Petitionen

Die Zahl der Petitionen an den Bundestag ist im Jahr 2018 gestiegen

Die Zahl der Petitionen an den Petitionsausschuss des Bundestages ist im Jahr 2018 auf 13.189 und damit um fast 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Das sagte der Ausschussvorsitzende Marian Wendt (CDU/CSU) am Mittwoch, 15. Mai 2019, zu Beginn der Debatte zum Tätigkeitsbericht des Ausschusses für das Jahr 2018 (19/9900). Die Zahl der Mitzeichner von Petitionen habe sich vervierfacht, so Wendt. Mehr als eine halbe Million Menschen hätten sich im Berichtsjahr neu auf dem Internetportal des Petitionsausschusses angemeldet, um Petitionen mitzuzeichnen oder mitzudiskutieren. „Diese Anstiege zeigen, dass sich die Bürger wieder engagieren und von den demokratischen Möglichkeiten der Mitbestimmung Gebrauch machen“, sagte der Ausschussvorsitzende.

SPD: Einer der wichtigsten Ausschüsse des Bundestages

Als einen der wichtigsten Ausschüsse im Bundestag bewertete Udo Schiefner (SPD) den Petitionsausschuss. Auch nach mehr als fünf Jahren Mitgliedschaft, habe er es „noch keine Minute bereut, Mitglied dieses Ausschusses zu sein, obwohl sich auch im Petitionsausschuss der Ton verändert hat“.

Petitionen einzureichen sei ein Grundrecht, betonte der SPD-Abgeordnete. Dem Ausschuss sei es egal, wer die Petition eingereicht habe, geprüft werde lediglich deren Inhalt. Wichtig sei aber, seine Eingabe wirklich beim Bundestag einzureichen. Auf privaten Petitionsplattformen im Internet könne man sich allenfalls erregen. „Ändern kann man nur etwa, wenn man sich an den Petitionsausschuss des Bundestages wendet“, sagte Schiefner. 

AfD: Richtlinien für öffentliche Petitionen überarbeiten

Der Stopp beim Rückgang der Petitionen sei auch der AfD zu verdanken, befand Johannes Huber (AfD). „Es ist uns gelungen, Menschen zurück in den politischen Diskurs zu bringen, die sich nicht mehr von der Politik vertreten gefühlt haben“, sagte er. Huber kritisierte die anderen Fraktionen für ihren Umgang mit Petitionen gegen den UN-Migrationspakt, die sie „als Akt politischer Willkür“ hätten nicht veröffentlichen wollen.

Der Beharrlichkeit der AfD sei es zu verdanken, dass es dennoch eine öffentliche Debatte zum Migrationspakt gegeben habe. Dieses „unwürdige Schauspiel auf dem Rücken der Bürger“ zeige, dass die Richtlinien für öffentliche Petitionen überarbeitet und verbindlich in der Geschäftsordnung geregelt werden müssten, sagte Huber. 

CDU/CSU: Ein starker Baustein direkter Demokratie

Als eines der überzeugendsten Angebote des Bundestages bezeichnete Josef Oster (CDU/CSU) den Petitionsausschuss. Er sei ein „starker Baustein in Sachen direkte Demokratie“. Kritikwürdig befand er es, wenn der Ausschuss benutzt werde, um damit parteipolitische Zwecke zu verfolgen, sagte er.

Es sei nicht im Sinne der Mütter und Väter des Grundgesetzes, wenn aus Abgeordnetenbüros heraus, Petitionen geschrieben werden und sich dann daran parteipolitische Kampagnen anschließen, wie es bei der AfD geschehen sei, sagte Oster. „Das gefährdet das Instrument des Ausschusses“, warnte er. 

FDP: 
Als einen großen Erfolg bewertete Manfred Todtenhausen (FDP) die Petition für eine Reform des wettbewerblichen Abmahnwesens, über die aufgrund der mehr als 50.000 Mitzeichnungen öffentlich beraten worden sei. Hintergrund sei die Zunahme missbräuchlicher Abmahnungen gewesen. Die FDP-Fraktion habe das Thema aufgegriffen und einen Antrag in den Bundestag eingebracht, sagte Todtenhausen.

Seit September 2018 gebe es nun einen Entwurf der Bundesregierung, zu dem die Verbändeanhörung schon stattgefunden habe und der am heutigen Tage vom Bundeskabinett beschlossen worden sei, was ihn sehr freue, sagte der FDP-Abgeordnete. Allerdings gelinge es nur selten, in vergleichsweise kurzer Zeit von der erfolgreichen Petition zu einer Gesetzesänderung zu gelangen, fügte er hinzu. 

Linke: Das Petitionswesen muss attraktiver werden

Kersten Steinke (Die Linke) zeigte sich enttäuscht, dass es im Jahr 2018 im Ausschuss lediglich einen einzigen einstimmig gefassten Entschluss gegeben habe, eine Petition mit dem hohen Votum „zur Erwägung“ an die Bundesregierung zu überweisen. „Das ist ein absoluter Tiefpunkt der letzten Jahre und für uns inakzeptabel“, sagte die Linken-Abgeordnete.

Zugleich kritisierte sie, dass zwar immer wieder festgestellt werde, das Petitionswesen müsse attraktiver und transparenter gestaltet werden. Die dahingehenden Vorschläge der Linksfraktion seien aber immer von einer Mehrheit im Ausschuss abgelehnt worden. Ein weiterer Kritikpunkt Steinkes zielte darauf ab, dass trotz weltweiter Proteste gegen den Klimawandel seitens der Koalition sämtliche Petitionen zum Dieselskandal, zum Klimaschutz oder zur Plastevermeidung abgelehnt worden seien oder bei der Bundesregierung „in der Versenkung verschwinden“.

Grüne: Petitionsrecht darf nicht instrumentalisiert werden

Der Petitionsausschuss komme sehr häufig „wie ein Regierungsausschuss rüber“, bemängelte Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen). Die große Koalition bleibe zumeist auf ihrem Standpunkt und schaue viel zu selten auf den Punkt, an dem man gemeinsam aktiv werden und in die Auseinandersetzung mit der Bundesregierung gehen müsse, um etwas zu bewegen.

Rüffer sagte weiter, jeder, der für Gerechtigkeit kämpfen wolle, sei aufgefordert, sich an dem Petitionsrecht zu beteiligen. Der Petitionsausschuss sei „natürlicherweise“ ein Mittel gegen Hetze, Hass und Ausgrenzung, sagte die Grünen-Abgeordnete. Daher dürfe nicht zugelassen werden, dass Spalter und Populisten dieses Petitionsrecht für sich instrumentalisieren „und das Vertrauen in die Demokratie auf Spiel setzen“, warnte Rüffer. (hau/15.05.2019)

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