AfD verlangt Wiedereinführung der Meisterpflicht im Handwerk
Der Bundestag hat am Freitag, 28. Juni 2019, in erster Lesung über einen Gesetzentwurf, den die AfD-Fraktion zur „Änderung des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks – Wiedereinführung der Meisterpflicht“ (19/11120) beraten. Der Bundestag überwies den Entwurf im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie.
AfD: Fehlentwicklungen beseitigen
Die AfD will mit ihrem Gesetzentwurf die Wiedereinführung der Meisterpflicht im Sinne des Paragrafen 45 Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) für alle zulassungspflichtigen Handwerksberufe erreichen. Hierdurch sollen entstandene Fehlentwicklungen im Handwerk beseitigt werden. Zusätzlich soll den Handwerksgesellen, die auf Basis der Handwerksnovelle von 2004 ihr Handwerk ohne Meistertitel selbständig ausüben und sich nicht in einem Anstellungsverhältnis befinden, eine Übergangsfrist von 24 Monaten zum Erwerb des Meistertitels eingeräumt werden.
Die Abgeordneten sehen in der im Jahr 2004 von der rot-grünen Bundesregierung veranlasste Abschaffung der Meisterpflicht in zahlreichen Berufen entstandene Nachteile für das deutsche Handwerk und die deutsche Volkswirtschaft. 53 Handwerke seien aufgrund der seit 14 Jahren nicht mehr geltenden Zulassungspflicht inzwischen in ihrem Kern destabilisiert, dass nicht mehr von einem gesicherten Fortbestand dieser traditionellen Handwerke ausgegangen werden kann, begründet die Fraktion ihre Vorlage. (sas/eis/28.06.2019)