Parlament

Otten auch im zweiten Wahl­gang nicht zum Vize­präsi­denten gewählt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Mai 2019, in geheimer Wahl den Abgeordneten Gerold Otten (AfD) im zweiten Wahlgang nicht zum Vizepräsidenten des Bundestages gewählt. Der Vorschlag der AfD-Fraktion zur Wahl eines Stellvertreters des Bundestagspräsidenten (19/10116) fand bei 399 Nein-Stimmen gegen 205 Ja-Stimmen bei 26 Enthaltungen und einer ungültigen Stimme nicht die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen. Der 63-jährige ehemalige Berufssoldat war 2017 über die Landesliste Bayern seiner Partei in den Bundestag eingezogen. 

Otten hatte bereits am Donnerstag, 11. April 2019, kandidiert (19/9252) und die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen nicht erreicht. Er erhielt damals 210 Stimmen bei 31 Enthaltungen, 393 Abgeordnete stimmten gegen ihn. In geheimer Wahl mit Stimmkarte und Wahlausweis ist die sogenannte Kanzlermehrheit von derzeit 355 Stimmen erforderlich, um in das Vizepräsidentenamt gewählt zu werden. Die AfD hatte bereits am 4. April die Abgeordnete Mariana Iris Harder-Kühnel vorgeschlagen (19/8856), die im dritten Wahlgang mit 199 Stimmen bei 423 Gegenstimmen und 43 Enthaltungen die erforderliche einfache Mehrheit (mehr Ja- als Nein-Stimmen) nicht erreicht hatte. (vom/eis/16.05.2019)

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