgliedstaaten zulässig. Tritt Großbritannien mit Ablauf des 29. März aus der Europäischen Union aus, wäre dieser Kandidat nicht mehr wählbar. Aufgrund der jüngsten Entwicklungen war der Bundeswahlausschuss der Auffassung, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Großbritannien am 26. Mai noch Mitglied der Europäischen Union ist. Er sah daher davon ab, den Bewerber von der Liste zu streichen. Würde er gewählt, dann verlöre er allerdings mit dem Vollzug des Brexits sein Mandat. 

Frist für Beschwerden

Beschwerde gegen die Entscheidungen des Bundeswahlausschusses, mit der ein Wahlvorschlag ganz oder teilweise abgelehnt wurde, kann letztmalig am Dienstag, 19. März, beim Bundeswahlausschuss eingelegt werden. Auch ist der 19. März der letzte Tag für die Einlegung einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Entscheidung des Bundeswahlausschusses, einen Wahlvorschlag wegen fehlenden Wahlvorschlagsrechts zurückzuweisen.

Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die spätestens am Donnerstag, 4. April, getroffen werden muss, ist die Entscheidung des Bundeswahlausschusses „gehemmt“.

Mitglieder des Bundeswahlausschusses

Dem elfköpfigen Bundeswahlausschuss gehören der Bundeswahlleiter sowie folgende, vom Bundeswahlleiter berufene Mitglieder an: Beisitzer: Prof. Dr. Michael Brenner (CDU), Hartmut Geil (Bündnis 90/Die Grünen), Petra Kansy (CDU), Georg Pazderski (AfD), Bianca Rabl (CSU), Dr. Johannes Risse (SPD, Jörg Schindler (Die Linke), Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD). Als Richterinnen und Richter am Bundesverwaltungsgericht sind der Vorsitzende Richter Jürgen Vormeier und die Richterin Dr. Kirsten Kuhlmann Mitglieder des Bundeswahlausschusses.

Stellvertretende Beisitzerinnen und Beisitzer sind Dr. Peter Dany (CDU), Emily May Büning (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Detlef Gottschalck (CDU), Hans-Holger Malcomeß (AfD), Florian Bauer (CSU), Thomas Nothke (SPD), Kerstin Pohnke (Die Linke) und Monika Zeeb (SPD. Als Richterinnen und Richter am Bundesverwaltungsgericht sind Richter Dr. Peter Martini und Richterin Dr. Silke Wittkopp stellvertretende Mitglieder des Bundeswahlausschusses. (vom/19.03.2019)

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