Der Bundestag hat am Freitag, 12. April 2019, zwei Anträge der AfD-Fraktion, die sich mit dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) beschäftigen, nach erster Aussprache zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Der erste Antrag (19/9238), in dem gefordert wird, den EEF nicht zu verlängern und auch nicht neu aufzulegen, wird federführend im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beraten. Die AfD hatte die Federführung beim Europaausschuss gesehen, konnte sich gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen aber nicht durchsetzen. Der zweite Antrag (19/9249), auch den Europäischen Hilfsfonds nicht zu verlängern, wird allerdings federführend im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union beraten.
Erster Antrag der AfD
Der Antrag zielt auf eine Stellungnahme der Bundesregierung zu den Verhandlungen in Brüssel zum Mehrjährigen Finanzrahmen bezugnehmend auf den Sachstandsbericht des Europäischen Rates (Ratsdokument 13047 / 18) und zum Vorschlag zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten zum EEF einschließlich der dritten Tranche 2018 (Ratsdokument 12861 / 18) ab. Die Regierung solle in Brüssel darauf hinwirken, dass der geplante Beschluss des Rates nicht getroffen wird und dass der EEF weder verlängert noch neu aufgelegt wird.
Zur Begründung heißt es, aus dem EEF würden Maßnahmen finanziert und Projekte oder Programme finanziell unterstützt, die zum Ziel haben, die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten zu fördern. Mit der pauschalen Finanzierung und eigenständigen Verwaltung des EEF durch die EU werde dem Missbrauch und der Zweckentfremdung der Mittel Tür und Tor geöffnet.
Zweiter Antrag der AfD
Im zweiten Antrag wird ebenfalls eine Stellungnahme der Bundesregierung zu Verhandlungen in Brüssel verlangt, die sich auf den Mehrjährigen Finanzrahmen (Ratsdokument 13047 / 18) beziehen. Die AfD will, dass der Globalisierungsfonds EGF und der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) beim nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU weder in der Sache fortgeführt noch neu aufgelegt werden. Beide Fonds zielten auf Maßnahmen ab, die die Folgen von Entwurzelung und Arbeitslosigkeit dämpfen sollen. Solche Situationen entstünden, wenn sich große Unternehmern als Arbeitgeber aus Regionen zurückziehen. Es liege aber in der Verantwortung und im Eigeninteresse der Mitgliedstaaten, zuverlässige Partner zu gewinnen und eine Risikovorsorge zu betreiben, die den Bedürfnissen der einheimischen Bevölkerung gerecht wird, heißt es zur Begründung.
Sondervermögen der EU
Der Europäische Entwicklungsfonds ist ein vom Haushalt der EU getrenntes Sondervermögen. Über den EEF wird die Zusammenarbeit der EU mit vielen Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (sogenannte AKP-Staaten) finanziert. Die EU bringt über den Fonds die Mittel auf, die sie jeweils für einen Zeitraum von mehreren Jahren verbindlich zusagt.
Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) unterstützt die EU-Länder bei der Bereitstellung von Nahrungsmitteln und/oder materieller Basisunterstützung für die am stärksten benachteiligten Personen. Dazu zählen Nahrungsmittel, Kleidung und andere wichtige Bedarfsartikel für den persönlichen Gebrauch wie Schuhe, Seife und Shampoo.
Anträge zur EU-Afrikapolitik abgelehnt
Der Bundestag lehnte Anträge der FDP und der Linken zur Afrikapapolitik der EU ab. Dem FDP-Antrag mit dem Titel „Post-Cotonou-Verhandlungen als Chance nutzen – Für ein neues EU-Afrika-Abkommen“ (19/2528) stimmte neben den Liberalen nur die AfD-Fraktion zu, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Dem Antrag der Linken mit dem Titel „Eine Partnerschaft mit Afrika für Gerechtigkeit, Frieden und ein Leben in Würde“ (19/2519) stimmte lediglich Die Linke zu, alle anderen Fraktionen votierten dagegen. Grundlage war eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (19/6190).
Die FDP trat für drei unabhängige Abkommen ein, die die EU jeweils mit Staaten Afrikas, der Karibik und des pazifischen Raumes schließen sollte. Das Abkommen mit afrikanischen Staaten müsse die Unterschiedlichkeit der afrikanischen Länder berücksichtigen. Die Weiterentwicklung des afrikanischen Binnenhandels müsse stärker ins Zentrum gerückt werden. Nur durch eine einheitliche europäische Zukunftsstrategie für Afrika könnten Armut und Fluchtursachen bekämpft und wirtschaftlicher Aufschwung und Wohlstand erzeugt werden.
Die Linke betonte in ihrem Antrag, die Entwicklungsinteressen der afrikanischen Partnerländer müssten über den Interessen von EU-Unternehmen am Zugang zu Märkten und an Investitionsfeldern in Afrika stehen. Verlorene Einnahmen durch Steuervermeidung und Steuerflucht in Milliardenhöhe stünden der Entwicklung einer Basisinfrastruktur in Bildung, Gesundheit und Sozialsysteme in den Ländern des Südens entgegen. (vom/12.04.2019)