Inneres

Zustimmung zur Ent­fristung der Wohn­sitz­auf­lage für Asyl­berech­tigte

Die Absicht der Bundesregierung, die seit drei Jahren befristet geltende Wohnsitzauflage für Asylberechtigte in Deutschland endgültig festzuschreiben, findet durchweg Zustimmung von Kommunalverbänden und Ausländerbehörden. In einer Anhörung des Innenausschusses unter Leitung von Andrea Lindholz (CDU/CSU) am Montag, 13. Mai 2019, kamen Bedenken allein vom Vertreter der Caritas. Laut Integrationsgesetz vom Juli 2016 müssen anerkannte Asylbewerber, die keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, auf Anweisung der zuständigen Behörde ihren Wohnsitz für drei Jahre an einem bestimmten Ort nehmen. Die zunächst auf drei Jahre befristete Regelung sollte bisher am 6. August auslaufen. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf (19/8692, 19/9764) will die Bundesregierung diese zeitliche Begrenzung aufheben.

„Wohnsitzauflage hat sich bewährt“

Der Leiter der Ausländerbehörde in Nürnberg, Herbert Albrecht, erklärte in der Anhörung, die Regelung zur Wohnsitzauflage habe sich nach anfänglichen Schwierigkeiten „gut eingespielt“ und bewährt. Er sprach von einer positiven Entwicklung, die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf noch effektiver zu gestalten sei. Zweifel äußerte er allein an der vorgesehenen Bestimmung, die Wohnsitzauflage für Asylberechtigte, die eine Beschäftigung finden, diese nach weniger als drei Monaten aber wieder verlieren, neu aufleben zu lassen. Wie das in der Praxis zu handhaben sei, müsse sich zeigen.

Die Leiterin des Dezernats Recht und Verwaltung des Deutschen Städtetages, Dr. Uda Bastians, nannte die Wohnsitzauflage ein wichtiges Instrument für gelingende Integration. So menschlich verständlich der Wunsch nach freier Wohnsitznahme auch sei, werde die Eingliederung in die deutsche Gesellschaft doch erschwert, wenn Angehörige bestimmter ethnischer Gruppen geschlossen in einzelnen Stadtvierteln zusammenlebten. Die Notwendigkeit der Integration nehme dann ab, auch seien die Städte mit der Wohnraumversorgung gegebenenfalls überfordert. „Wenn Integration scheitert, droht uns auch die Spaltung der Gesellschaft“, warnte Bastians. Damit sie gelingen könne, seien die Städte auf verlässliche Rahmenbedingungen und Planbarkeit angewiesen. In diesem Sinne diene der Gesetzentwurf dem „Ziel nachhaltiger Integration in die Gesellschaft bei gleichzeitiger Flexibilität für die Betroffenen“.

„Wohnsitzauflage hat gut gewirkt“

Als eine „sehr wichtige Voraussetzung für Integration“ würdigte auch der Vertreter des Deutschen Landkreistages, Markus Keller, die geltende Regelung. Es sei daher begrüßenswert, dass sie im August nicht auslaufen solle. Die Wohnsitzauflage habe „gut gewirkt“ und dazu beigetragen, dass viele der Sorgen und Unsicherheiten aus der Zeit der großen Flüchtlingswelle, nicht zuletzt die Befürchtung, die Integration vor Ort könne nicht gelingen, „so nicht eingetreten“ seien.

Der Vizepräsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Dr. Markus Richter, sprach von einem „essenziellen“ Instrument, um „Kontaktpunkte“ zwischen Flüchtlingen und Mehrheitsgesellschaft zu „fördern“.

„Integrationsschädliche Effekte“

Der Vertreter des Deutschen Caritasverbandes, Bernward Ostrop, wies indes darauf hin, dass die geltende Regelung in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt Flüchtlinge dazu zwingen könne, länger als angemessen in Gemeinschaftsunterkünften zu verbleiben. Dies habe nachgerade „integrationsschädliche Effekte“. Ostrop plädierte dafür, die Wohnsitzauflage nicht zu entfristen, sondern lediglich um zwei Jahre zu verlängern.

Vor Beginn der Anhörung hatten die Abgeordneten von Liberalen, Linken und Grünen den Sitzungssaal verlassen. Die Linke Ulla Jelpke begründete dies im Namen der drei Fraktionen damit, dass zum Zeitpunkt, als die Anhörung terminiert wurde, der Gesetzentwurf dem Bundestag noch nicht zugeleitet worden sei. Dies sei ein inakzeptables Verfahren und ein Verstoß gegen die Geschäftsordnung. 

Entfristung des Integrationsgesetzes

Dabei geht es um die mit dem Integrationsgesetz vom Juli 2016 eingeführte Wohnsitzregelung für international Schutzberechtigte. Sie würde am 6. August 2019 außer Kraft treten, soll nun aber nach dem Willen der Bundesregierung unbefristet gelten. Zugleich soll diese Regelung, der zufolge schutzberechtigte Ausländer verpflichtet sind, ihren Wohnsitz drei Jahre lang in einem bestimmten Land und gegebenenfalls an einem bestimmten Ort zu nehmen, „den Erfahrungen der bisherigen Praxis entsprechend weiterentwickelt“ werden. Danach würde ohne eine Verlängerung dieser Regelung „ein wichtiges integrationspolitisches Instrument für die Betroffenen und die zu diesem Zweck erforderliche Planbarkeit der Integrationsangebote von Ländern und Kommunen entfallen“.

Zu den Änderungen zählt laut Bundesinnenministerium unter anderem eine „Fortgeltung der Wohnsitzregelung nach einem Umzug, wenn der Umzugsgrund kurzfristig wieder entfällt“, weil etwa Arbeitsverhältnisse innerhalb von drei Monaten wieder aufgelöst werden. Ebenfalls entfristet werden soll den Angaben zufolge „die mit dem Integrationsgesetz eingeführte Haftungsbeschränkung des Verpflichtungsgebers für den Lebensunterhalt eines Ausländers auf drei statt fünf Jahre für vor dem 6. August 2016 abgegebene Verpflichtungserklärungen“. Durch die Entfristung solle sichergestellt werden, dass die beabsichtigte Schutzwirkung für den Verpflichtungsgeber nicht entfällt.

Bundesrat wünscht Ergänzung

In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf plädiert der Bundesrat unter anderem für eine Ergänzung. In dem Gesetzespassus, wonach die Verpflichtung schutzberechtigter Ausländer zur Wohnsitznahme an einem bestimmten Ort aufgrund unzumutbarer Einschränkungen aufzuheben ist, solle hervorgehoben werden, dass eine solche Einschränkung unter anderem besteht, „wenn die Wohnortverpflichtung eine gewalttätige oder gewaltbetroffene Person an einen Wohnort bindet“.

In ihrer Gegenäußerung erklärt die Bundesregierung, sie wolle diesen Vorschlag des Bundesrates zu prüfen. Nach ihrer derzeitigen Einschätzung sei die vorgeschlagene Anfügung allerdings nicht erforderlich, „da bereits die geltende Rechtslage den Gewaltschutzfällen vollumfänglich Rechnung“ trage. (wid/sto/13.05.2019)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Herbert Albrecht, Ausländerbehörde, Nürnberg
  • Dr. Uda Bastians, Deutscher Städtetag, Berlin
  • Markus Keller, Deutscher Landkreistag e.V., Berlin
  • Dr. Gerd Landsberg, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Berlin
  • Bernward Ostrop, Deutscher Caritasverband e. V., Berlin
  • Dr. Markus Richter, Vizepräsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Nürnberg
  • N.N.
  • N.N.
  • N.N.
  • N.N.

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