Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 4. April 2019, Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überweisen:
Fahrlehrergesetz: Der Bundestag überwies einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Fahrlehrergesetzes (19/8751) zur federführenden Beratung an den Verkehrsausschuss. Mit dem Gesetz über das Fahrlehrerwesen und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 30. Juni 2017 war das Fahrlehrergesetz mit Wirkung vom 1. Januar 2018 vollständig neu gefasst worden. Bei der Umsetzung der neuen Regelungen in die Praxis hat sich nach Darstellung der Bundesregierung „Optimierungsbedarf“ gezeigt. Darüber hinaus sollen neue europarechtliche Vorgaben für den Datenschutz noch ins Fahrlehrerrecht übernommen werden.
Euratom-Vertrag: Zur federführenden Beratung anden Wirtschaftsausschuss überwiesen wurde ein Antrag der Fraktion Die Linke (19/7479) zur Auflösung des Euratom-Vertrags. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene gegen die Förderung von Atomenergie und sowie die Auflösung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) einzusetzen. Euratom solle stattdessen durch eine alternative Europäische Gemeinschaft zur Förderung von Erneuerbaren Energien und Energieeinsparung in den Mitgliedstaaten ersetzt werden. Als Bestandteil einer „umweltverträglichen, arbeitsmarktorientierten und verantwortungsvollen sozialökologischen Energieversorgung“ könne diese zu einer friedlichen und ökologischen EU beitragen, sind die Antragsteller überzeugt. In der Begründung heißt es, viele der insgesamt 126 Atomkraftwerke in der EU seien älter als 30 Jahre und wiesen enorme Sicherheitsmängel auf. Unter dem Deckmantel der Forschung und Kontrolle diene Euratom nicht der Sicherheit von Atomkraftwerken, „sondern dem anachronistischen Ziel, eine ,schnelle Bildung und Entwicklung von Kernindustrien'“ herbeiführen zu wollen. Damit zementiere Euratom die Nutzung der Atomenergie, obwohl diese inzwischen von einem Großteil der EU-Bevölkerung abgelehnt werde, schreiben die Linken.
Abgesetzt: Völkermord in Ruanda I: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich für eine historische Aufarbeitung der Rolle Deutschlands in Bezug auf den Völkermord in Ruanda vor 25 Jahren ein. Die Abgeordneten legten einen entsprechenden Antrag (19/8564) vor, der aber zugunsten des gemeinsamen Antrags der Grünen mit der Linken von der Tagesordnung abgesetzt wurde. Viele staatliche und zivilgesellschaftliche Organisationen hätten damals in Ruanda gearbeitet. So seien der Deutsche Entwicklungsdienst, die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit, die Deutsche Welle, politische Stiftungen, die beiden großen Kirchen, viele Nichtregierungsorganisationen und auch eine Bundeswehrberatergruppe vor Ort gewesen. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, eine unabhängige interdisziplinäre Kommission einzurichten, die systematisch und wissenschaftlich alle Aktivitäten von deutscher Seite im Zusammenhang mit der politischen Situation in Ruanda mit besonderem Schwerpunkt auf die Jahre 1990 bis 1994 untersucht und deren Aus- und Wechselwirkungen mit dem Genozid bewertet. Bis 2021 soll die Kommission einen Bericht vorlegen, „der darlegt, welche Informationen wann und wem vorlagen, wie sie damals von welcher Stelle bewertet und welche Konsequenzen seitens der Verantwortlichen daraus gezogen wurden“.
Motorradfahrer: Der Bundestag stimmt über die Überweisung eines Antrags der Linksfraktion zum Unterfahrschutz für Motorradfahrer ab. In dem Antrag (19/8647) stellen die Abgeordneten fest, dass Leitplanken ohne Unterfahrschutz für Motorradfahrer ein besonderes Gefährdungspotenzial darstellen würden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine flächendeckende Anbringung von Unterfahrschutzplanken in gefährlichen Kurven auf Bundesautobahnen sowie Bundes-, Kreis- und Landstraßen vorzuschreiben, die Anbringung von Unterfahrschutzplanken bei Neubau und Instandsetzung verpflichtend festzuschreiben und die Einnahmen aus der Lkw-Maut zur Finanzierung zur heranzuziehen. Die Vorlage soll an den Verkehrsausschuss zu federführenden Beratung überwiesen werden.
Vergütung für Leistungssportpersonal: Federführend im Sportausschuss beraten wird ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Automatische Anpassung der Vergütung für das Leistungssportpersonal – Anpassung der Förderrichtlinie Verbände – Abschnitt FR V)“ (19/8989). Die Bundesregierung wird aufgefordert, in den Richtlinien des Bundesinnenministeriums über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände– Abschnitt FR V) zu ergänzen, dass die Höchstwerte für die jährlichen Bruttobezüge jährlich angepasst werden. Die Anpassung solle der prozentualen Veränderung der Diäten der Bundestagsabgeordneten des jeweils vorangegangenen Jahres entsprechen.
Entlastung der Mieter von der Grundsteuer: Federführend im Rechtsausschuss beraten wird ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und anderer Gesetze zur Abschaffung der Grundsteuer-Umlagefähigkeit (19/8827). Mit Änderung des BGB und der Betriebskostenverordnung will die Fraktion erreichen, dass Vermieter die Grundsteuer nicht mehr auf die von den Mietern zu zahlenden Betriebskosten abwälzen können. Damit würden 36,4 Millionen Menschen (57,9 Prozent der Haushalte), die zur Miete wohnen, entlastet. Die Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer folge dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ und vereinfache die Neuordnung der Bemessungsgrundlagen der Grundsteuer.
Nachhaltige Finanzen: Federführend im Finanzausschuss beraten wird ein Antrag der FDP-Fraktion für „nachhaltige Finanzen“ (19/7478). Darin lehnt die FDP den Aktionsplan der EU-Kommission zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums ab. Die Bundesregierung dürfe den darin enthaltenen Vorgaben, die das Verhalten von Anlegern lenken sollen, nicht zustimmen. Nach Angaben der Fraktion will die EU-Kommission mehr Kapital in nachhaltige und integrative Investitionen lenken. Dazu sollten Investitionen, die sogenannte ESG-Faktoren (Environment, Social, Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) berücksichtigen, durch regulatorische Maßnahmen im Vergleich zu anderen Finanzprodukten bevorzugt werden. Finanzprodukte sollten anhand von EU-Nachhaltigkeitskriterien klassifiziert werden. Vermögensverwalter und institutionelle Anleger sollten verpflichtet werden, die Nachhaltigkeit bei ihren Investitionen zu berücksichtigen. Die FDP vertritt dagegen die Ansicht, dass Anleger sich freiwillig dafür entscheiden können sollen, Nachhaltigkeitsaspekte stärker zu berücksichtigen. Eine aktive Kapitallenkung durch den Gesetzgeber sei nicht gerechtfertigt.
Lenkende Industriepolitik: Die FDP hat darüber hinaus einen Antrag mit dem Titel „Lenkende Industriepolitik ablehnen – Verschärfung der Außenwirtschaftsverordnung zurücknehmen“ (19/8953) vorgelegt, der federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie beraten wird. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, die Verschärfung der Außenwirtschaftsverordnung vom 29. Dezember 2018 zurückzunehmen und die Auswirkungen der vorangehenden Verschärfung der Außenwirtschaftsverordnung aus dem Jahr 2017 zu evaluieren und dem Bundestag darüber zu berichten. Die Regierung solle nicht nur theoretisch über Industriepolitik debattieren, sondern der Herausforderung für die Wirtschaftsordnung durch wettbewerbsverzerrende Subventionen von Unternehmen in Nicht-EU-Staaten und Staatsunternehmen mit gesetzlichen Maßnahmen im Wettbewerbsrecht, im Beihilferecht oder dem Aktienrecht begegnen.
Koloniales Unrecht: An den Ausschuss für Kultur und Medien zur federführenden Beratung überwiesen werden soll ein Antrag der Linken, koloniales Unrecht in Deutschland umfassend aufzuarbeiten und die Nachkommen dabei einzubeziehen (19/8961). Die Fraktion fordert die Bundesregierung unter anderem auf, ein Grundkonzept für die Auseinandersetzung mit der deutschen Beteiligung am transatlantischen Versklavungshandel, dem Kolonialismus, dem antikolonialen Widerstand und dem Völkermord an den Ovaherero und Nama zu erarbeiten. Alle Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen sollten in die Verantwortung genommen werden, die Geschichte ihrer Institutionen auf koloniale Kontexte zu überprüfen und für Transparenz nach innen und außen zu sorgen. Auch solle die kritische Auseinandersetzung mit der deutschen Beteiligung daran in den Lehrplänen und Lehrangeboten berücksichtigt werden. Das Bundesprogramm „Jugend erinnert“ will Die Linke um die kritische Auseinandersetzung mit kolonialem Unrecht und antikolonialem Widerstand erweitern.
Völkermord in Ruanda II: Zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwies der Bundestag einen gemeinsamen Antrag der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „25 Jahre Völkermord in Ruanda – unabhängige historische Aufarbeitung in Deutschland“ (19/8978). Die Fraktionen fordern die Bundesregierung auf, eine unabhängige, interdisziplinäre historische Kommission einzurichten, die alle Aktivitäten von deutscher Seite im Zusammenhang mit der politischen Situation in Ruanda mit besonderem Schwerpunkt auf die Jahre 1990 bis 1994 aufarbeitet und deren Aus- und Wechselwirkungen mit dem Genozid bewertet. Auf der Grundlage der wissenschaftlichen Aufarbeitung und Bewertung solle bis 2021 ein Bericht erstellt werden, welche Informationen wann und wem vorlagen, wie sie damals von welcher Stelle bewertet wurden und welche Konsequenzen die Verantwortlichen daraus gezogen haben.
Völkermord in Ruanda III: Auch die FDP-Fraktion erinnert in einem Antrag (19/8958) an den 25. Jahrestag des Genozids in dem ostafrikanischen Land und tritt dafür ein, die Krisenprävention zu stärken. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Sitz im UN-Sicherheitsrat dafür zu nutzen, Krisenfrüherkennung und zivile Krisenprävention auszubauen und auf eine weltweite Anerkennung des Internationalen Strafgerichtshofs hinzuwirken. Auch dieser Antrag wird federführend im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe beraten werden.(eis/vom/04.04.2019)