Nukleare Sicherheit

Experten dringen auf ein Geologie­daten­gesetz zur End­lager­suche

Damit die Endlagersuche für Atomabfälle ablaufen kann wie geplant, soll der Bundestag möglichst rasch ein Geologiedatengesetz verabschieden. Darum haben Experten in einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit am Mittwoch, 13. März 2019, gebeten. Der Ausschuss hat sich über „Stand und Probleme der Phase 1 in der Endlagersuche“ informieren lassen und dazu die Vorsitzenden dreier Einrichtungen befragt, die nach dem Beschluss des Bundestages zum Atomausstieg vom Juni 2011 gegründet wurden.

Die Ausschussvorsitzende Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen), unter deren Vorsitz das Fachgespräch stattfand, sagte in ihren einleitenden Worten, der Atomunfall von Fukushima im März 2011 habe in der Konsequenz zum  deutschen Atomausstieg und einem „Neustart“ in der Endlagersuche geführt. Für die Endlagersuche, in deren erster Phase man sich gerade befinde, seien insbesondere die drei neuen Institutionen Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) und das Nationale Begleitgremium (NBG) verantwortlich.

Bürgerbeteiligung ist essenziell

Wolfram König vom BfE sagte, in der aktuellen Phase 1 gehe es um eine Auseinandersetzung mit Daten, die für die zweite Phase der obertägigen Erkundung und schließlich die dritte Phase der untertägigen Erkundung möglicher Endlager gebraucht würden. Ein Teilgebietsbericht werde im Jahr 2020 erwartet, dann seien mögliche Standortregionen identifiziert. Es sei die „große Herausforderung“, die öffentliche Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken und entsprechende Beteiligungsformate zu entwickeln.

Bisher habe man mit Infocontainern rund 20.000 Menschen im ganzen Land erreicht. Dabei sei festzustellen, dass es schwer sei, junge Menschen zu erreichen – diese müssten aber in der Zukunft an dem Prozess der Endlagersuche, der auf viele Jahre angelegt sei, teilnehmen. Die Bürger müssten die Möglichkeit haben, sich an diesem Prozess zu beteiligen, für den die Begeisterung erfahrungsgemäß nachlasse, wenn „das Thema Endlagersuche vor der eigenen Haustür auftaucht“.

Umgang mit privaten Daten muss gesichert sein

Für Steffen Kanitz, den stellvertretenden Vorsitzenden der BGE, ist aktuell die dringendste Herausforderung, zu einem geregelten Umgang mit Daten zu kommen, an denen Rechte privater Dritter bestünden und die zahlungspflichtig erstellt worden seien. Laut Gesetz müssten die Daten im Rahmen der Endlagersuche veröffentlicht werden. Dafür sei eine Abwägung von Eigentümerrechten und öffentlichem Interesse nötig. Er habe die Hoffnung, dass es dann nicht nötig sei, im Einzelfall zu entscheiden, sondern dass es bis dahin ein Geologiedatengesetz gebe. Derzeit arbeite seine Behörde an rund einer Million Datensätze.

Geprüft würden Ausschlusskritierien – wie etwa Erdbebenregionen – , schwierig sei es aber, wenn es um Voraussagen für die Zukunft gehe. Der Atommüll müsse für eine Million Jahre sicher gelagert werden, aber Prognosen über Vulkantätigkeiten der Bewegungen unter Tage für einen solch langen Zeitraum seien kompliziert. Deshalb gebe es ein „System von Checks und Balances“ und eine enge Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Forschung in einer größtmöglichen Offenheit gegenüber neuen Erkenntnissen.

Begleitgremium soll aufgestockt werden

Auch Prof. Dr. Klaus Töpfer, Ko-Vorsitzender des NBG, mahnte, ein Geologiedatengesetz sei „zentral“. Hier sei ein sehr schnelles Ergebnis wünschenswert. Zudem sei es nötig, die Zwischenlagerfrage noch einmal aufzuwerfen. Sein Gremium habe in den vergangenen Monaten mehrere Zwischenlager besucht, obwohl es daran Kritik gegeben habe. Aber genau sie seien die Orte, an denen gelernt werden könne – zu überprüfen, was dort schief gelaufen sei, sei notwendig.

Zudem bat Töpfer darum, dass das Begleitgremium, das aktuell aus elf Expertinnen und Experten bestehe, schnell wie geplant auf 18 Mitglieder aufgestockt werde. Vernünftige Arbeit könne nur mit einer vernünftigen Besetzung geleistet werden. (suk/13.03.2019)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Wolfram König, Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE)
  • Steffen Kanitz, Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
  • Prof. Dr. Klaus Töpfer, Nationales Begleitgremium (NBG)

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