AfD-Antrag zur Freiheit im Internet beraten
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 16. Mai 2019, erstmalig mit einem Antrag der AfD mit dem Titel „Freiheit im Internet – Bürgerrechte stärken“ (19/10172) befasst. Mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen beschloss der Bundestag, dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz die Federführung für die Ausschussberatung des Antrags zu geben. Die AfD konnte sich mit ihrem Wunsch einer Federführung beim Ausschuss Digitale Agenda nicht durchsetzen.
„Netzwerkdurchsetzungsgesetz streichen“
Die AfD fordert die Bundesregierung unter anderem auf, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ersatzlos zu streichen und privaten Plattformanbietern keine Aufgaben der Strafverfolgungsbehörden zu übertragen. Auch solle die gesetzliche Regelung beibehalten werden, dass Anbieter sozialer Netzwerke einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten sowie für Auskunftsersuchen einer inländischen Strafverfolgungsbehörde eine empfangsberechtigte Person im Inland benennen, die Auskunftsersuchen innerhalb von 48 Stunden beantworten muss.
Im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) solle ein Interessenausgleich zwischen Datenschutz-, Äußerungs- und Öffentlichkeitsinteressen geschaffen werden. Der Artikel 85 der DSGVO sei so zu erweitern, dass ein Medienprivileg für Blogger, Fotografen und Tätige im Bereich Öffentlichkeitsarbeit zur journalistischen Berichterstattung geschaffen wird, schreibt die Fraktion. (sas/16.05.2019)