Parlament

Antrag auf Absetzung mehrerer Tagesordnungs­punkte abgelehnt

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Freitag, 7. Juni 2019, vor Eintritt in die Tagesordnung mit der Mehrheit der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen einen Geschäftsordnungsantrag von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gestimmt, die Zusatzpunkte 12 bis 16 sowie 18 und 19 von der Tagesordnung abzusetzen.

Grüne und Linksfraktion hatten fristgerecht beantragt, die abschließende Beratung der Entwürfe eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, eines zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetzes, eines Gesetzes zur Entfristung des Integrationsgesetzes, eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, eines Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung, eines Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetzes sowie eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes von der Tagesordnung zu nehmen mit der Absicht, diese Punkte zu einem späteren Zeitpunkt zu beraten. 

Linke kritisiert zu kurze Beratungszeit

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Jan Korte (Die Linke), begründete die Forderung seiner Fraktion nach Absetzung damit, dass die Kürze der Beratungszeit von nur einer Woche nicht einen „derart schweren Eingriff“ in die Grundrechte erlaube. So seien gerade einmal fünf Tage zuvor am Montag die Anhörungen zu den betreffenden Gesetzen durchgeführt worden. Noch am selben Abend seien dazu Änderungsanträge eingegangen, die eine seriöse Befassung mit den Entwürfen in so kurzer Zeit nicht erlaube. 

„Es kann nicht sein, dass die Grund- und Menschenrechte hier so verramscht werden in ihrem Untergangsszenario der großen Koalition“, kritisierte Korte die Eile der Koalitionsfraktionen mit den Gesetzentwürfen. Der Abgeordnete monierte, dass nach dem schlechten Abschneiden nach den Europawahlen schnelle Entscheidungen forcierte würden, weil die Koalitionäre die Angst treibe, dass das Bündnis bald zerbrechen könnte.

Union: Fristen der Geschäftsordnung werden eingehalten

Der Parlamentarische Geschäftsführer der UnionsfraktionMichael Grosse-Brömer (CDU/CSU), hielt dem entgegen, dass alle Vorlagen, die beraten werden sollen, die dafür vorgesehenen Fristen der Geschäftsordnung einhalten. Die Linke kritisiere die Einhaltung von Vorschriften, denen sie selbst zugestimmt haben. Darüber hinaus sei das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bereits im Dezember 2018 im Kabinett gewesen und seitdem in seinen Grundzügen bekannt, auch das zweite Datenaustauschverbesserungsgesetz sei bereits im April in einer öffentlichen Anhörung behandelt worden.

Grosse-Brömer monierte, dass die Inhalte allen Fraktionen nicht neu seien und nicht überstürzt beraten wurden. Hingegen würden die Absetzungsanträge zu Problemen führen, denn dann werde zum Beispiel die Wohnsitzauflage im August diesen Jahre auslaufen. „Dann machen sich noch mehr Menschen auf den Weg in die Städte“, sagte der Abgeordnete. „Vielleicht wollen Sie das ja“, sagte er in Richtung Linksfraktion.

Grüne: Beratungsverfahren ist nicht in Ordnung

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen), schlug in die gleiche Kerbe wie ihr Vorredner in der Linksfraktion. Der Absetzungsantrag sei nötig geworden, weil die Beratung inhaltlich und vom Umfang her bisher unzureichend gewesen sei. „Das Beratungsverfahren ist so nicht in Ordnung“, sagte die Abgeordnete.

Haßelmann kritisierte, dass die Koalition die Sachverständigenanhörungen zur Farce degradiere, wenn nicht mehr auf die Einwände von Experten reagiert werden könne. Vor dem Hintergrund der Bedeutung der vorgelegten Gesetzentwürfe sei es deshalb nicht angemessen, „was hier heute beraten und beschlossen wird“.

SPD sieht mit Einwanderungsgesetz historische Wende

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Carsten Schneider (SPD), betonte ebenfalls, dass die Gesetzentwürfe schon sehr lange im Bundestag beraten wurden. Insbesondere das Einwanderungsgesetz beschäftige die Gesellschaft schon seit Jahrzehnten, sagte der Sozialdemokrat. Schneider hob die Bedeutung der Gesetzesinitiativen hervor und dass es eine historische Wende sei, „dass wir ein Einwanderungsgesetz machen“.

Außerdem würden die Oppositionsfraktionen nicht infrage stellen, dass die Geschäftsordnung eingehalten worden sei. Inhaltliche Einwände zu den Entwürfen könnten letztendlich in den entsprechenden Debatten hervorgebracht werden.

AfD fordert Amt des Bundestagsvizepräsidenten

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Dr. Bernd Baumann (AfD), warf den Antragstellern vor, die Gesetzesinitiativen zu „hassen“. Der Anschein von „Migrationsbegrenzung“ sei für Linke und Grüne ein Sakrileg. Beide Fraktionen hätten die Absetzung nur gefordert, um weitere Regulierungen verhindern zu wollen. 

Baumann warf den übrigen Fraktionen vor, hingegen der AfD zu verweigern, „was nach der Geschäftsordnung allen Fraktionen zusteht“. Die erneute Ablehnung des von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Kandidaten Gerold Otten für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten würde im Gegensatz zum Antrag der Linken und Grünen eine Geschäftsordnungsdebatte rechtfertigen. 

FDP sieht Kontrollverlust der Regierung

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Dr. Marco Buschmann, stellte fest, dass um den heißen Brei herum geredet werde. Es gebe nur einen Grund, warum die Koalition das Parlament mit ihren Anträgen flute, weil die Koalitionsfraktionen nicht wissen würden, wie lange sie das Verfahren noch unter Kontrolle haben. „Dass das rechtlich geht, stellt niemand infrage“, sagte der Liberale, „ob das aber klug für das Ansehen des Hauses ist, darüber kann man streiten“.

Um zu verhindern, dass alle Anträge letztlich in der letzten Sitzung vor der Sommerpause verabschiedet werden müssen, sprach sich Buschmann für die Beratung der Gesetzentwürfe aus. Alles andere würde dazu führen, dass noch mehr Verfahren nicht sachgemäß beraten werden. (eis/07.06.2019)

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