• Direkt zum Hauptinhalt springen
  • Direkt zum Hauptmenü springen
  • Gebärdensprache
  • Leichte Sprache
  • DE
    • Arabisch العربية
    • Bulgarisch български
    • Chinesisch 中文
    • Dänisch dansk
    • Deutsch Deutsch
    • Englisch English
    • Französisch français
    • Griechisch Ελληνικά
    • Italienisch italiano
    • Kroatisch hrvatski
    • Niederländisch Nederlands
    • Polnisch polski
    • Portugiesisch português
    • Rumänisch română
    • Russisch русский
    • Serbisch српски
    • Spanisch español
    • Tschechisch čeština
    • Türkisch Türkçe
    • Ukrainisch українська
    • schließen
Sprachen
schließen
  • Arabisch العربية
  • Bulgarisch български
  • Chinesisch 中文
  • Dänisch dansk
  • Deutsch Deutsch
  • Englisch English
  • Französisch français
  • Griechisch Ελληνικά
  • Italienisch italiano
  • Kroatisch hrvatski
  • Niederländisch Nederlands
  • Polnisch polski
  • Portugiesisch português
  • Rumänisch română
  • Russisch русский
  • Serbisch српски
  • Spanisch español
  • Tschechisch čeština
  • Türkisch Türkçe
  • Ukrainisch українська
  • Gebärdensprache
  • Leichte Sprache
Deutscher Bundestag
  • Übersicht: Abgeordnete schließen
    • Biografien
      • Ausgeschiedene Abgeordnete
      • Abgeordnete seit 1949
    • Nebentätigkeiten
    • Entschädigung
    • Wahlkreissuche
    • Porträtfotos
    • Verschlüsseltes Mailen
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2017-2024)
    4. 2019
    zurück zu: Texte (2017-2024)
  • Übersicht: Parlament schließen
    • Grundgesetz
    • Aufgaben
      • Gesetzgebung
      • Kontrolle der Regierung
      • Der Bundeshaushalt
      • Wahl des Kanzlers/der Kanzlerin
      • Wahl des Bundespräsidenten
      • Rechtliche Grundlagen
    • Plenum
      • Tagesordnungen
      • Namentliche Abstimmungen
      • Sitzverteilung des 20. Deutschen Bundestages
      • Sitzungskalender
      • Schriftführer
    • Präsidium
      • Funktion und Aufgabe
      • Wahl des Präsidiums
      • Reden und Beiträge der Präsidenten
      • Parteienfinanzierung
    • Ältestenrat
    • Fraktionen und Gruppen
      • SPD
      • CDU/CSU
      • Bündnis 90/ Die Grünen
      • FDP
      • AfD
      • Gruppe Die Linke
      • Gruppe BSW
    • Petitionen
      • Petitionsausschüsse der Landesparlamente
    • Bürgerräte
      • Bürgerrat Ernährung im Wandel
    • SED-Opferbeauftragte
    • Wehrbeauftragte
    • Polizeibeauftragter
    • Verwaltung
    • Gedenkstunden
    • Geschichte
      • 75 Jahre Bundestag
      • 100 Jahre Weimar
      • 175 Jahre Nationalversammlung in der Paulskirche
      • Deutscher Parlamentarismus
      • Bundestagspräsidenten seit 1949
      • Gastredner im Plenum
    • Staatliche Symbole
    • Parlamentspreise
      • Medienpreis
      • Wissenschaftspreis
    • Wahlen
      • Wahlkreissuche
      • Wahltermine in Deutschland
    • Lobbyregister
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2017-2024)
    4. 2019
    zurück zu: Texte (2017-2024)
  • Übersicht: Ausschüsse schließen
    • Arbeit und Soziales
    • Auswärtiges
      • Unterausschuss Abrüstung
      • Unterausschuss Kultur- und Bildungspolitik
      • Unterausschuss Klima- und Energiepolitik
      • Unterausschuss Vereinte Nationen
    • Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
    • Digitales
    • Ernährung und Landwirtschaft
    • Europäische Union
    • Familie, Senioren, Frauen und Jugend
      • Kinderkommission
      • Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement
    • Finanzen
    • Gemeinsamer Ausschuss
    • Gesundheit
      • Unterausschuss Globale Gesundheit
    • Haushalt
      • Bundesfinanzierungsgremium
      • Gremium „Sondervermögen Bundeswehr“
      • Rechnungsprüfungsausschuss
      • Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union
      • Vertrauensgremium
    • Inneres und Heimat
    • Klimaschutz und Energie
    • Kultur und Medien
    • Menschenrechte und humanitäre Hilfe
    • Petitionsausschuss
    • Recht
      • Unterausschuss Europarecht
    • Sport
    • Tourismus
    • Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
    • Untersuchungsausschüsse
      • 1. Untersuchungsausschuss (Afghanistan)
      • 2. Untersuchungsausschuss
    • Verkehr
    • Vermittlungsausschuss
    • Verteidigung
    • Wahlprüfung
    • Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
    • Wirtschaft
    • Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
    • Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
    • Hauptausschuss
    • weitere Gremien
      • Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
      • Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung
      • Parlamentarisches Kontrollgremium
      • G 10-Kommission
      • Wahlausschuss
      • Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit
      • Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan“
      • Gremium gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes
      • Gremium gemäß § 80 des Zollfahndungsdienstgesetzes
      • Gremium nach § 28a des Geldwäschegesetzes
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2017-2024)
    4. 2019
    zurück zu: Texte (2017-2024)
  • Übersicht: Internationales schließen
    • Europapolitik im Bundestag
      • Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages
      • Europa in den Ausschüssen
      • Verbindungsbüro Brüssel
      • Zusammenarbeit der Parlamente in Europa
    • Internationale parlamentarische Versammlungen
      • Parlamentarische Versammlung der OSZE
      • Parlamentarische Versammlung der NATO
      • Parlamentarische Versammlung des Europarates
      • Interparlamentarische Union
      • Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der EU
      • Gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik
      • Konferenzen der Präsidentinnen und Präsidenten der Parlamente
      • Parlamentarische Versammlung der Union für den Mittelmeerraum
      • Ostseeparlamentarierkonferenz
      • Parlamentarische Versammlung der Schwarzmeerwirtschaftskooperation
    • Parlamentariergruppen
    • Internationales Parlaments-Stipendium (IPS)
    • Parlamentarisches Patenschafts-Programm (PPP)
    • Wahltermine EU
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2017-2024)
    4. 2019
    zurück zu: Texte (2017-2024)
  • Übersicht: Dokumente schließen
    • Drucksachen
    • Dokumentations- und Informationssystem (DIP)
    • Parlamentsdokumentation
    • Protokolle
      • Tagesaktuelles Plenarprotokoll
      • Endgültige Plenarprotokolle
      • Amtliche Protokolle
    • Gutachten und Ausarbeitungen
    • Parlamentsarchiv
      • Datenhandbuch
    • Bibliothek
      • Bibliothekskatalog
    • Pressedokumentation
    • Webarchiv
    • Texte (2017-2024)
      • 2024
      • 2023
      • 2022
      • 2021
      • 2020
      • 2019
      • 2018
      • 2017
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2017-2024)
    4. 2019
    zurück zu: Texte (2017-2024)
  • Übersicht: Mediathek schließen
    • Live
    • Plenarsitzungen
    • Ausschusssitzungen
    • Bundestags-ABC
    • Interviews
    • Kurzbeiträge
    • Reportagen
    • Sonderveranstaltungen
    • Filme
    • Wissenschaftsforen
    • Informationen zum Parlamentsfernsehen
      • Gebärdensprache
      • Empfang
      • Audioübertragungen
      • Audio- und Videoarchiv
      • Smart-TV-App
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2017-2024)
    4. 2019
    zurück zu: Texte (2017-2024)
  • Übersicht: Presse schließen
    • Pressemitteilungen
      • 2024
      • 2023
      • 2022
      • 2021
    • Kurzmeldungen (hib)
    • Akkreditierung
    • Bilddatenbank
    • Kontakt
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2017-2024)
    4. 2019
    zurück zu: Texte (2017-2024)
  • Übersicht: Besuch schließen
    • Tag der Ein- und Ausblicke 2024
    • Kuppel
    • Barrierefreier Besuch
    • Plenarsitzung
    • Führungen
      • Plenarsitzung
      • Einladung durch Abgeordnete
      • Angebote für Kinder und Jugendliche
    • Ausstellungen
      • Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom
      • Politisch-parlamentarische Ausstellungen
      • Kunstausstellungen
      • Bundestag in Ihrer Nähe
    • Online-Anmeldung
    • Kunst
      • Kunst am Bau
      • Artothek - die Kunstsammlung
      • Workshops
      • Kunstbeirat
      • Aufträge an zeitgenössische Künstler
      • Mauer-Mahnmal
      • Gedenktafeln
      • Kontakt
    • Architektur
      • Reichstagsgebäude
      • Jakob-Kaiser-Haus
      • Paul-Löbe-Haus
      • Marie-Elisabeth-Lüders-Haus
      • Weitere Bundestagsgebäude
      • Energiekonzept
    • Seminare
      • Parlamentsseminar
    • Bundestag in Ihrer Nähe
      • Infomobil
      • Wanderausstellung
      • Messestand
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2017-2024)
    4. 2019
    zurück zu: Texte (2017-2024)
  • Übersicht: Service schließen
    • Karriere
    • Parlamentsbegriffe A – Z
    • Häufig gestellte Fragen
    • Informationsmaterial
    • Bundestagsshop
    • Newsletter
    • Barrierefreie Online-Informationen
    • Das Quiz zum Deutschen Bundestag
    • Formulare und Anträge
    • Open Data
    • Soziale Medien
    • Kontakt
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2017-2024)
    4. 2019
    zurück zu: Texte (2017-2024)
  • schließen
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2017-2024)
    4. 2019
    zurück zu: Texte (2017-2024)
schließen
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2017-2024)
  4. 2019
zurück zu: Texte (2017-2024)
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2017-2024)
  4. 2019
zurück zu: Texte (2017-2024)
  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Verkehr

Maßnahmen zur Über­wa­chung ange­ord­neter Fahr­ver­bote

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Januar 2019, erstmals über den Entwurf der Bundesregierung für ein neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (19/6334, 19/6926) debattiert. Darin werden Maßnahmen zur Überwachung angeordneter Fahrverbote wegen Überschreitung der Grenzwerte bei Stickstoffdioxidemissionen geplant. Vorgesehen ist, dass Verkehrsüberwachungsbehörden auf die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters zugreifen können, um fahrzeugindividuell anhand der dort gespeicherten technischen Daten über das Fahrzeug die Einhaltung der Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote überprüfen zu können. Der Entwurf wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Dazu plant die Bundesregierung die Aufnahme des Paragrafen 63c in das Straßenverkehrsgesetz. Er sieht vor, dass die zuständigen Landesbehörden spezielle Daten für Kontrollen „auch automatisiert erheben, speichern und verwenden“ dürfen. Dazu gehören der Vorlage zufolge „das Kennzeichen des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination, die in einem Gebiet mit Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten am Verkehr teilnehmen“, die „für die Berechtigung zur Teilnahme am Verkehr in Gebieten mit Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten erforderlichen Merkmale des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination“, das „Bild des Fahrzeugs und des Fahrers“ sowie „den Ort und die Zeit der Teilnahme am Verkehr im Gebiet mit Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten“.

Die Behörden sollen zudem die Möglichkeit erhalten, für ein bestimmtes Fahrzeug anhand des Fahrzeugkennzeichens die Fahrzeugdaten beim Zentralen Fahrzeugregisters abzurufen, um auf Basis dieser Daten einen Vergleich mit der Reichweite der angeordneten Verkehrsbeschränkung oder des Verkehrsverbotes vorzunehmen. Diese Datenverarbeitung soll es ermöglichen, Bußgeldverfahren gegen Personen einzuleiten, die mit Fahrzeugen in den betreffenden Gebieten am Verkehr teilgenommen haben, für die eine Verkehrsbeschränkung oder ein Verkehrsverbot galt, schreibt die Regierung. Die Verfolgung von Verstößen gegen andere straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, wie etwa gegen die Gurtanlegepflicht, ist laut Regierung von der Neuregelung nicht erfasst.

In dem Gesetzentwurf ist für die erhobenen Daten eine „absolute Löschungsfrist von sechs Monaten“ vorgesehen. Diese Frist sei ausreichend, um im Rahmen der fachlichen Prüfung festzustellen, ob das Fahrzeug zur Teilnahme am Verkehr im Gebiet mit Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten berechtigt oder nicht berechtigt ist. Unverzüglich zu löschen seien die Daten, „sobald feststeht, dass das Fahrzeug berechtigt ist, am Verkehr im Gebiet mit Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten teilzunehmen“ sowie bei Verstoß gegen das Fahrverbot „nach der Übermittlung an die für die Verfolgung von diesbezüglichen Ordnungswidrigkeiten zuständige Verwaltungsbehörde, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Bedenken des Bundesrates

Gegen den Gesetzentwurf bestehen erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken, schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme (19/6926) Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008 (Aktenzeichen: 1 BvR 2074/05 und 1 BvR 1254/07) greife die automatisierte Kennzeichenerfassung in den Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ein, wenn die erfassten Daten nicht unverzüglich wieder gelöscht werden. Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung seien zwar grundsätzlich möglich, sie dürften jedoch nicht anlasslos erfolgen und müssten auf einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage basieren.

Für die automatisierte Erfassung von Autokennzeichen verlange Karlsruhe konkrete Gefahrenlagen oder allgemein gesteigerte Risiken von Rechtsgutgefährdungen oder -verletzungen. Das Ausmaß der Anforderungen richte sich nach der Intensität des Grundrechtseingriffs. Der vorliegende Gesetzentwurf ermögliche ohne vorherige Festlegung und Beschränkung auf besonders gefährdete Bereiche die weiträumige Aufstellung und Nutzung von automatisierten Kennzeichenlesegeräten. Vorgesehen sei nicht nur ein Abgleich des Halters und der Fahrzeugdaten, sondern auch die Anfertigung eines Bildes des Fahrers. Die Regelung erfasst unterschieds- und anlasslos alle Fahrer und Fahrzeuge, die sich – rechtmäßig oder rechtswidrig – innerhalb von für bestimmte dieselbetriebene Fahrzeuge beschränkten Strecken oder Zonen bewegen.

Automatisch erfasste Halter- und Fahrerdaten

Dabei sei nicht hinreichend sichergestellt, schriebt die Länderkammer, dass die automatisch erfassten Halter- und Fahrerdaten unverzüglich ausgewertet werden und dass sie in Fällen, in denen eine für bestimmte Dieselfahrzeuge beschränkte Strecke oder Zone rechtmäßig befahren wird, unverzüglich, spurenlos und ohne die Möglichkeit, einen Personenbezug herzustellen, gelöscht werden. Darüber hinaus stoße die vorgesehene Löschungsfrist von sechs Monaten mit Blick auf den rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auf Bedenken. Diese Fristsetzung gehe erheblich über die einschlägige Verjährungsfrist von drei Monaten für Verkehrsordnungswidrigkeiten hinaus. Die Daten könnten bis zu diesem Zeitpunkt aufgehoben werden, es sei denn, die Berechtigung, den Ort zu befahren, werde positiv festgestellt. Dies lasse es ohne weitere Regelungen zur Zweckbindung in unverhältnismäßiger Weise zu, Daten von Autofahrern auf Vorrat zu erheben und zu speichern, heißt es in der Stellungnahme.

Aus Sicht der Bundesregierung wahrt der Gesetzentwurf das geltende Datenschutzrecht, heißt es in der Gegenäußerung der Bundesregierung. Um den geäußerten Bedenken jedoch entgegenzukommen und die Rechtsklarheit zu steigern, empfiehlt sie, die im Gesetzentwurf angelegten datenschützenden Regelungen deutlicher herauszuarbeiten und an einigen Stellen zu schärfen. (hau/17.01.2019)

zur Startseite

Marginalspalte

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt
Claudia Roth
Copyright anzeigen/ausblenden

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

Arno Klare
Copyright anzeigen/ausblenden

Arno Klare

© SPD-Perteivorstand/ Benno Kraehahn

Klare, Arno

SPD

Dr. Dirk Spaniel
Copyright anzeigen/ausblenden

Dr. Dirk Spaniel

© Dirk Spaniel/ Hagen Schnauss

Spaniel, Dr. Dirk

AfD

Oliver Luksic
Copyright anzeigen/ausblenden

Oliver Luksic

© Oliver Luksic

Luksic, Oliver

FDP

Ingrid Remmers
Copyright anzeigen/ausblenden

Ingrid Remmers

© DBT/ Inga Haar

Remmers, Ingrid

Die Linke

Stefan Gelbhaar
Copyright anzeigen/ausblenden

Stefan Gelbhaar

© Stefan Gelbhaar/ Julia Bornkessel

Gelbhaar, Stefan

Bündnis 90/Die Grünen

Mario Mieruch
Copyright anzeigen/ausblenden

Mario Mieruch

© DBT/ Julia Nowak

Mieruch, Mario

fraktionslos

Hans-Peter Friedrich
Copyright anzeigen/ausblenden

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Dokumente
  • 19/6334 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
    PDF | 293 KB — Status: 07.12.2018
  • 19/6926 - Unterrichtung: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes - Drucksache 19/6334 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 239 KB — Status: 09.01.2019
  • Fundstelle im Plenarprotokoll
Beschluss
  • Bilger, Steffen (Parlamentarischer Staatssekretär) und Ludwig, Daniela (CDU/CSU) geben Reden zu Protokoll
  • Überweisungen 19/6334, 19/6926 beschlossen
Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

zur Startseite
Verkehr

Über­wachung an­ge­ord­ne­ter Fahr­verbote un­ter Ex­per­ten um­strit­ten

Die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen zur Überwachung angeordneter Fahrverbote wegen Überschreitung der Grenzwerte bei Stickstoffdioxidemissionen sind unter Experten umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses unter Vorsitz von Daniela Kluckert (FDP) am Mittwoch, 20. Februar 2019, deutlich. Der von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf (19/6334) sieht vor, dass Verkehrsüberwachungsbehörden auf die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters zugreifen können, um fahrzeugindividuell anhand der dort gespeicherten technischen Daten über das Fahrzeug die Einhaltung der Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote überprüfen zu können.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Dazu plant die Bundesregierung die Aufnahme des Paragrafen 63c in das Straßenverkehrsgesetz. Darin ist vorgesehen, dass die zuständigen Landesbehörden stichprobenartig spezielle Daten für Kontrollen „auch automatisiert, erheben, speichern und verwenden“ dürfen. Die Daten, zu denen das Bild des Fahrers und des Fahrzeuges gehören, sollen maximal zwei Wochen gespeichert werden dürfen. Sie sollen auch ausschließlich für die Überprüfung von Verstößen gegen Fahrverbote genutzt werden dürfen.

Während der Anhörung ging es vor allem um die Frage, ob der mit dem Gesetzentwurf verbundene Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verhältnismäßig ist und ob die Regelung praktikabel ist. Zugleich wurde kontrovers darüber diskutiert, ob statt des Vorhabens der Bundesregierung die Einführung einer Blauen Plakette – analog der Feinstaubplakette – zur Überwachung der Fahrverbote besser geeignet wäre.

„Keine Überwachung ins Blaue hinein“

Aus Sicht von Prof. Dr. Michael Brenner von der Friedrich-Schiller-Universität Jena ist das Vorhaben der Bundesregierung verfassungsgemäß. Entsprechende Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts seien eingehalten worden, urteilte der Verfassungsrechtler. Es erfolge „keine Überwachung ins Blaue hinein“. 

Zudem sei klar geregelt, dass das Verfahren nur dort Anwendung finden könne, wo es Fahrverbote gebe. Des Weiteren erfolgten die Kontrollen offen und stichprobenartig. Ein „milderes Mittel“, so Brenner sei nicht erkennbar. Eine Blaue Plakette etwa könne nur den Halter des Fahrzeugs, nicht aber den zu sanktionierenden Fahrer identifizieren, sagte er.

„Plakettenlösung erfordert Anhaltekontrollen“

Gegen eine Plakettenlösung sprach sich auch Patrick Kaiser vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) aus. Eine solche Lösung erfordere Anhaltekontrollen, was zu Störungen des Verkehrsflusses und damit möglicherweise zu einer erhöhten Umweltbelastung führen könne. Grundsätzlich sei der ZDK „in guter Hoffnung“, dass Fahrverbote vor dem Hintergrund von Nachrüstungen und dem Flottenaustausch nicht gebraucht würden. Gebe es sie dennoch, müssten sie auch überwacht werden, sagte Kaiser. Der Gesetzentwurf sei dazu ein probates Mittel.

Michael Müller-Görnert vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) sprach sich hingegen dafür aus, die „bewährte Kennzeichnungsverordnung zu erweitern“. Die mit der Feinstaubplakette gemachten Erfahrungen seien absolut positiv, sagte er. Eine Blaue Plakette würde die Überwachung der Fahrverbote erleichtern. Den Regierungsentwurf nannte Müller-Görnert ein „Kontroll-Verhinderungs-Gesetz“. Mit ihm entstehe ein erheblicher zusätzlicher bürokratischer Aufwand. Zudem werde das Anfertigen von Fotos unbeteiligter Personen auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber kritisch gesehen, sagte der VCD-Vertreter.

„Weiterer Baustein für eine Überwachungsinfrastruktur“

Mit einer Blauen Plakette würde nach Ansicht von Dr. Malte Engeler, Richter am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, weniger in die Rechte der Bürger eingegriffen als mit der geplanten automatisierten Überwachung. Mit dem Entwurf schaffe die Bundesregierung zudem „einen weiteren Baustein für eine Überwachungsinfrastruktur“, kritisierte er.

Thomas Kiel vom Deutschen Städtetag nannte die Möglichkeit des Datenabgleiches „gut und richtig“. Eine Abfrage beim Zentralen Fahrzeugregister reiche aber nicht aus, um zweifelsfrei zu ermitteln, wer die Fahrverbotszonen befahren dürfe und wer nicht. So seien in dem Register etwa ausländische Fahrzeugbesitzer nicht enthalten. Auch gebe das Register keine Auskunft darüber, ob ein Euro-4- oder Euro-5-Diesel möglicherweise nachgerüstet und damit zum Befahren der Zone befugt ist. Die von den Kommunen mit Ausnahmegenehmigungen ausgestatteten Fahrzeuge könnten mit diesem Datenabgleich ebenfalls nicht identifiziert werden, sagte Kiel.

„Gesundheitlichen Schutz stärker betonen“

ADAC-Vertreter Dr. Markus Schäpe sah diese Problematik ebenfalls. Vor der Abfrage beim Zentralregister müsse der Abgleich mit einer kommunalen Positivliste erfolgen, in der die Einfahrtberechtigten vermerkt sind, sagte er. Grundsätzlich ist das angedachte Verfahren aus seiner Sicht gerechtfertigt, auch wenn es nur um die Kontrolle und Ahndung einer Ordnungswidrigkeit gehe. Schließlich werde der gesundheitliche Schutz der Bevölkerung damit verfolgt. Dies, so der ADAC-Vertreter, müsse im Gesetz stärker betont werden.

Die technischen Möglichkeiten zur mobilen Kennzeichenüberwachung gebe es bereits, sagte Wolfgang Lang von der Vitronic Bildverarbeitungssysteme GmbH. Die Überwachung von Fahrverboten stelle lediglich die Erweiterung eines solchen Systems dar. Die Technik könne dafür auf die vorhandene Infrastruktur der Polizei aufgebaut werden, sagte Lang.

Bundesrat hat datenschutzrechtlichen Bedenken

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme (19/6926) „erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken“ geltend gemacht. Die Länderkammer verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die automatisierte Kennzeichenerfassung in den Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung eingreift, „wenn die erfassten Daten nicht unverzüglich wieder gelöscht werden“. Der Gesetzentwurf ermögliche ohne vorherige Festlegung und Beschränkung auf besonders gefährdete Bereiche die weiträumige Aufstellung und Nutzung von automatisierten Kennzeichenlesegeräten. Vorgesehen sei nicht nur ein Abgleich des Halters und der Fahrzeugdaten, sondern auch die Anfertigung eines Bildes des Fahrers.

Die Regelung erfasse unterschieds- und anlasslos alle Fahrer und Fahrzeuge, die sich – rechtmäßig oder rechtswidrig – innerhalb von für bestimmte dieselbetriebene Fahrzeuge beschränkten Strecken oder Zonen bewegen, schreibt der Bundesrat. Dabei sei nicht hinreichend sichergestellt, dass die automatisch erfassten Halter- und Fahrerdaten sofort ausgewertet werden und dass sie in Fällen, in denen eine für bestimmte Dieselfahrzeuge beschränkte Strecke oder Zone rechtmäßig befahren wird, unverzüglich, spurenlos und ohne die Möglichkeit, einen Personenbezug herzustellen, gelöscht werden. Darüber hinaus stößt bei den Ländern die vorgesehene absolute Löschungsfrist von sechs Monaten mit Blick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auf Bedenken.

Gegenäußerung der Bundesregierung

Aus Sicht der Bundesregierung wahrt der Gesetzentwurf in der vorgelegten Fassung durchaus das geltende Datenschutzrecht. Um den geäußerten Bedenken jedoch entgegenzukommen und die Rechtsklarheit zu steigern, sei es empfehlenswert, die im Gesetzentwurf bereits angelegten datenschützenden Regelungen „deutlicher herauszuarbeiten und an einigen Stellen zu schärfen“, heißt es in ihrer Gegenäußerung.

Die vorgeschlagene Präzisierung der „stichprobenartigen“ Kontrollen mache deutlich, „dass die entworfene Regelung keine flächendeckende Überwachung von Verkehrsverbotszonen ermöglicht“, schreibt die Regierung. Die absolute Löschfrist der erhobenen Daten soll laut der Vorlage auf zwei Wochen verkürzt werden, „selbst wenn die Verfolgung eines Verstoßes dadurch gehindert werden würde“. Dies sei in Abwägung mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung sachgerecht, urteilt die Bundesregierung. (hau/21.02.2019)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Prof. Dr. Michael Brenner, Friedrich‐Schiller‐Universität Jena
  • Dr. Malte Engeler, Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht
  • Patrick Kaiser, Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK)
  • Thomas Kiel, Deutscher Städtetag
  • Michael Müller-Görnert, Verkehrsclub Deutschland (VCD) e.V.
  • Dr. Markus Schäpe, ADAC e.V.
zur Startseite

Marginalspalte

Dokumente
  • 19/6334 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
    PDF | 293 KB — Status: 07.12.2018
  • 19/6926 - Unterrichtung: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes - Drucksache 19/6334 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 239 KB — Status: 09.01.2019
Weitere Informationen
  • Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

zur Startseite
Verkehr

Maß­nah­men zur Über­wa­chung an­ge­ord­ne­ter Fahr­verbote beschlossen

Verkehrsüberwachungsbehörden sollen auf die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters zugreifen, um fahrzeugindividuell anhand der dort gespeicherten technischen Daten über das Fahrzeug, die Einhaltung der Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote überprüfen zu können. Das hat der Bundestag am Donnerstag, 14. März 2019,  im Hammelsprungverfahren mit der Mehrheit von 249 Stimmen gegen 189 Stimmen in einer vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes„ (19/6334, 19/6926) beschlossen. 

Der Entscheidung zu den von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen zur Überwachung angeordneter Fahrverbote wegen Überschreitung der Grenzwerte bei Stickstoffdioxid-Emissionen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (19/8248) zugrunde. Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge der Linken (19/8337) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/8338). Der Antrag der Linken wurde bei Zustimmung der Grünen mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Antrag der Grünen fand bei Unterstützung der Linksfraktion gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen keine Zustimmung.

Daten sollen maximal zwei Wochen gespeichert werden

Dazu plant die Bundesregierung die Aufnahme eines Paragrafen 63c in das Straßenverkehrsgesetz. Darin ist vorgesehen, dass die zuständigen Landesbehörden stichprobenartig spezielle Daten für Kontrollen “auch automatisiert, erheben, speichern und verwenden„ dürfen. Dazu gehören der Vorlage zufolge “das Kennzeichen des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination, die in einem Gebiet mit Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten am Verkehr teilnehmen„, die “für die Berechtigung zur Teilnahme am Verkehr in Gebieten mit Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten erforderlichen Merkmale des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination„, das “Bild des Fahrzeugs und des Fahrers„ sowie “den Ort und die Zeit der Teilnahme am Verkehr im Gebiet mit Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten„. Die Daten sollen maximal zwei Wochen gespeichert werden dürfen. Sie sollen ausschließlich für die Überprüfung von Verstößen gegen Fahrverbote genutzt werden dürfen.

Durch die vom Verkehrsausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen vorgenommenen Änderungen wird unter anderem festgeschrieben, dass es sich um “stichprobenartige Überprüfungen mit mobilen Geräten„ und nicht um flächendeckende Überprüfungen handeln solle. Eine verdeckte Datenerhebung ist der Vorlage zufolge unzulässig – ebenso wie Bewegtbildaufzeichnungen (Videoaufzeichnungen). Was die Löschfrist der Daten angeht so ist geregelt, dass die Daten im Falle des berechtigten Befahrens der Fahrverbotszone unverzüglich zu löschen sind. Im anderen Falle müssen die Daten nach maximal zwei Wochen gelöscht werden, “selbst wenn die Verfolgung eines Verstoßes dadurch gehindert werden würde„.

Entschließungsantrag der Linken

Die Linke fordert in ihrem Entschließungsantrag, eine Blaue Plakette einzuführen, mit der diejenigen Fahrzeuge gekennzeichnet werden können, die im praktischen Fahrbetrieb höchstens 200 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen.

Zur Begründung heißt es, eine Blaue Plakette würde eine schnelle und einfache Kontrolle erlauben. Mit der Kennzeichnung der Fahrzeuge durch eine solche Plakette könne auf die anlasslose und flächendeckende Erhebung personenbezogener Daten der Autofahrer verzichtet werden.

Entschließungsantrag der Grünen

Die Grünen fordern einen Rechtsrahmen, der es den zuständigen Behörden ermöglicht, besonders emissionsarme Fahrzeuge bundeseinheitlich mit einer blauen Plakette zu kennzeichnen. Kommunen solle es ermöglicht werden, nur noch Fahrzeugen mit einer solchen Kennzeichnung die Einfahrt in Umweltzonen zu erlauben (wobei berechtigte Ausnahmen möglich sein sollten). 

Verweigere die Regierung eine Plakettenregelung, stehe zu befürchten, dass der Druck auf die Automobilunternehmen gering bleibt, mehr saubere Autos zu produzieren, schreibt die Fraktion. (hau/vom/14.03.2019)

zur Startseite

Marginalspalte

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt
Wolfgang Kubicki
Copyright anzeigen/ausblenden

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Gero Storjohann
Copyright anzeigen/ausblenden

Gero Storjohann

© Deutscher Bundestag / Inga Haar

Storjohann, Gero

CDU/CSU

Wolfgang Kubicki
Copyright anzeigen/ausblenden

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dr. Dirk Spaniel
Copyright anzeigen/ausblenden

Dr. Dirk Spaniel

© Dirk Spaniel/ Hagen Schnauss

Spaniel, Dr. Dirk

AfD

Arno Klare
Copyright anzeigen/ausblenden

Arno Klare

© SPD-Perteivorstand/ Benno Kraehahn

Klare, Arno

SPD

Oliver Luksic
Copyright anzeigen/ausblenden

Oliver Luksic

© Oliver Luksic

Luksic, Oliver

FDP

Andreas Wagner
Copyright anzeigen/ausblenden

Andreas Wagner

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Wagner, Andreas

Die Linke

Stefan Gelbhaar
Copyright anzeigen/ausblenden

Stefan Gelbhaar

© Stefan Gelbhaar/ Julia Bornkessel

Gelbhaar, Stefan

Bündnis 90/Die Grünen

Mario Mieruch
Copyright anzeigen/ausblenden

Mario Mieruch

© DBT/ Julia Nowak

Mieruch, Mario

fraktionslos

Daniela Ludwig
Copyright anzeigen/ausblenden

Daniela Ludwig

© Daniela Ludwig / Daniel Biskup

Ludwig, Daniela

CDU/CSU

Wolfgang Kubicki
Copyright anzeigen/ausblenden

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente
  • 19/6334 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
    PDF | 293 KB — Status: 07.12.2018
  • 19/6926 - Unterrichtung: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes - Drucksache 19/6334 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 239 KB — Status: 09.01.2019
  • 19/8248 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/6334, 19/6926 - Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
    PDF | 423 KB — Status: 12.03.2019
  • 19/8337 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/6334, 19/6926, 19/8248 - Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
    PDF | 266 KB — Status: 13.03.2019
  • 19/8338 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/6334, 19/6926, 19/8248 - Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
    PDF | 278 KB — Status: 13.03.2019
  • Fundstelle im Plenarprotokoll
Beschluss
  • 18:27:26: Beginn des Hammelsprungs
  • 18:35:58: Ende des Hammelsprungs


Gesamt: 447 Ja: 249 Nein: 198 Enthaltungen 0

Gesetzentwurf 19/6334 und 19/6926 (Beschlussempfehlung 19/8248: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen

EntschlEntr 19/8337 abgelehnt
EntschlEntr 19/8338 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

zur Startseite

Seite teilen

  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2017-2024)
  4. 2019
zurück zu: Texte (2017-2024)

Social-Media-Verlinkungen

  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag
    • Bundestagspräsidentin
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag
    • hib-Nachrichten
  • WhatsApp
  • X
  • YouTube
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Inhaltsübersicht

Social-Media-Verlinkungen

  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag
    • Bundestagspräsidentin
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag
    • hib-Nachrichten
  • WhatsApp
  • X
  • YouTube
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum

© Deutscher Bundestag

Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw11-de-strassenverkehrsgesetz-595206

Stand: 14.08.2024