Auswärtiges

Bundestag verurteilt Boykottaufrufe gegen Israel

Der Bundestag hat am Freitag, 17. Mai 2019, einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ (19/10191) angenommen. Für den Antrag stimmten die CDU/CSU, SPD, FDP, große Teile von Bündnis 90/Die Grünen und der fraktionslose Abgeordnete Mario Mieruch. Dagegen stimmten große Teile der Linksfraktion und Teile der Grünen-Fraktion. Enthalten haben sich die AfD-Fraktion sowie Teile der Linksfraktion und Teile der Grünen-Fraktion.

In namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „BDS-Bewegung verurteilen – Existenz des Staates Israel schützen“ (19/9757) ab. 62 Abgeordnete stimmten für diesen Antrag, 431 lehnten ihn ab, es gab zwei Enthaltungen. Einem Antrag der Linken mit dem Titel „BDS-Bewegung ablehnen – Friedliche Lösung im Nahen Osten befördern“ (19/10261) stimmten nur die Antragsteller zu. CDU/CSU, SPD, AfD und FDP lehnten ihn ab, die Grünen enthielten sich.

Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen

Wie es in dem angenommenen Antrag der vier Fraktionen heißt, rufe die „Boycott, Divestment and Sanctions“-Bewegung (abgekürzt BDS) auch in Deutschland zum Boykott gegen Israel, gegen israelische Waren und Dienstleistungen, israelische Künstlerinnen und Künstler, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Sportlerinnen und Sportler auf. Der allumfassende Boykottaufruf führe in seiner Radikalität zur Brandmarkung israelischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger jüdischen Glaubens als Ganzes. Das sei inakzeptabel und scharf zu verurteilen.

Mit der Annahme des Antrags begrüßte der Bundestag, dass zahlreiche Gemeinden bereits beschlossen hätten, der BDS-Bewegung oder Gruppierungen, die die Ziele der Kampagne verfolgen, die finanzielle Unterstützung und die Vergabe von kommunalen Räumen zu verweigern. Der Bundestag tritt damit jeder Form des Antisemitismus schon im Entstehen entschlossen entgegen und verurteilt die BDS-Kampagne und den Aufruf zum Boykott. Auch dürften keine Organisationen finanziell gefördert werden, die das Existenzrecht Israels infrage stellen. Projekte, die zum Boykott aufrufen oder die BDS-Bewegung unterstützen, dürften nicht finanziell gefördert werden.

Antrag der AfD

Die AfD wies in ihrem Antrag darauf hin, dass die BDS-Bewegung, die Israel wirtschaftlich, kulturell und politisch isolieren wolle, „ihren Ursprung in antisemitischen und antizionistischen Initiativen arabischer Gruppen hat, die lange vor der Gründung des Staates Israel bereits aktiv waren und die zwischen 1933 und 1945 in engem und freundschaftlichem Kontakt mit der nationalsozialistischen Regierung Deutschlands standen“. Die Bundesregierung sollte unter anderem aufgefordert werden, „allen Gruppierungen, die sich zur BDS-Bewegung zählen, sofort jegliche Förderung aus Bundesmitteln zu streichen; dies gilt insbesondere auch für die finanzielle Unterstützung BDS-naher NGOs durch parteinahe Stiftungen“.

Neben einem Verbot der Bewegung in Deutschland – etwa auf dem Wege des Vereinsrechts – treten die AfD-Abgeordneten auch dafür ein, „sich zur Verantwortung für das Unrecht zu bekennen, dass jüdischen Siedlern in Palästina durch arabische Boykottaufrufe in Zusammenarbeit und im Zusammenhang mit der Herrschaft des Nationalsozialismus angetan wurde“.

Antrag der Linken

„BDS-Bewegung ablehnen – Friedliche Lösung im Nahen Osten befördern“ lautete der Titel des Antrags der Linken. „Der allumfassende Boykottaufruf führt in seiner Radikalität zur Brandmarkung israelischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger jüdischen Glaubens. Es gibt Äußerungen und Handlungen aus der BDS-Bewegung, die darauf abzielen das Existenzrecht des Staates Israel in Zweifel zu ziehen“, heißt es in dem Aufruf. Boykottaufrufe, die an antisemitische Positionen des Nationalsozialismus erinnern, seien inakzeptabel und scharf zu verurteilen.

Die Abgeordneten wollten die Bundesregierung mit Blick auf den israelisch-palästinensischen Konflikt auffordern, eine friedliche Lösung zu befördern und sich für zwei unabhängige, demokratische und miteinander kooperierende Staaten auf Basis der bisherigen UN-Resolutionen sowie der zwischen beiden Parteien abgeschlossenen Abkommen einzusetzen. (vom/sto/17.05.2019)

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