Bildungschancen der Digitalisierung erörtert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Mai 2019, erstmalig über einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Digitalpakt 2.0“ (19/10160), einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Bildung in digitaler Gesellschaft dauerhaft und angemessen fördern“ (19/10151) und einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Mehr Kooperation wagen – Möglichkeiten des Grundgesetzes für gerechte Bildungschancen umfassend nutzen“ (19/10200) beraten. Die Vorlagen wurden im Anschluss zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.
Antrag der FDP
Die FDP unterbreitet in ihrem Antrag Vorschläge für die technische Ausstattung und Wartung an den Schulen, die Unterstützung für Lehrkräfte bei digitaler Bildung, die Förderung digitaler Lernplattformen und -mittel, für rechtliche Vorgaben zum datenschutzkonformen Unterricht und zu Forschung und Expertengremien.
Die Schulen sollten bei der Sicherung ihrer digitalen Infrastruktur unterstützt werden. Auch seien einheitliche Standards für die digitale Bildung zu entwickeln und der Einsatz von Lernmanagementsystemen zu fördern. Den Schulen sollten klare Handreichungen zur Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung gegeben werden.
Antrag der Linken
Viele Schulen in Deutschland verfügen nach Ansicht der Linken nicht über die notwendige digitale Infrastruktur, um zeitgemäß Bildung in einer digitalen Gesellschaft zu ermöglichen, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag und bezieht sich auf die jüngste Forsa-Umfrage des Verbandes Bildung und Erziehung.
Die Linke fordert die Bundesregierung auf, eine dauerhafte, angemessene und nachhaltige finanzielle Förderung des Bundes für die digitale und barrierefreie Infrastruktur einer zeitgemäßen Bildung zu gewährleisten und diese Förderung auf die Bereiche der Erwachsenen- und Weiterbildung im Sinne lebenslangen Lernens auszuweiten und sich gleichermaßen in der Kinder- und Jugendhilfe zu engagieren. Gemeinsam mit den Ländern und Kommunen solle ein Konzept erarbeitet werden, um eine nachhaltige und anbieterunabhängige Beschaffungspraxis zu etablieren und den Standards offener Bildung gerecht zu werden, wie etwa zum Beispiel durch die Nutzung von Open-Source-Angeboten. So solle der sozialen Spaltung entgegengetreten werden.
Antrag der Grünen
„Mehr Kooperation wagen“ fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag, um Möglichkeiten des Grundgesetzes für gerechte Bildungschancen umfassend zu nutzen. Die Bundesregierung soll demnach den Spielraum des Grundgesetzes gemeinsam mit den Ländern umfassend für mehr Bildungsgerechtigkeit nutzen. Dafür ist soll gemeinsam mit den Ländern und Schulträgern Sorge getragen werden, dass mindestens sieben Prozent des Bruttoinlandsprodukts in die Bildung fließen. Der Bund soll seinen Anteil an den Bildungsausgaben erheblich steigern und dafür den Rahmen, den das Grundgesetz bietet, ausschöpfen.
Des Weiteren soll unter anderem ein Aufholprogramm für Schulen in benachteiligten Quartieren und Regionen auf den Weg gebracht werden, damit diese zu lebendigen Orten der Integration und Bildungsgerechtigkeit werden. Dafür sollen im Rahmen der Bund-Länder-Initiative über einen Zeitraum von fünf Jahren jährlich 500 Millionen Euro vom Bund zur Verfügung gestellt werden. (vom/sas/eis/16.05.2019)