Europäische Union

Anträge von FDP und Grünen zu einer EU-Digital­steuer abgelehnt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Mai 2019, einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Eine europäische Digitalsteuer einführen“ (19/10198) und einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Unternehmenssteuerreform anstatt Digitalsteuer“ (19/10162) abgelehnt. Dem Antrag der Grünen stimmten die Grünen und Die Linke zu, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Den Antrag der FDP befürwortete neben den Antragstellern auch die AfD. CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen lehnten ihn ab, Die Linke enthielt sich.

Antrag der Grünen

Die Grünen wollten, dass sich die Bundesregierung in Brüssel für eine Besteuerung großer Digitalkonzerne einsetzt und eine Digitalkonzernsteuer mit breitem Anwendungsbereich anstrebt. Insgesamt sollte sich die Regierung für eine gemeinsame Unternehmensbesteuerung mit fairen Mindeststeuersätzen und gemeinsamer Bemessungsgrundlage in der EU einsetzen.

Darüber hinaus plädierten die Grünen für eine Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip in der EU und für die Einführung des Mehrheitsprinzips in Steuerfragen.

Antrag der FDP

Die FDP forderte die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, Vollzugsdefizite im internationalen Steuersystem zu überprüfen und „einseitige Maßnahmen“ wie den Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Digitalsteuer sowie eine auf Werbeerlöse reduzierte Digitalsteuer abzulehnen.

Diese Ansätze wären bloße Übergangslösungen und bedeuteten eine fundamentale Abkehr von bewährten Besteuerungsprinzipien, heißt es in dem Antrag. (sas/16.05.2019)

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