Parlament

Deutscher Ethikrat übergibt Jahresbericht 2018 an Schäuble

Zwei Männer sitzen und halten ein Buch in die Kamera; dahinter stehen zwei Frauen und ein Mann.

Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Professor Peter Dabrock (vorne rechts), übergibt den Jahresbericht 2018 an Bundestagspräsident Schäuble; im Hintergrund von links die Professoren Claudia Wiesemann, Volker Lipp und Katrin Amunts, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Ethikrats. (DBT/Melde)

Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Prof. Peter Dabrock, hat am Donnerstag, 16. Mai 2019, den Jahresbericht des Gremiums an Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble übergeben. Die Übergabe fand im Beisein der stellvertretenden Vorsitzenden des Ethikrats, Prof. Dr. Claudia Wiesemann, Prof. Dr. Volker Lipp und Prof. Dr. Katrin Amunts, im Paul-Löbe-Haus des Bundestages statt.

Beim anschließenden Parlamentarischen Abend auf Einladung des Ethikrates würdigte Dabrock das große Interesse der Abgeordneten, unter denen sich auch des Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD), befand. Dies zeige, dass die Themen, die den Ethikrat in jüngster Zeit beschäftigt haben und beschäftigen, „wichtig und drängend sind und dass zu den Perspektiven, die der Ethikrat im letzten Jahr zu allerlei Fragen angeboten hat, Diskussionsbedarf besteht“. Ethik sei Ambivalenzsensibilität und Dissensmanagement bei der Suche nach verantwortlichem Handeln. In dieser Hinsicht gebe es Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Ethik und Politik, über die man mit Blick auf Keimbahnintervention, „wohltätigen“ Zwang und Erhöhung der Impfquote ins Gespräch kommen wolle.

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble dankte dem Ethikrat für die Beiträge, die er in die politische und gesellschaftliche Debatte einbringe. Er ermunterte den Ethikrat ausdrücklich, auch Stellungnahmen abzugeben, die ihm Kritik einbrächten. Denn „die Demokratie lebt vom Streit und die Freiheit lebt von der Offenheit“. Insofern freue er sich auf eine rege Diskussion.

Themenschwerpunkt des Abends war die Vorstellung der jüngsten Stellungnahmen des Ethikrates „Eingriffe in die menschliche Keimbahn“ und „Hilfe durch Zwang“ sowie der Ad-hoc-Empfehlung „Herausforderungen im Umgang mit seltenen Erkrankungen“. Die Parlamentarier nutzten die Gelegenheit für einen intensiven Austausch mit den Ratsmitgliedern und vertiefende Rückfragen. Diskutiert wurde außerdem über den Stand der Beratungen über das Thema „Impfen als Pflicht“.

Aufgaben des Deutschen Ethikrats

Der Deutsche Ethikrat bearbeitet gemäß seinem gesetzlichen Auftrag ethische, gesellschaftliche, naturwissenschaftliche, medizinische und rechtliche Fragen sowie die voraussichtlichen Folgen für Individuum und Gesellschaft, die sich im Zusammenhang mit der Forschung und den Entwicklungen insbesondere auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben.

Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Information der Öffentlichkeit und die Förderung der Diskussion in der Gesellschaft, die Erarbeitung von Stellungnahmen sowie von Empfehlungen für politisches und gesetzgeberisches Handeln für die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag sowie die Zusammenarbeit mit nationalen Ethikräten und vergleichbaren Einrichtungen anderer Staaten und internationaler Organisationen.

Jährlicher Bericht an den Bundestag

Der Deutsche Ethikrat ist in seiner Tätigkeit unabhängig und nur an den durch das Ethikratgesetz begründeten Auftrag gebunden. Die 26 Mitglieder des Deutschen Ethikrates üben ihr Amt persönlich und unabhängig aus. Sie dürfen keine aktiven Mitglieder des Bundestages oder der Bundesregierung beziehungsweise eines Landtages oder einer Landesregierung sein. Die Ratsmitglieder sollen naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange in besonderer Weise repräsentieren sowie unterschiedliche ethische Ansätze und ein plurales Meinungsspektrum vertreten.

Gemäß Ethikratgesetz ist der Ethikrat gehalten, einmal jährlich gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über den Stand der gesellschaftlichen Debatte zu berichten und Rechenschaft über seine Tätigkeit abzulegen. (vom/17.05.2019)

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