Linke will unabhängige Polizeibeschwerdestellen auf Bundesebene
Die Forderung der Fraktion Die Linke nach Einrichtung unabhängiger Polizeibeschwerdestellen auf Bundesebene hat der Bundestag am Donnerstag, 14. März 2019, erstmals beraten. Der entsprechende Antrag der Linksfraktion (19/7119) wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat zur weiteren Beratung überwiesen.
Linke: Unabhängiger Beschwerdemechanismus wichtig
Die Möglichkeit, polizeiliches Verhalten und Agieren von unabhängiger Seite überprüfen zu lassen, sei „zentrales Gebot in einem Rechtsstaat“ und diene einem vertrauensvollen Verhältnis von Bürgern und der Polizei, schreibt die Fraktion in der Vorlage. Die besondere Stellung der Polizei als bewaffnetem Ordnungshüter und Teil des staatlichen Gewaltmonopols erfordere in besonderer Weise die Möglichkeit, Fehlverhalten und möglichen Missbrauch unabhängig von polizeilichen Strukturen anzuzeigen und überprüfen zu lassen.
„Zahlreiche Fälle polizeilichen Fehlverhaltens haben in den letzten Jahren die Notwendigkeit einer solchen unabhängigen Beschwerdestelle unterstrichen“, heißt es in dem Antrag weiter. Nicht nur für Beschwerden von Bürgern, sondern auch für Angehörige der Polizei selbst sei ein unabhängiger Beschwerdemechanismus wichtig. Polizisten, die mit der Art von Ermittlungen, dem Umgang mit Zeugen und Beschuldigten oder anderen Verhaltensweisen im Rahmen der Polizeiarbeit nicht einverstanden sind, sich jedoch „aufgrund eines Corpsgeistes oder der ,Cop Culture' nicht an ihre Vorgesetzten wenden“, müssten ebenfalls die Möglichkeit haben, außerhalb der Institution Polizei ihre Beschwerden vorbringen zu können.
Beschwerdestelle soll unabhängig ermitteln können
Die Polizeibeschwerdestelle muss der Vorlage zufolge unabhängig ermitteln können. Dazu soll sie räumlich von den Polizeidienststellen getrennt arbeiten und die Mitarbeiter sollen in keinem institutionellen oder hierarchischen Verhältnis zu den von der Beschwerde betroffenen Polizeibeamten stehen, wie aus dem Antrag hervorgeht.
Zudem soll sie nach dem Willen der Abgeordneten auch unabhängig von individuellen Beschwerden von ihr identifizierte systemische Mängel untersuchen können, „die diskriminierendes oder unverhältnismäßiges Verhalten befördern“. Auch soll sie laut Vorlage „alle für die Überprüfung der Beschwerde notwendigen Befugnisse haben, was insbesondere Akteneinsichtsrechte, die Möglichkeit eigener Beweiserhebung, die Befragung von Zeugen umfasst“. (sto/hau/14.03.2019)