FDP will dynamische Beitragsentlastung in der Arbeitslosenversicherung
Der Bundestag hat am Freitag, 7. Juni 2019, in erster Lesung einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur dynamischen Beitragsentlastung in der Arbeitslosenversicherung (19/10615) erörtert und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
„Beitragssatz auf 2,2 Prozent senken“
Die FDP will den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) zum 1. Januar 2020 von 2,6 auf 2,2 Prozent des Bruttoentgelts senken. Zudem solle der Beitragssatz für die Zukunft an die Entwicklung der Rücklage der Bundesagentur für Arbeit gekoppelt werden. Wenn das Rücklagenziel von 0,65 Prozent des Bruttoinlandsprodukts weiter überschritten wird, solle der Beitragssatz entsprechend erneut gesenkt werden.
Die Rücklage der Bundesagentur für Arbeit betrage derzeit rund 23,5 Milliarden Euro, schreiben die Liberalen. Das Bruttoinlandsprodukt habe 2018 rund 3,386 Billionen Euro betragen. Die Rücklage betrage damit rund 0,69 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und übersteige das Rücklagenziel von 0,65 Prozent. Die 0,65 Prozent beruhten auf einer Berechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg, wonach dieser Anteil notwendig sei, um die erwarteten Ausgaben in einer Wirtschaftskrise ohne Inanspruchnahme eines Bundesdarlehens zu decken. Derzeit ergäbe sich damit ein Betrag von etwa 22 Milliarden Euro als erforderliche Rücklage.
Die FDP schreibt, sie strebe eine automatische und dauerhaft gültige Lösung an, die diskretionäre Anpassungen des Beitragssatzes überflüssig mache und den Beitragssatz dynamisch an die Entwicklung der Rücklage koppele. (vom/07.06.2019)