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  • 1. Lesung
  • Anhörung
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Frauen

Linke und Grüne: Gegen Lohn­diskri­minie­rung von Frauen vor­gehen

Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag (19/1005) dazu auf, einen Gesetzentwurf zur Beseitigung der Lohndiskriminierung einzubringen. Der Bundestag hat den Antrag am Freitag, 16. März 2018, zusammen mit einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/1192) erstmals im Bundestag beraten und nach dreiviertelstündiger Debatte zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

Antrag der Linken

In der Vorlage weist die Linksfraktion darauf hin, dass Frauen in Deutschland noch immer durchschnittlich 21 Prozent weniger verdienten als Männer. Deutschland sei damit „Schlusslicht in der Europäischen Union“ – lediglich in Tschechien und Estland sei der „Gender Pay Gap“ noch größer. Angesichts dessen fordert die Linksfraktion, dass der Auskunftsanspruch über die betriebliche Entlohnung für alle Beschäftigten unabhängig von der Größe des Betriebs gelten müsse. Zudem müssten Klauseln in Arbeitsverträgen, die Beschäftigten Stillschweigen über ihr Entgelt vorschreiben, für nichtig erklärt werden.

Ebenso müssten alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber ab 25 Beschäftigten verpflichtet werden, regelmäßig die Entgeltgleichheit auf der Grundlage eines mit dem EU-Recht übereinstimmenden Instrumentariums geprüft werden. Um einen effektiven Rechtsschutz gegen Entgeltdiskriminierung zu gewähren, soll nach den Vorstellungen der Linksfraktion ein Verbandsklagerecht eingeführt werden. Verstöße gegen ein solches Entgeltgleichheitsgesetz müssten mit Geldbußen von bis zu 500.000 Euro geahndet werden können, heißt es in dem Antrag. 

Antrag der Grünen

Der Antrag der Grünen hat zum Ziel, Entgeltdiskriminierung zu verhindern und ein Verbandsklagerecht einzuführen. Die Fraktion weist darauf hin, dass Beschäftigte in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Mitarbeitern bei demselben Arbeitgeber nach dem Entgelttransparenzgesetz Auskunft über die Entgeltsrukturen in ihem Betieb verlangen und herausfinden können, ob sie gerecht bezahlt werden. 60 Prozent der Frauen stehe der Auskunftsanspruch aber nicht zu, da diese in Betreiben mit wengier als 200 Beschäftigten arbeiteten.

Im Einzelnen wollen die Grünen das Entgelttransparenzgesetz daher erweitern und mehr Frauen einen Zugang zum individuellen Auskunftsanspruch eröffnen. Außerdem sollen der Betriebsrat, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder ein anerkannter Verband gegen einen Arbeitgeber klagen können, um feststellen zu lassen, dass er gegen das Entgeltgleichheitsgebot verstoßen hat. Der Betriebsrat, die Gewerkschaft oder der Verband müssten dabei nicht selbst in ihren Rechten verletzt sein, betont die Fraktion. Eine Klage solle aber nur zulässig sein, wenn es sich um einen systematischen Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot handelt. (hau/vom/16.03.2018)

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Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

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Doris Achelwilm

Doris Achelwilm

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Achelwilm, Doris

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Ursula Groden-Kranich

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CDU/CSU

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Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/1005 - Antrag: Lohndiskriminierung von Frauen beenden - Equal Pay durchsetzen
    PDF | 148 KB — Status: 28.02.2018
  • 19/1192 - Antrag: Entgeltdiskriminierung verhindern - Verbandsklagerecht einführen
    PDF | 144 KB — Status: 14.03.2018
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/1005, 19/1192 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Frauen

Lohnunterschiede zwischen Ge­schlech­tern unter­schiedlich be­wertet

Die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen und die Wirksamkeit des Entgelttransparenzgesetzes werden von Sachverständigen und Interessenvertretern höchst unterschiedlich bewertet. Dies zeigte sich in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses unter Vorsitz von Sabine Zimmermann (Die Linke) am Montag, 18. März 2019. Gegenstand waren Anträge der Fraktion Die Linke (19/1005) und Bündnis 90/Die Grünen (19/1192) zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung von Frauen.

Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag unter anderem, dass der Auskunftsanspruch über die betriebliche Entlohnung im Entgelttransparenzgesetz für alle Beschäftigten unabhängig von der Betriebsgröße gelten muss, dass Stillschweige-Klauseln in Arbeitsverträgen über die Entlohnung für nicht erklärt werden und alle Unternehmen ab 25 Beschäftigten zu einer verbindlichen und regelmäßigen Überprüfung der Entgeltgleichheit verpflichtet werden. Übereinstimmend fordern Linke und Grüne ein Verbandsklagerecht gegen Lohndiskriminierung.

„Einführung eines Verbandsklagerechts nicht angemessen“

Die Volkswirtin Dr. Christina Boll vom Hamburgischen Weltwirtschaftsinstitut (HWWI) verwies darauf, dass das im Entgelttransparenzgesetz genannte Lohnbewertungskriterium keine belastbare Aussage über eine Entgeltdiskriminierung zulasse, sondern allenfalls einen Verdacht. Dem trage das Gesetz mit dem individuelle Auskunftsrecht Rechnung. Die Einführung eines Verbandsklagerechts sei hingegen nicht angemessen.

Boll argumentierte, dass der hohe Anteil von teilzeitbeschäftigten Frauen eine der Hauptursachen für die Gehaltsschere von 21 Prozent zwischen Männern und Frauen sei. Zudem sei das Entgelttransparenzgesetz erst im Sommer 2017 in Kraft getreten. Daher sei es noch zu früh, um eine Bewertung bezüglich seiner Wirksamkeit abzugeben.

Arbeitgeber gegen Verschärfung des Entgelttransparenzgesetzes

Auf Seiten der Arbeitgeber stießen die Forderungen der Linken und der Grünen nach einer Verschärfung des Entgelttransparenzgesetzes und einer Einführung eines Verbandsklagerechts durchgehend auf Ablehnung. Claudia Große-Leege vom Verband deutscher Unternehmerinnen (VdU) verwies darauf, dass die Arbeitgeber großen Wert auf eine faire und leistungsgerechte Entlohnung der Beschäftigten unabhängig vom Geschlecht legten. Die unbereinigte Lohnlücke von 21 Prozent zwischen Männern und Frauen sei nicht auf unterschiedliche Gehälter bei gleicher Arbeit und Qualifikation zurückzuführen.

Selbst in der bereinigten Lohnlücke von rund sechs Prozent seien Erwerbsunterbrechungen nicht einbezogen, Frauen seien aber wegen Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen sehr viel öfter von Erwerbsunterbrechungen betroffen.  Bei Einberechnung dieser Erwebsunterbrechungen sei die Lohnlücke deutlich kleiner.

„Deutlich geringere Lohnlücke im Osten Deutschlands“

In diesem Sinne argumentierte auch Anja Klie von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Die bereinigte Lohnlücke liege zwischen 2,3 und 5,8 Prozent. Deutschland habe in Europa eine der geringsten Lohnlücken. Dieser statistische Wert lasse sich auch nicht automatisch mit Diskriminierung von Frauen in Unternehmen erklären. Klie verwies auf die deutlich geringere Lohnlücke im Osten Deutschlands. Dies sei darauf zurückzuführen, dass Frauen in den ostdeutschen Bundesländern sehr viel häufiger in Vollzeit beschäftigt seien als in den West-Ländern.

Ebenso wie Große-Leege und Klie lehnte auch Steven Haarke vom Handelsverband Deutschland (HDE) weitere Auflagen für die Arbeitgeberseite ab. Bereits das Entgelttransparenzgesetz habe zu unverhältnismäßig hohen bürokratischen Belastungen geführt. Statt weiter in die Tarifautonomie einzugreifen, sollten ganztägige Betreuungsangebote in Kitas und Schulen ausgebaut werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

„Großteil vom Auskunftsanspruch ausgeschlossen“

Unterstützt wurden die Anträge von Linken und Grünen hingegen von der Arbeitsrechtlerin Gisela Ludewig vom Deutschen Juristinnenbund (djb), der Rechtsanwältin Dr. Lena Oerder von der Düsseldorfer Anwaltskanzlei „silberger.lorenz.towara“, der Rechtswissenschaftlerin und früheren Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts, Prof. Dr. Heide Pfarr, sowie der Wirtschaftswissenschaftlerin und Beraterin Dr. Andrea Jochmann-Döll (GEFA, Forschung und Beratung).

Lena Oerder verwies darauf, dass der Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz nur für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Angestellten gelte. Damit sei ein Großteil der Beschäftigten von diesem Anspruch ausgeschlossen. Selbst die Europäische Kommission empfehle, diese Schwelle auf 50 Beschäftigte zu senken.

„Unternehmensgröße darf nicht ausschlaggebend sein“

Auch Andrea Jochmann-Döll plädierte dafür, dass die Unternehmensgröße nicht ausschlaggebend sein dürfe bei der Gewährung des Auskunftsanspruch. Das Entgelttransparenzgesetz zeige insgesamt nur geringe Wirkung.

Heide Pfarr plädierte für eine Verpflichtung der Unternehmen, ihre betrieblichen Entgeltsysteme mithilfe zertifizierter Verfahren zu überprüfen. Allein mit einem individuellen Auskunftsanspruch der Beschäftigten lasse sich keine echte Transparenz schaffen. Übereinstimmend forderten Jochmann-Döll, Ludewig, Order und Pfarr ein Verbandsklagerecht gegen Lohndiskriminierung. Der Weg einer individuellen Klage gegen den eigenen Arbeitgeber werde nur von sehr wenigen Frauen eingeschlagen, da diese mit negativen Auswirkungen rechnen müssten.

Antrag der Linken

Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag mit dem Titel „Lohndiskriminierung von Frauen beenden – Equal Pay durchsetzen“ (19/1005) auf, einen Gesetzentwurf zur Beseitigung der Lohndiskriminierung einzubringen. Sie weist darauf hin, dass Frauen in Deutschland durchschnittlich noch immer 21 Prozent weniger verdienten als Männer. Deutschland sei Schlusslicht in der Europäischen Union, lediglich in Tschechien und Estland sei der sogenannte „Gender Pay Gap“ noch größer.

Konkret fordert die Linksfraktion, dass der Auskunftsanspruch über die betriebliche Entlohnung für alle Beschäftigten unabhängig von der Größe des Betriebs gelten müsse. Zudem müssten Klauseln in Arbeitsverträgen, die Beschäftigten Stillschweigen über ihr Entgelt vorschreiben, für nichtig erklärt werden. Ebenso müssten alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber ab 25 Beschäftigten verpflichtet werden, die Entgeltgleichheit auf Grundlage eines EU-rechtskonformen Instrumentariums regelmäßig verbindlich zu prüfen. Um einen effektiven Rechtsschutz gegen Entgeltdiskriminierung zu gewähren, sollte nach dem Willen der Linksfraktion ein Verbandsklagerecht eingeführt werden. Verstöße gegen ein solches Entgeltgleichheitsgesetz müssten mit Geldbußen von bis zu 500.000 Euro geahndet werden können.

Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem Antrag mit dem Titel „Entgeltdiskriminierung verhindern – Verbandsklagerecht einführen“ (19/1192) ein Verbandsklagerecht im Fall von systematischer Lohndiskriminierung. Das Entgelttransparenzgesetz solle entsprechend geändert werden. Frauen, die von Lohndiskriminierung betroffen sind, schreckten häufig davor zurück, ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber gerichtlich durchzusetzen. Fehlende finanzielle Mittel und die Tatsache, dass die Arbeitgeberseite über größere Ressourcen an Zeit und Energie verfüge, erwiesen sich als Barriere bei der Durchsetzung bestehenden Rechts, schreibt die Fraktion.

Nach den Vorstellungen der Grünen soll der Betriebsrat, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder ein anerkannter Verband Klage auf Feststellung eines Verstoßes gegen das Entgeltgleichheitsgebot erheben dürfen. Frauen seien auf dem Arbeitsmarkt noch immer benachteiligt und verdienten rund 21 Prozent weniger als Männer, argumentieren die Grünen. Zudem fordern sie, dass der im Entgelttransparenzgesetz verankerte Auskunftsanspruch auf die betrieblichen Entgeltstrukturen, nicht nur in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten gelten soll, sondern ausgeweitet wird. (aw/19.03.2019)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Dr. Christina Boll, Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut
  • Claudia Große-Leege, Verband deutscher Unternehmerinnen e. V. (VdU), Berlin
  • Steven Haarke, Handelsverband Deutschland (HDE)
  • Dr. Andrea Jochmann-Döll, GEFA Forschung + Beratung, Essen
  • Anja Klie, Bundesverband de Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) 
  • Gisela Ludewig, Deutscher Juristinnenbund e. V. (djb), Berlin
  • Dr. Lena Oerder, silberberger.lorenz.towara, Kanzlei für Arbeitsrecht, Düsseldorf
  • Prof. Dr. Heide Pfarr, Kassel
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Dokumente

  • 19/1005 - Antrag: Lohndiskriminierung von Frauen beenden - Equal Pay durchsetzen
    PDF | 148 KB — Status: 28.02.2018
  • 19/1192 - Antrag: Entgeltdiskriminierung verhindern - Verbandsklagerecht einführen
    PDF | 144 KB — Status: 14.03.2018

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Frauen

Anträge gegen die Lohn­diskri­mi­nie­rung von Frauen ab­gelehnt

Der Bundestag hat am Freitag, 22. März 2019, nach abschließender Debatte Anträge der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt, die sich gegen Lohndiskriminierung von Frauen stark machen. Die Linksfraktion forderte die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/1005) dazu auf, einen Gesetzentwurf zur Beseitigung der Lohndiskriminierung einzubringen. Nur Die Linke stimmte zu, die Grünen enthielten sich, die übrigen Fraktionen lehnten den Antrag ab. Die Grünen wollten ein Verbandsklagerecht einführen (19/1192). Diesem Antrag stimmten Die Linke und die Grünen zu, wurden aber von dem übrigen Fraktionen überstimmt. Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung (19/8612) und ein Bericht (19/8644) des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor.

Antrag der Linken

In ihrem Antrag weist die Linksfraktion darauf hin, dass Frauen in Deutschland noch immer durchschnittlich 21 Prozent weniger verdienten als Männer. Deutschland sei damit „Schlusslicht in der Europäischen Union“ – lediglich in Tschechien und Estland sei der „Gender Pay Gap“ noch größer. Angesichts dessen forderte die Linksfraktion, dass der Auskunftsanspruch über die betriebliche Entlohnung für alle Beschäftigten unabhängig von der Größe des Betriebs gelten müsse. Zudem müssten Klauseln in Arbeitsverträgen, die Beschäftigten Stillschweigen über ihr Entgelt vorschreiben, für nichtig erklärt werden.

Ebenso müssten alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber ab 25 Beschäftigten verpflichtet werden, regelmäßig die Entgeltgleichheit auf der Grundlage eines mit dem EU-Recht übereinstimmenden Instrumentariums geprüft werden. Um einen effektiven Rechtsschutz gegen Entgeltdiskriminierung zu gewähren, sollrw nach den Vorstellungen der Linksfraktion ein Verbandsklagerecht eingeführt werden. Verstöße gegen ein solches Entgeltgleichheitsgesetz müssten mit Geldbußen von bis zu 500.000 Euro geahndet werden können, heißt es in dem Antrag. 

Antrag der Grünen

Der Antrag der Grünen hatte zum Ziel, ein Verbandsklagerecht einzuführen, um Entgeltdiskriminierung zu verhindern. Die Fraktion weist darauf hin, dass Beschäftigte in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Mitarbeitern bei demselben Arbeitgeber nach dem Entgelttransparenzgesetz Auskunft über die Entgeltstrukturen in ihrem Betrieb verlangen und herausfinden können, ob sie gerecht bezahlt werden. 60 Prozent der Frauen stehe der Auskunftsanspruch aber nicht zu, da diese in Betreiben mit weniger als 200 Beschäftigten arbeiteten.

Die Grünen wollten daher das Entgelttransparenzgesetz erweitern und mehr Frauen einen Zugang zum individuellen Auskunftsanspruch eröffnen. Außerdem sollten der Betriebsrat, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder ein anerkannter Verband gegen einen Arbeitgeber klagen können, um feststellen zu lassen, dass er gegen das Entgeltgleichheitsgebot verstoßen hat. Der Betriebsrat, die Gewerkschaft oder der Verband müssten dabei nicht selbst in ihren Rechten verletzt sein, betont die Fraktion. Eine Klage sollte aber nur zulässig sein, wenn es sich um einen systematischen Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot handelt. (hau/vom/22.03.2018)

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Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Leni Breymaier

Leni Breymaier

© Leni Breymaier/Fionn Grosse

Breymaier, Leni

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Thomas Ehrhorn

Thomas Ehrhorn

© Thomas Ehrhorn

Ehrhorn, Thomas

AfD

Ursula Groden-Kranich

Ursula Groden-Kranich

© Ursula Groden-Kranich/ Das Atelier/ Armin Maier

Groden-Kranich, Ursula

CDU/CSU

Nicole Bauer

Nicole Bauer

© Nicole Bauer/Michael Hackl

Bauer, Nicole

FDP

Doris Achelwilm

Doris Achelwilm

© Doris Achelwilm/ Cosima Hanebeck

Achelwilm, Doris

Die Linke

Ulle Schauws

Ulle Schauws

© DBT/Stella von Saldern

Schauws, Ulle

Bündnis 90/Die Grünen

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/ SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

SPD

Dr. Silke Launert

Dr. Silke Launert

© Silke Launert / Christian Weber

Launert, Dr. Silke

CDU/CSU

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/1005 - Antrag: Lohndiskriminierung von Frauen beenden - Equal Pay durchsetzen
    PDF | 148 KB — Status: 28.02.2018
  • 19/1192 - Antrag: Entgeltdiskriminierung verhindern - Verbandsklagerecht einführen
    PDF | 144 KB — Status: 14.03.2018
  • 19/8612 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Doris Achelwilm, Cornelia Möhring, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/1005 - Lohndiskriminierung von Frauen beenden - Equal Pay durchsetzen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Ulle Schauws, Beate Müller-Gemmeke, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/1192 - Entgeltdiskriminierung verhindern - Verbandsklagerecht einführen
    PDF | 154 KB — Status: 20.03.2019
  • 19/8644 - Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Doris Achelwilm, Cornelia Möhring, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/1005 - Lohndiskriminierung von Frauen beenden - Equal Pay durchsetzen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Ulle Schauws, Beate Müller-Gemmeke, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/1192 - Entgeltdiskriminierung verhindern - Verbandsklagerecht einführen
    PDF | 195 KB — Status: 21.03.2019
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Beschlussempfehlung 19/8612 und 19/8644 Buchstabe a (Antrag 19/1005 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/8612 und 19/8644 Buchstabe b (Antrag 19/1192 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw12-de-lohndiskriminierung-628926

Stand: 21.12.2024