Abgesetzt: FDP will Mindestlohn-Dokumentation vereinfachen
Von der Tagesordnung am Donnerstag, 14. März 2019, abgesetzt hat der Bundestag die geplante erste Beratung eines Antrags der FDP-Fraktion (19/7458) zur Vereinfachung der Dokumentationspflichten beim Mindestlohn.
„Zu aufwendig und bürokratisch“
Die Liberalen kritisieren die Dokumentation der Arbeitszeit, wie sie das Mindestlohngesetz vorschreibt, als zu aufwendig und bürokratisch. Sie verlangen deshalb von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem festgelegt werden soll, dass die Dokumentation der Arbeitszeit nur für jene im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche gelten soll.
Als Nachweis für die geleistete Arbeitszeit solle die monatliche Lohnbescheinigung mit der Gesamtzahl der geleisteten Arbeitsstunden und dem daraus resultierenden Bruttolohn ausreichend sein. Der Schwellenwert für den Bruttolohn, ab dem die Dokumentationspflicht entfällt, soll nach dem Willen der FDP von 2.958 Euro auf 2.000 Euro herabgesetzt werden. (che/hau/12.03.2019)