Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne vorherige abschließende Aussprache hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag, 14. März 2019, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt:

Steuerbefreiung für Kraftfahrzeuganhänger: Kraftfahrzeuganhänger von gemeinnützigen Vereinen zum Transport von Tieren oder Gegenständen für die Erfüllung von Belangen des Naturschutzes sollen von der Kfz-Steuer befreit werden. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/7901), den der Bundestag auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/8346) abgelehnt hat. CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Antrag ab, AfD, FDP und die fraktionslosen Abgeordneten stimmten dafür, die Linksfraktion enthielt sich. In der Begründung des Antrags heißt es, wegen förderungswürdiger Tätigkeiten räume der Start den gemeinnützigen Vereinen eine steuerliche Sonderstellung ein, indem er zum einen auf seinem Besteuerungsanspruch weitgehend verzichte und zum anderen den Vereinen ermögliche, steuerlich abzugsfähige Spenden einzunehmen. Allerdings gebe es für steuerbegünstigte Vereine keine grundsätzliche Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer. Andererseits gebe es Steuerbefreiungen für Spezialanhänger für Sportgeräte und für Anhänger für Tiere für Sportzwecke. Da dies keine gegenüber dem Tier- und Naturschutz vorrangigen Interessen seien, sollte hier eine Regelung für den Tier und Naturschutz mit aufgenommen werden, so die Forderung der FDP.

Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag stimmte den Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen und vom Petitionsausschuss beraten worden sind (19/7942, 19/7943, 19/7944, 19/7945, 19/7946, 19/7947, 19/7948, 19/7949, 19/7950, 19/7951, 19/7952,19/7953, 19/7954, 19/7955). Die Beschlussempfehlungen betreffen die Petitionen in den Sammelübersichten 201 bis 214.

Barrierefreiheit: Petent fordert Gesetzesänderung

Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung nach Änderung des Wohneigentumsgesetzes (WEG) hinsichtlich eines barrierefreien Zugangs zum Haus. Wie der zu einhundert Prozent gehbehinderte Petent in der Begründung zu seiner Eingabe schreibt, sei die Schaffung eines barrierefreien Zugangs zu seiner selbstgenutzten Eigentumswohnung bislang daran gescheitert, dass ein anderer Wohnungseigentümer mit den damit verbundenen baulichen Veränderungen nicht einverstanden ist.

Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 20. Februar 2019 verabschiedete Beschlussempfehlung sieht vor, die Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“.

WEG fordert Zustimmung aller Eigentümer

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf eine Stellungnahme der Bundesregierung, wonach es sich bei der Einrichtung einer Rampe für einen Rollstuhl um eine bauliche Veränderung handle, „die über die ordnungsgemäße Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht“. Eine solche könne daher nur beschlossen oder verlangt werden, wenn jeder Wohnungseigentümer zustimmt, dessen Rechte durch die Maßnahme über ein im Wohnungseigentumsgesetz bestimmtes Maß hinaus beeinträchtigt würde. Laut Paragraf 14 Satz 1 des WEG ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, „die im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile so instand zu halten und von diesen sowie von dem gemeinschaftlichen Eigentum nur in solcher Weise Gebrauch zu machen, dass dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst“.

Insofern sei für die Herstellung der Barrierefreiheit eine Interessenabwägung geboten zwischen dem Grundrecht auf Eigentum und dem Grundrecht, nicht wegen einer Behinderung benachteiligt zu werden, heißt es in der Stellungnahme der Bundesregierung.

Änderungen des WEG und des Mietrechts „gründlich überdenken“

Der Petitionsausschuss teilt der Vorlage zufolge die Auffassung des Petenten, dass Änderungen für eine erleichterte Durchführung von baulichen Veränderungen zur Schaffung der Barrierefreiheit notwendig sind. Gleichzeitig sehe er aber auch die Notwendigkeit, „Änderungen des WEG und des Mietrechts gründlich zu überdenken“.

Bauliche Veränderungen, so schreiben die Abgeordneten, seien regelmäßig mit Eingriffen in das Gemeinschaftseigentum verbunden. Art und Weise der Eingriffe seien in hohem Maße von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere von den baulichen Gegebenheiten, abhängig.

„Als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet“

Die Petition hält der Ausschuss für geeignet, „um auf die bestehende Problematik aufmerksam zu machen“.

Neben der Materialüberweisung sprechen sich die Abgeordneten auch dafür aus, die Petition den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben, „da sie als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet erscheint“.

(eis/14.03.2019)

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