1. Untersuchungsausschuss

Erkenntnisse aus dem radikalislamischen Milieu in Deutschland

Zwei schemenhafte Personen nähern sich den Kerzen für die Attentatsopfer auf dem Berliner Breitscheidplatz.

Der Ausschuss hörte Beamte des Bundeskriminalamtes zu deren Ermittlungen im Fall Amri. (picture-alliance/Christoph Soeder/dpa)

Ein Beamter des Bundeskriminalamts (BKA) hat dem 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“) über Ermittlungen gegen das radikalislamische Milieu in der Zeit berichtet, als sich der spätere Attentäter Anis Amri in Deutschland aufhielt. Mit diesem selbst habe er bis zum Anschlag auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 allerdings kaum etwas zu tun gehabt, sagte Kriminalhauptkommissar A. S. in seiner Vernehmung am Donnerstag, 9. Mai 2019, im Ausschuss unter Vorsitz von Armin Schuster (CDU/CSU). Der heute 36-Jährige kam nach Abitur und Wehrdienst zum BKA, wo er nach eigenen Worten seit siebeneinhalb Jahren im Polizeilichen Staatsschutz mit Fahndung und Gefahrenabwehr im Bereich des islamistischen Terrorismus befasst ist.

Wilde Drohungen gegen Deutschland

Bis zum Frühjahr 2016 war der Zeuge an drei Ermittlungs- beziehungsweise Gefahrenabwehr-Vorgängen unter den Codenamen „Pyramide“, „Lacrima“ und „Eisbär“ beteiligt. In der „Eisbär“-Operation leitete er ein vierköpfiges Team, das ausschließlich den Hauptverdächtigen, den Tunesier Sabou Saidani, bearbeitete. Nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz wirkte der Zeuge an der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) „City“ mit, die die vom Täter und möglichen Komplizen hinterlassenen Spuren auszuwerten hatte. Er leitete hier das Team, das sich mit der Person des Attentäters Amri befasste. Es habe zu Beginn aus vier bis fünf Beamten bestanden und sei in einer Woche auf rund 15 Mitarbeiter angewachsen, sagte der Zeuge. Zu diesem Zeitpunkt habe er sich die Teamleitung mit einem Kollegen geteilt.

Der 2012 eingeleitete Ermittlungsvorgang „Pyramide“ richtete sich gegen mutmaßliche Komplizen des zum sogenannten Islamischen Staat (IS) nach Syrien ausgereisten deutschen Islamisten Dennis Cuspert. Er selbst, sagte der Zeuge, sei später dazu gestoßen und habe hier die Aufgabe gehabt, Ergebnisse von Überwachungsmaßnahmen auszuwerten. Als Cuspert aus Syrien zunehmend wilde Drohungen gegen Deutschland ausstieß, leitete das BKA den Gefahrenabwehr-Vorgang „Lacrima“ ein. Von einer in diesem Zusammenhang eingesetzten Vertrauensperson kam im Frühsommer 2015 der Hinweis auf drei IS-Terroristen, die nach Deutschland eingereist seien; ein vierter sei unterwegs. Am 8. Juli 2015 identifizierte das BKA Sabou Saidani als Kontaktmann Cusperts.

„Die Säulen von Berlin müssen einstürzen“

In der Folge kam der Ermittlungsvorgang „Eisbär“ zustande, der sich gegen Saidani und zwei weitere Tunesier richtete. Anfang Oktober stellten die Fahnder fest, dass in Telefonaten des Trios die Rede davon war, die „Säulen von Berlin“ müssten einstürzen, die Stadt müsse „brennen“. Die Wohnung der Verdächtigen wurde daraufhin fast einen Monat lang überwacht und anschließend durchsucht. Es hätten sich aber weder Waffen noch Sprengstoff gefunden,  sagte der Zeuge.

Nach seinen Worte war Saidani insgesamt als durchaus gefährlich einzuschätzen. Er habe in Tunesien einer Spezialeinheit angehört, mithin über militärische Kenntnisse verfügt. In einem Berliner Fitnessstudio habe er Kampfsport unterrichtet. Im Internet habe er unablässig IS-Propaganda konsumiert und öfters davon geredet, nach Syrien in den Heiligen Krieg ziehen zu wollen. Es habe indes zu keinem Zeitpunkt einen „hinreichenden dringenden Tatverdacht“ gegeben, der einen Haftbefehl gerechtfertigt hätte. Schließlich sei es gelungen, den Fall Saidani „ausländerrechtlich zu bearbeiten“. Im Februar 2016 sei der Mann über die Schweiz, wo er vor der Einreise nach Deutschland bereits einen Asylantag gestellt hatte, nach Tunesien abgeschoben.

Zeuge spricht von einer Einzeltat

Ein leitender Beamter des BKA bekräftigte vor dem Ausschuss, dass Anis Amri im Dezember 2016 die Tat allein verübt hat. Zugleich verteidigte Polizeidirektor Martin Kurzhals die polizeilichen Ermittlungen nach dem Attentat gegen den Verdacht, sie seien von vornherein einseitig auf die Einzeltäterthese fokussiert gewesen. Der Zeuge Kurzhals war bereits am 21. März ein erstes Mal vor dem Ausschuss aufgetreten.

Alle bekannten Hinweise sprächen dafür, dass sich Amri erst Ende Oktober oder Anfang November 2016, also relativ kurzfristig, entschlossen habe, einen Lastwagen zu kapern und damit einen Weihnachtsmarkt zu überrollen, betonte Kurzhals. Es sei hier „kein linearer Verlauf eines lange angelegten Netzwerkplans“ zu erkennen: „Daher ist die Durchführung eine Einzeltat“, wenn es auch Unterstützer und Ermutiger gegeben habe. Gewiss habe Amri über Kontakte im radikalislamischen Milieu verfügt. Es sei aber nicht immer einfach, zu erkennen, inwiefern es sich bei einem solchen Freundeskreis um ein „inkriminiertes“ Netzwerk, einen Zusammenschluss also zur Begehung von Straftaten, handele: „Es war nicht so, dass wir wirklich ein starkes Netzwerk hatten, das Amri unterstützt hat.“

„Beamte gingen vielfach bis ans Limit“

Das heiße aber keineswegs, betonte Kurzhals, dass die Polizeibehörden später „nicht in alle Richtungen ermittelt“ hätten. Die BAO „City“, die Stunden nach dem Anschlag gebildet wurde, um die Vorgeschichte zu klären, verdiene „Hochachtung“ für ihre umfassenden und nach allen Seiten ausgreifenden Bemühungen. Sie habe einen „niemals enden wollenden Strom an Informationen“ zu verarbeiten gehabt, „der über uns hereinbrach“. Die Beamten seien vielfach „bis ans Limit“ oder darüber hinaus gegangen, um den Fall auszuermitteln. Dennoch habe niemand eine „Richtung vorgegeben, in die ermittelt werden muss oder gesagt: An dem Punkt machen wir nicht mehr weiter“.

An der frühzeitigen Abschiebung des engsten Amri-Freundes Bilel ben Ammar findet Kurzhals daher nach wie vor nichts auszusetzen. Sie sei „in der Polizei nicht kontrovers diskutiert worden“ und im Übrigen „keine einsame Entscheidung“, sondern mit dem Generalbundesanwalt abgestimmt gewesen. Ben Ammar, der den Abend vor dem Anschlag gemeinsam mit Amri verbracht hatte, war nach nur zwei Vernehmungen durch die Polizei am 1. Februar 2017 in ein Flugzeug nach Tunesien gesetzt worden: „Zu dem Zeitpunkt haben wir ihn nicht als Goldklumpen betrachtet.“

Enttäuschte Erwartungen

Seine eigenen Erwartungen an die Befragung Ben Ammars, räumte der Zeuge ein, seien „am Anfang riesengroß“ gewesen, dann aber bald enttäuscht worden, weil sich der Mann als „notorischer Lügner“ entpuppt habe. Ohnehin habe sich der Kenntnisstand, über den die Behörden zum Zeitpunkt der Abschiebung Ben Ammars verfügten, seither nicht erweitert.

„Unser Ziel in der BAO City war immer, Hintermänner und Mittäter zu finden“, hatte zuvor auch ein anderer BKA-Zeuge, Kriminalhauptkommissar A. S., erklärt. Er selbst hätte liebend gern Amris Hintermann dingfest gemacht. Allein sei es nicht gelungen, irgendeinem der Kontaktleute Amris eine direkte Tatbeteiligung oder Beihilfe nachzuweisen: „Ich würde Ihnen auch gerne andere Ergebnisse präsentieren.“ (wid/09.05.2019)

Liste der geladenen Zeugen

  • Martin Kurzhals, Polizeidirektor, Bundeskriminalamt
  • A. Sch., Kriminaloberkommissar, Bundeskriminalamt
  • C., Bundeskriminalamt (in geheimer Sitzung)

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