Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 21. März 2019, Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:
Sozialschutz: Der Bundestag stimmte der weiteren Beratung eines von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs zum Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige (19/8460) im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zu. Durch den EU-Vorschlag soll der Grundsatz 12 der Europäischen Säule sozialer Rechte umgesetzt werden, der lautet: „Unabhängig von Art und Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und unter vergleichbaren Bedingungen Selbstständige das Recht auf angemessenen Sozialschutz“. Die EU-Kommission begründet den Vorschlag mit der Tatsache, dass durch die erhöhte Zahl der Beschäftigten in atypischen Beschäftigungsformen und der (Solo-)Selbstständigen sowie durch die zunehmenden Wechsel zwischen verschiedenen Beschäftigungsformen im Laufe einer Erwerbsbiografie immer mehr Menschen unzureichend sozial abgesichert sind. Den Mitgliedstaaten wird empfohlen sicherzustellen, dass Arbeitnehmer und Selbständige formell und tatsächlich sozial abgesichert sind, dass diese Absicherung angemessen ist und dass die Transparenz für die in den Sozialschutzsystemen geltenden Bedingungen und Vorschriften verbessert wird. Das Gesetz soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der deutsche Vertreter im Rat dem Vorschlag zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige zustimmen darf.
Zwangs- oder Pflichtarbeit: Die Abgeordneten überwiesen einen von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zum Protokoll vom 11. Juni 2014 zum Übereinkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit (19/8461) zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales. Das am 11. Juni 2014 von der Internationalen Arbeitskonferenz angenommene Protokoll ergänzt und aktualisiert das Übereinkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit. Ziel des Protokolls ist es laut Bundesregierung, die aktuelle Bedeutung des Übereinkommens Nr. 29 zu unterstreichen und zwischenzeitlich entstandene Regelungslücken zu schließen. Vor allem wird Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung als eine wesentliche Form der Zwangsarbeit heute anerkannt. Das völkerrechtlich verbindliche Protokoll begründet neue Verpflichtungen für Mitgliedstaaten zur Prävention und strafrechtlichen Verfolgung, des Opferschutzes und der Opferentschädigung, um eine effektive Bekämpfung von Zwangsarbeit sicherzustellen.
Working Holiday: Der Bundestag überwies einen Antrag der FDP-Fraktion (19/2690) zur besseren Nutzung der bestehenden „Working Holiday“-Programme zur federführenden Beratung an den Tourismusausschuss. Diese ermöglichen es jungen Menschen, einen Einblick in die Kultur eines anderen Landes zu erhalten und sich den Aufenthalt durch Ferienjobs zu finanzieren, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag. „Jedoch liegt die Bundesrepublik Deutschland mit grade einmal 6.002 erteilten D-Visa weit hinter anderen Ländern zurück.“ Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, ein „umfassendes Informationsangebot für Unternehmen, mit dem Schwerpunkt auf kleine und mittlere Betriebe zu erstellen“. Außerdem sollten die Ministerien für Auswärtiges, Arbeit und Soziales und Wirtschaft und Energie ein „transparentes Informationsangebot“ auf ihren Homepages etablieren. Weitere Vorschläge zielen auf das Auslandsmarketing und die Schaffung eines Programms mit Großbritannien im Zuge der „Brexit“-Verhandlungen.
UN-Behindertenrechtskonvention: Der Bundestag stimmte der Überweisung eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland – 10 Punkte für ein selbstbestimmtes Leben“ (19/8288) an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zu. Damit soll der Deutsche Bundestag bekräftigen, dass das Recht aller Menschen mit Behinderungen auf selbstbestimmte Lebensführung anerkannt wird und jegliche Einschränkungen dieses Rechts abgelehnt werden soll. Die Bundesregierung soll darüber hinaus aufgefordert werden, unter Beteiligung von behinderten Menschen und ihren Verbänden Maßnahmen zur Gewährleistung dieses Rechts auf Selbstbestimmte Lebensführung ohne Wenn und Aber zu ergreifen. Die Vorlage soll zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden.
Sport: Das Plenum stimmte der Überweisung eines AfD-Antrags (19/8559) zur federführenden Beratung an den Sportausschuss zu. Der Antrag soll zur Freiheit für die Förderung von Sportgroßveranstaltungen in Deutschland beitragen und fordert eine Anpassung der Förderrichtlinie Verbände. Die AfD verlangt, in den Richtlinien des Bundesinnenministeriums über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bundessportfachverbänden den Absatz ersatzlos zu streichen, der die Förderhöchstbeträge festschreibt. Die heutige Regelung lege Deutschland ohne zwingenden Grund Fesseln beim Wettbewerb um die Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen an, heißt es zur Begründung. Durch eine Streichung entstünden neue Möglichkeiten, Sportgroßveranstaltungen auszurichten.
Rechte von Landarbeitern: Die Abgeordneten stimmten der Überweisung eines Antrags der Fraktion Die Linke zu Rechten von Landarbeiterinnen und Landarbeitern im Rahmen deutscher Entwicklungszusammenarbeit (19/8554) zur federführenden Beratung an den Ausschuss für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit zu. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, die Verbesserung der Situation von Landarbeiterinnen und Landarbeitern als Ziel der deutschen Entwicklungspolitik zu verankern und diese Zielgruppe in der Sonderinitiative „Eine Welt ohne Hunger“ des Entwicklungsministeriums bei Grünen Innovationszentren, im Bereich Strukturwandel und der sozialen Sicherung zu berücksichtigen.
Verbraucherschutz: Der Bundestag stimmte der Überweisung eines Antrags von Bündnis 90/Die Grünen (19/8563) zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zu. Ziel es eine Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes für mehr Verbraucherschutz in der EU, um kollektiven Rechtsschutz und Transparenz bei Internetplattformen zu schaffen. Der Antrag bezieht sich auf die Richtlinienentwürfe über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (Ratsdokument 7877 /18) und zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzregeln und zur Änderung von vier Verbraucherrichtlinien (Ratsdokument 7876 / 18). Die Grünen stellen fest, dass mit dem Richtlinienentwurf über Verbandsklagen die Durchsetzung EU-rechtlicher Verbraucherschutzvorschriften gestärkt werden soll. Im Richtlinienvorschlag zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbrauchrschutzvorschriften schlage die EU-Kommission unter anderem Transparenzpflichten für Verkaufsplattformen vor, schreiben die Grünen. Sie wollen, dass die Bundesregierung die Vorschläge der EU-Kommission im Hinblick auf eine weitergehende Verbandsklage unterstützt. Den Verhandlungsergebnissen zum zweiten Richtlinienentwurf solle sie nur zustimmen, wenn die Transparenzpflichten von Verkaufsplattformen so erweitert werden, dass auch Vergleichsplattformen die Transparenzpflichten erfüllen müssen.
Sammlungsgut aus der Kolonialzeit: „Kulturpolitische Aufarbeitung des Sammlungsgutes aus kolonialen Kontexten“ lautet der Titel eines FDP-Antrags (19/8545), den der Bundestag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Kultur und Medien überwies. Die FDP will die bundeseigenen Museen verpflichten, in Fällen, in denen ein Objekt aus heutiger Sicht nicht rechtmäßig erworben wurde, zusammen mit den Anspruchsberechtigten gemeinsame Lösungen auf Augenhöhe zu finden. An kommunlae oder Landesmuseen solle appelliert werden, entsprechend zu verfahren. Auch solle eine Ethikkommission geschaffen werden, die in Streitfällen auch einseitig angerufen werden kann, und die Empfehlungen für oder gegen die Rückgabe von einschlägigen Sammlungsgütern ausspricht.
Pflege-Bürgerversicherung: Federführend im Gesundheitsausschuss beraten wird ein von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegter Antrag mit dem Titel „Pflege gerecht und stabil finanzieren – Die Pflege-Bürgerversicherung vollenden“ (19/8561). Die Bundesregierung wird darin unter anderem aufgefordert, einen vollständigen Kostenausgleich zwischen beiden Zweigen der Pflegeversicherung vorzusehen, um die unterschiedlichen und im sozialen Zweig deutlich höheren Pflegerisiken auszugleichen. Auch sollen bei allen Versicherten als Basis der Beitragsberechnung alle Einkommensarten herangezogen werden, um die Einkommensverhältnisse gerechter zu berücksichtigen. Eine Pflege-Bürgerversicherung sei einfach umsetzbar wegen der strukturellen Ähnlichkeit des privaten und des sozialen Zweiges der Pflegeversicherung.
Zeitumstellung: „Ende der Zeitumstellung“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (19/8469). Die Linke wollte direkt darüber abstimmen lassen, konnte sich gegen die Mehrheit aus CDU/CSU, SPD, Teilen der AfD und FDP aber nicht durchsetzen, die für eine Ausschussüberweisung plädierten. Für die sofortige Abstimmung stimmten lediglich Die Linke, die Grünen und Teile der AfD, sodass der Antrag nun federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie beraten werden wird. Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, sich in Brüssel für einen Richtlinienentwurf zur Abschaffung der jahreszeitlich bedingten Zeitumstellung einzusetzen und dort anzukündigen, dass Deutschland mit Ende der jahreszeitlichen Zeitumstellung von einer dauerhaften Anwendung der Sommerzeit Gebrauch machen möchte. Nach Abschaffung der Zeitumstellung solle Mitteleuropäische Sommerzeit eingeführt und dauerhaft beibehalten werden, so Die Linke.
(eis/21.03.2019)