Parlament

Das Grundgesetz steht über allen deutschen Rechtsnormen

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen. In der Nacht vom 23. auf den 24. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft. Damit ist die Bundesrepublik Deutschland als freiheitlich-demokratischer und sozialer Rechtsstaat gegründet worden. Das Grundgesetz schaffe „den Rahmen für ein friedliches und soziales Miteinander, in dem sich die und der Einzelne frei entfalten können“, betont Bundestagspräsidentin Bärbel Bas knapp 75 Jahre später. Es sei zudem „eine moderne sowie für künftige Entwicklungen offene Verfassung“. Sie schütze und stärke die Vielfalt, so die Parlamentspräsidentin.

Grundlegende Gleichheits- und Freiheitsrechte

„Das Grundgesetz ist der Rahmen, in dem wir leben, der uns die Regeln setzt, nach dem wir in Freiheit leben können“, sagte auch der damalige Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble im Jubiläumsjahr 2019. Das Grundgesetz stelle eine Balance zwischen Demokratie und Rechtsstaat her. Das habe ermöglicht, in den vergangenen 70 Jahren eine „unglaublich glückliche Geschichte zu erfahren“. Denn damals habe niemand erwartet, dass es so gut gelingen werde. „Der Kern unserer Freiheitsordnung“, so der Bundestagspräsident, „ist Artikel 1 des Grundgesetzes“. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde sei die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. „Das ist der Ausgangspunkt aller rechtlichen Ordnung.“

Das Grundgesetz garantiert seinen Bürgerinnen und Bürgern grundlegende Gleichheits- und Freiheitsrechte. Der von ihnen direkt gewählte Deutsche Bundestag übt gegenüber der Regierung eine Kontrollfunktion aus, beschließt Gesetze und wählt unter anderem den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin. Die Bundesrepublik hat einen föderalen Aufbau: Die Länder sind über den Bundesrat als einflussreicher Akteur am Gesetzgebungsverfahren beteiligt. (eis/ste/08.11.2019)

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