Geschichte

Vor 90 Jahren: Reichstag billigt Ver­bot che­mi­scher und bio­lo­gi­scher Waffen

Reichsaussenminister Dr. Gustav Stresemann im Völkerbund. Vorn Reichsaussenminister Dr. Stresemann, dahinter Staatssekretär [Karl] von Schubert nach dem ersten Eintritt in den Völkerbund, ca. 1926.

Reichsaussenminister Dr. Gustav Stresemann (vorne), dahinter Staatssekretär Karl von Schubert, beim Völkerbund in Genf (etwa 1926) (© Bundesarchiv/Pahl)

Vor 90 Jahren, am 21. März 1929, hat der Reichstag der Weimarer Republik das Genfer Protokoll ratifiziert. Dieser völkerrechtliche Vertrag vom 17. Juni 1925 verbietet die Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen sowie von bakteriologischen Mitteln im Kriege.

Verbot chemischer und biologischer Waffen

Ausgelöst durch die Schrecken der Giftgasangriffe im gerade erst überstandenen Ersten Weltkrieg (1914-1918), in dessen Verlauf rund 120.000 Tonnen chemischer Kampfstoffe eingesetzt wurden, hatten sich im Juni 1925 die Teilnehmer einer im schweizerischen Genf stattfindenden Konferenz zur Überwachung des internationalen Waffenhandels auf ein Verbot chemischer und biologischer Waffen geeinigt. 36 Staaten hatten den Vertrag unterzeichnet. Das sogenannte Genfer Protokoll trat für die Unterzeichnerstaaten mit dem Tage der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde bei der Regierung der Französischen Republik in Kraft.

Bis zur Annahme durch Deutschland hatten acht Erstunterzeichnerstaaten – Frankreich, Venezuela, Italien, Sowjetunion, Österreich, Belgien, Ägypten, Polen – und Liberia das Protokoll ratifiziert. Zu den Erstunterzeichnern des Genfer Protokolls gehörten auch die USA, die das Protokoll erst am 10. April 1975 ratifizierten und Japan, das am 21. Mai 1970 ratifizierte.

Reichsregierung für zügige Ratifikation

Die Regierungskoalition, bestehend aus Vertretern der SPD, der Bayerischen Volkspartei (BVP), der Deutschen Demokratischen Partei (DDP), des Zentrums und der Deutschen Volkspartei (DVP) befürworteten die Ratifikation des Vertrages. Die Reichsregierung unter dem sozialdemokratischen Reichskanzler Hermann Müller (1876-1931) und dem Reichsminister des Auswärtigen Gustav Stresemann (1878-1929) von der DVP strebte zudem eine zügige Verabschiedung des Ratifikationsgesetzes noch vor der Tagung der Abrüstungskommission (15. April bis 6.Mai 1929) und der Ende April durch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz einberufenen Sachverständigenkonferenz zur Frage von Schutzmaßnahmen gegen den Gaskrieg an.

Der Auswärtige Ausschuss des Reichstages hatte sich einen Tag zuvor, in seiner Sitzung am 20. März, ebenfalls mit Mehrheit für die vorbehaltlose Ratifikation ausgesprochen. Es sei die Pflicht des deutschen Volkes, gemeinsam mit den anderen Völkern dafür zu sorgen, dass von dieser unmenschlichen Waffe kein Gebrauch gemacht werde, betonte deshalb der Berichterstatter des Ausschusses Dr. Ludwig Haas (1875-1930) von der DDP. Der Reichstag möge durch eine vorbehaltlose Ratifikation zeigen, wie sehr Deutschland den Wunsch hat, von der Welt die furchtbaren Folgen eines Gaskrieges abzuwehren, verdeutlichte er den Wunsch der Ausschussmehrheit.

Sozialdemokraten stimmen zu

Für die SPD-Fraktion erklärte ihr Vorsitzender Arthur Crispien (1875–1946): „Wir stimmen dem vorliegenden Gesetzentwurf zu. Wir tun das ohne jede Illusion, weil wir wissen, dass solche Verträge nur durch eine entsprechende internationale Politik Wirklichkeit werden können. Wir sind entschlossen, wie bisher eine internationale Politik der friedlichen Verständigung, eine Politik gegen den Krieg überhaupt fortzuführen.“

Die Gegner der Ratifikation brachten vor allem vor, dass Deutschland nach Artikel 171 des Versailler Vertrages vom 28. Juni 1919 schon jetzt verpflichtet sei, die Verwendung von erstickenden, giftigen oder anderen Gasen und jeglichen entsprechenden Flüssigkeiten, Materialien oder Geräten zu unterlassen. Und, dass es Sache der Mächte sei, die noch nicht abgerüstet hätten, jetzt zunächst auf diesem Gebiet den Willen zu ernsthafter Abrüstung zu betätigen.

NSDAP und KPD lehnen ab

Wilhelm Frick (1877–1946) von der NSDAP warf den „Herren Sozialdemokraten“ vor: dass die Gefahren für die deutsche Bevölkerung aufgrund der Abrüstungspolitik und der Schwächung der deutschen Wehrmacht weitaus größer seien als in kaiserlicher Zeit. Die Gefahr, von missgünstigen Feinden in einen neuen Krieg verwickelt zu werden, sei größer als je zuvor. Vielmehr müsse in einen Gas- und Luftschutz investiert werden.

Die KPD, vertreten durch ihren Fraktionsvorsitzenden Walter Stoecker (1891–1939), lehnte die Ratifikation ab, weil sie den Vertrag, „der ein Verbot des Gaskrieges und des bakteriologischen Krieges enthält, für ein absolut wertloses Dokument halten, für ein Dokument, das lediglich der Täuschung der werktätigen Massen dienen soll, lediglich die werktätigen Massen die ungeheuren Vorbereitungen für den Giftgaskrieg nicht erkennen lassen soll“. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass sich keine Macht an frühere Gaskriegsverbote gehalten habe. Gerade der deutsche Imperialismus sei es, der während des Krieges geradezu bahnbrechend in der Anwendung der Giftgase vorangegangen sei.

„Ein Unheil, das man nie wieder gutmachen kann“

Auch der Vertreter der Wirtschaftspartei D. Dr. Johann Viktor Bredt (1879–1940) war sich sicher, dass das Verbot des Giftgaskrieges formell vermutlich keine große Bedeutung habe, lehnte den Vertrag deshalb aber nicht ab. Die große Bedeutung liege darin, dass, „je mehr man die Frage durchdenkt und je mehr vom Giftgaskrieg gesprochen wird, desto sicherer die Überzeugung Platz greift, dass man mit diesen Waffen einen Krieg überhaupt nicht mehr führen kann, ohne unmittelbar nach der Kriegserklärung ein Unheil anzurichten, das man nie wieder gutmachen kann“.

Nach halbstündiger Debatte verabschiedete die Mehrheit der Reichstagsabgeordneten das Ratifikationsgesetz. Das bis heute gültige Genfer Protokoll verbietet zwar den Einsatz chemischer und biologischer Waffen im Krieg. Diese zu entwickeln, herzustellen und zu besitzen ist danach jedoch erlaubt. 1971 folgte deshalb das Biowaffenübereinkommen, das Deutschland 1983 ratifizierte. Damit soll die Herstellung und Verbreitung von biologischen Waffen verhindert werden. Und 1993 folgte die Chemiewaffenkonvention mit dem völligen Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und dem Einsatz von Chemiewaffen, die Deutschland 1994 annahm. Dem Genfer Protokoll sind bis heute 142 Staaten beigetreten. (klz/14.03.2019)