Parlament

Europawahl: Bundeswahl­aus­schuss weist sieben Beschwerden zurück

Der Bundeswahlausschuss hat in seiner zweiten Sitzung zur Europawahl am Donnerstag, 4. April 2019, die Beschwerden von sieben politischen Vereinigungen gegen seine Beschlüsse in der ersten Sitzung am 15. März 2019 verworfen. In sechs Fällen ging es um Beschwerden gegen die Zurückweisung von Wahlvorschlägen, im Fall der Piratenpartei Deutschland um eine Beschwerde gegen die Zulassung der bundesweiten Liste zur Europawahl, die in Deutschland am 26. Mai 2019 stattfindet.

Beschwerde der Piratenpartei erfolglos

Die Piratenpartei hatte bereits in der Sitzung am 15. März, als es um die Prüfung der formalen rechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung zur Teilnahme an der Wahl zum Europäischen Parlament ging, den Bewerber auf Listenplatz zwei streichen wollen. Der Bundeswahlausschuss unter Vorsitz von Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel hatte das damals abgelehnt, weil alle formalen Voraussetzungen erfüllt waren. Die Beschwerde der Piratenpartei, die wie alle Beschwerden bis zum 19. März beim Bundeswahlleiter eingegangen sein musste, richtete sich erneut darauf, den Listenplatzbewerber zu streichen, die Liste im Übrigen aber zuzulassen. Hintergrund ist, dass gegen den Bewerber Gilles Bordelais, ehemaliger Mitarbeiter der inzwischen aus der Piratenpartei ausgetretenen Europaabgeordneten Julia Reda, Vorwürfe der sexuellen Belästigung erhoben wurden.

In seiner rechtlichen Bewertung sagte der Bundeswahlleiter, die Beschwerde sei bereits unzulässig. Die Vertrauensperson der Partei könne nur dann Beschwerde einreichen, wenn der Bundeswahlausschuss einen Wahlvorschlag ganz oder teilweise zurückweist. Das war aber nicht der Fall, da das Gremium den Wahlvorschlag vollständig zugelassen hatte. Der Bewerber sei weder vom Wahlrecht ausgeschlossen worden noch habe er seine Wählbarkeit verloren. Sämtliche gesetzliche Voraussetzungen seien erfüllt. Der Bundeswahlausschuss schloss sich bei Enthaltung des AfD-Vertreters dieser Bewertung einstimmig an.

Weitere Beschwerden verworfen

Mit demselben Abstimmungsergebnis wies der Bundeswahlausschuss auch eine Beschwerde der V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³) zurück. Der Wahlvorschlag war am 15. März abgelehnt worden, weil die formalen Voraussetzungen für die Aufstellungsversammlung, die am 15. und 16. September 2018 stattfand, nicht lückenlos vorlagen, unter anderem, weil zwei Bewerbungen bei den Abstimmungen nicht berücksichtigt worden seien.

Die Beschwerden der Unu-Tero-Partio (Eine-Erde-Partei) (UTOPIO), der Klimaretter (dieKlimaretter), der Internationalen Europäischen Deutschen Löwen Partei (IEDLP) und der Deutschen Zentrumspartei – Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870 (ZENTRUM) wurden im Wesentlich deshalb zurückgewiesen, weil das formale Erfordernis, eine Mindestanzahl von Unterstützerunterschriften einzureichen, nicht erfüllt war. Die Beschwerde der Vereinigung UNABHÄNGIGE für bürgernahe Demokratie (UNABHÄNGIGE) wurde abgewiesen, weil sie vom Spitzenkandidaten eingereicht wurde, beschwerdeberechtigt aber lediglich die Vertrauensperson sei. Diese habe aber erklärt, keine Beschwerde einzulegen.

Von den zur Europawahl zugelassenen 41 Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen nehmen nur zwei mit Listen für einzelne Länder an der Europawahl teil, und zwar die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) in allen Ländern außer Bayern und die Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU) in Bayern. Die Stimmzettel zur Europawahl werden deshalb in allen Bundesländern jeweils 40 Wahlvorschläge enthalten.

Mitglieder des Bundeswahlausschusses

Dem elfköpfigen Bundeswahlausschuss, der lediglich die Einhaltung der formalen Voraussetzungen des Wahlrechts prüft, gehören der Bundeswahlleiter sowie folgende, vom Bundeswahlleiter berufene Mitglieder an: Beisitzer: Prof. Dr. Michael Brenner (CDU), Hartmut Geil (Bündnis 90/Die Grünen), Petra Kansy (CDU), Georg Pazderski (AfD), Bianca Rabl (CSU), Dr. Johannes Risse (SPD, Jörg Schindler (Die Linke), Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD). Als Richterinnen und Richter am Bundesverwaltungsgericht sind der Vorsitzende Richter Jürgen Vormeier und die Richterin Dr. Kirsten Kuhlmann Mitglieder des Bundeswahlausschusses.

Stellvertretende Beisitzerinnen und Beisitzer sind Dr. Peter Dany (CDU), Emily May Büning (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Detlef Gottschalck (CDU), Hans-Holger Malcomeß (AfD), Florian Bauer (CSU), Thomas Nothke (SPD), Kerstin Pohnke (Die Linke) und Monika Zeeb (SPD. Als Richterinnen und Richter am Bundesverwaltungsgericht sind Richter Dr. Peter Martini und Richterin Dr. Silke Wittkopp stellvertretende Mitglieder des Bundeswahlausschusses. (vom/04.04.2019)

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