Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne vorherige abschließende Aussprache wird der Bundestag am Donnerstag, 16. Mai 2019, über eine Reihe von Vorlagen entscheiden:

Betrug gegen die finanziellen Interessen der EU: Der Bundestag hat mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, FDP und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1371 vom 5. Juli 2017 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug (19/7886) gestimmt. Dazu hatte der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung (19/10242) vorgelegt. Die Richtlinie legt Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen und Strafen zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichteten rechtswidrigen Handlungen fest. Sie ist am 17. August 2017 in Kraft getretenen und muss bis zum 6. Juli 2019 in nationales Recht umgesetzt werden. Wie es in dem Entwurf heißt, entspricht das geltende deutsche Recht bereits weitgehend den Vorgaben der Richtlinie. Die noch erforderlichen Anpassungen sollen unter anderem durch das neu zu schaffende Gesetz zur Stärkung des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union vorgenommen werden, das die Straftatbestände der missbräuchlichen Verwendung von EU-Mitteln und der rechtswidrigen Verminderung von EU-Einnahmen sowie Ergänzungen des Korruptionsstrafrechts vorsieht.

Weltpostverein: Für den Gesetzentwurf zu den Verträgen vom 5. Oktober 2004, 12. August 2008, 11. Oktober 2012 und 6. Oktober 2016 des Weltpostvereins (19/9490) hat der Bundestag mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und Die Linke bei Stimmenthaltung der Grünen gestimmt. Dazu hatte der Ausschuss für Wirtschaft und Energie eine Beschlussempfehlung (19/10187) vorgelegt. Es gehe um Verträge, die beim Weltpostkongress in Istanbul 2016 überarbeitet und neu beschlossen worden seien, erklärt die Bundesregierung. Das Gesetz regelt vor allem den Zugang zu den weltweiten Postmärkten. Der Bundesrat hatte keine Einwendungen. Die Kosten sollen aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.

Verhütung des Terrorismus: Angenommen hat der Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und AfD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung Grünen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Zusatzprotokoll vom 22. Oktober 2015 zum Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus (19/9507). Dazu hatte der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung (19/10247) vorgelegt. Deutschland hat das Zusatzprotokoll am 22. Oktober 2015 in Riga unterzeichnet. Wie die Bundesregierung schreibt, ergänzt das Zusatzprotokoll zum einen die strafrechtlichen Regelungen des Übereinkommens des Europarats insbesondere mit Blick auf die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 24. September 2014 verabschiedete Resolution 2178 (2014). Die Vertragsparteien sollen danach in ihrem nationalen Recht Straftatbestände zur Beteiligung an einer Vereinigung oder einer Gruppe für terroristische Zwecke, zum Erhalt einer Ausbildung für terroristische Zwecke, zu Auslandsreisen für terroristische Zwecke, zur Finanzierung von Auslandsreisen für terroristische Zwecke und zur Organisation oder sonstigen Erleichterung von Auslandsreisen für terroristische Zwecke vorsehen. Zudem ziele das Zusatzprotokoll auf eine Stärkung und Erleichterung des Austauschs entsprechender Informationen.

Brexit EU-Haushalt Durchführungs- und Finanzierungsgesetz: Einstimmig verabschiedet hat das Plenum des Bundestages den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Erteilung der Zustimmung nach Paragraf 8 des Integrationsverantwortungsgesetzes zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Rates über Maßnahmen betreffend die Ausführung und die Finanzierung des Gesamthaushaltsplans der Union im Jahr 2019 im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Union (19/9919). Dazu hatte der Haushaltsausschuss eine Beschlussempfehlung (19/10244) vorgelegt. Mit dem Gesetz soll die innerstaatliche Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass der Vertreter Deutschlands im Rat einem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zustimmen kann. Mit der Verordnung will die Kommission Rechtssicherheit für die Fortführung des EU-Haushalts 2019 schaffen, sollte das Vereinigte Königreich die EU ohne in Kraft getretenes Austrittsabkommen verlassen. Der Gesetzesvorbehalt für die Zustimmung im Rat ergibt sich laut Begründung aus Paragraf 8 des Integrationsverantwortungsgesetzes. Laut Begründung ist der Zweck der Verordnung, in diesem Jahr drohende Rechtsunsicherheit zu vermeiden „und für die Begünstigten Beeinträchtigungen bei der Durchführung der Unionsprogramme zu minimieren“. Entsprechende Regelungen sind im bisher noch nicht beschlossenen Austrittsabkommen vorgesehen. Scheide das Vereinigte Königreich ohne Abkommen aus, dann fände dort das europäische Sekundärrecht aber keine Anwendung mehr, heißt es im Entwurf. Ohne neue Regelungen würden „daher auch sämtliche haushaltsrechtlichen und finanziellen Bestimmungen ... keine Gültigkeit mehr entfalten. Eine konkrete Folge wäre, dass das Vereinigte Königreich und dort ansässige Personen und Institutionen nicht mehr als Empfänger für Mittel im Rahmen von Unionsprogrammen infrage kommen“. Damit die von der Kommission vorgeschlagenen Notfall-Regelungen greifen, müsste das Vereinigte Königreich auch nach einem Austritt ohne in Kraft getretenes Abkommen die bisher vorgesehenen Haushaltsbeiträge leisten und entsprechende Kontroll- und Prüfauflagen für die Programme akzeptieren. Damit würde „das Vereinigte Königreich und dort ansässige Stellen im gesamten Haushaltsjahr 2019 weiter als förderfähig gelten und daher weiter Zahlungen der Union aufgrund von in der Vergangenheit eingegangenen Verpflichtungen erhalten“, heißt es in dem Entwurf.

Änderung der Vergabeverordnung: Zugestimmt hat der Bundestag mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und Die Linke bei Stimmenthaltung der Grünen der Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (19/9477, 19/10066 Nr. 2). Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (19/10238) zugrunde. Neben zahlreichen redaktionellen Änderungen werden mit der Verordnung auch Änderungen im Bereich der Ausschreibungen für Bauleistungen umgesetzt. Die Bundesregierung erinnert in diesem Zusammenhang an den Auftrag des Koalitionsvertrages, in dieser Legislaturperiode zur weiteren Vereinheitlichung des Vergaberechts die Zusammenführung von Verfahrensregeln für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen einerseits und von Bauleistungen andererseits in einer einheitlichen Vergabeverordnung zu prüfen.

Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag hat über 23 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zugestimmt, die beim Bundestag eingegangen und vom Petitionsausschuss beraten worden sind (19/9975, 19/9976, 19/9977, 19/9978, 19/9979, 19/9980, 19/9981, 19/9982, 19/9983, 19/9984, 19/9985, 19/9986, 19/9987, 19/9988, 19/9989, 19/9990, 19/9991, 19/9992, 19/9993, 19/9994, 19/9995, 19/9996, 19/9997). Dabei handelt sich sich um die Sammelübersichten 238 bis 251 und 279 bis 287 mit Petitionen.

Forderung nach Sauerstofftankstellen für COPD-Patienten

Darunter befindet sich auch eine öffentliche Petition mit der Forderung, in jeder größeren Stadt Sauerstofftankstellen einzurichten, damit an COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung) erkrankte Menschen ihre Sauerstoffflaschen befüllen können und damit ihre Mobilität gestärkt wird. Die Petentin macht darauf aufmerksam, dass sich COPD „mit Sauerstoffpflicht“ immer weiter verbreite. Zugleich verweist sie in der Eingabe auf Regelungen in der Schweiz, wo es in jeder größeren Stadt Sauerstofftankstellen gebe.

In den Bundesländern Baden-Württemberg, Sachsen und Hamburg fänden sich zwar vereinzelte Sauerstofftankstellen, heißt es in der Petition. Diese seien aber nicht flächendeckend. Laut der Petentin gibt es auf dem Weg von ihrer Heimatstadt in Baden-Württemberg nach Hamburg keine Möglichkeit, irgendwo ein mobiles Sauerstoffgerät aufzutanken. An Nord- oder Ostsee zu fahren, sei also praktisch unmöglich.

Tragbare Flüssigsauerstoffgeräte können nachgefüllt werden

Sauerstofftankstellen sind Einrichtungen, in denen tragbare Flüssigsauerstoffgeräte nachgefüllt werden können. Sie werden von Patienten, die auf die Zufuhr zusätzlichen Sauerstoffs angewiesen sind, verwendet.

Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am Mittwoch, 8. Mai 2019, mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP verabschiedete Beschlussempfehlung sieht nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen. In der Begründung zu der Empfehlung schreiben die Abgeordneten, auf Initiative von Selbsthilfeorganisationen in Zusammenarbeit mit Sauerstoff herstellenden und liefernden Firmen, Apotheken und Kliniken habe sich in Deutschland nach dem Schweizer Modell mittlerweile ebenfalls ein Netz solcher Sauerstofftankstellen etabliert. Das Angebot werde größtenteils kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Tankstellen seien in der Regel mit dem von der Petentin gewünschten standardisierten Anschluss ausgestattet.

Spezialisierte Reisebüros helfen

Was die in der Petition angeführte Reiseroute angeht, so können nach Aussage des Petitionsausschusses auf dem direkten Weg zwei Sauerstofftankstellen angefahren werden – unter Berücksichtigung von Umwegen seien es vier.

In Hamburg stehe ebenfalls wieder eine entsprechende Sauerstofftankstelle zur Verfügung. Mittlerweile gebe es spezialisierte Reisebüros, die die Reiseversorgung für betroffene Patienten organisieren würden, heißt es in der Vorlage.

Kein Bedarf nach staatlicher Förderung erkennbar

Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Ausschussmehrheit nicht erkennbar, dass es einer staatlichen Förderung bedarf, den Ausbau des bereits bestehenden Netzwerkes von Sauerstofftankstellen in Deutschland voran zu treiben.

Es sei vielmehr davon auszugehen, dass die Sauerstoff herstellenden und liefernden Unternehmen das Netzwerk für ihren mobilen Kundenstamm entsprechend weiter ausbaue werden. Insofern vermag der Petitionsausschuss nach eigener Aussage ein weiteres Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen.(vom/hau/16.05.2019)

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