Begrenzung der Amtszeit von Kanzlerschaften
Die AfD-Fraktion will die Amtszeit des Bundeskanzlers begrenzen. Ein entsprechender Gesetzentwurf (19/8275) wurde am Donnerstag, 14. März 2019, erstmals durch den Bundestag beraten. Der Entwurf ist im Anschluss zur weiteren federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen worden.
Nur eine Wiederwahl soll zulässig sein
Die AfD will die Amtszeit des Bundeskanzlers durch eine Änderung des Grundgesetzes regeln, sodass zukünftig nur noch eine Wiederwahl zulässig ist. In besonderen Situationen könne sich die Legislaturperioden verkürzen, sodass die einmalige Wiederwahl die Handlungsfähigkeit des Bundeskanzlers in diesen Fällen einschränken würde. Bei einer erstmaligen Übernahme der Amtsgeschäfte soll die vorgeschlagene Regelung demnach keine Anwendung finden.
Nach Ansicht der Fraktion habe sich die fehlende Befristung der Amtszeit als Mangel des Grundgesetzes erwiesen. Mit zunehmender Amtsdauer würden sich Netzwerke etablieren und finanzielle Abhängigkeiten manifestieren. Dies sei zum Nachteil der Gewaltenteilung und führe zu einer Monopolisierung der Macht. Es habe sich in der Vergangenheit wiederholt gezeigt, dass mit zunehmender Amtsdauer des Kanzlers die Fähigkeit demokratischer Institutionen schwinde, auf veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu reagieren. Die unbefristete Amtszeit schwäche die demokratischen Institutionen, unterminiere die Gewaltenteilung, aber auch die demokratischen Verfahren und führe zu einer schwindenden Legitimation des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. (hau/eis/14.03.2019)