Parlament

Abgesetzt: Debatte über 100 Jahre Weimarer Reichs­verfassung

Abbildung der Titelseite der Ausgabe der Weimarer Verfassung 1919 von 1921

Der Bundestag debattiert anlässlich des 100-jährigen Jubiläums über die Weimarer Reichsverfassung. (picture alliance/akg-images)

Von der Tagesordnung am Freitag, 28. Juni 2019, abgesetzt hat der Bundestag die 45-minütige Beratung eines Antrags der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Orte der Demokratie – 100 Jahre Weimarer Reichsverfassung – Demokratischer Aufbruch und Scheitern der ersten deutschen parlamentarischen Republik“ (19/11089). Mit der Vorlage soll an an die Gründung der ersten parlamentarischen Demokratie in Deutschland vor 100 Jahren erinnert werden. Mit der Verabschiedung der „Weimarer Reichsverfassung“ sei, unter den widrigen Folgen des Ersten Weltkrieges, der Übergang vom Obrigkeitsstaat zur Demokratie einhergegangen. Und damit die Geburtsstunde der parlamentarischen Demokratie in Deutschland. 

Ein Ziel des Antrags ist es, in Abstimmung mit den Ländern und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine Tradition aus der Weimarer Reichsverfassung wieder aufzugreifen, wonach jeder Schülerin und jedem Schüler „bei Beendigung der Schulpflicht einen Abdruck der Verfassung [erhält]“ (Art. 148 (3) Weimarer Reichsverfassung). Anknüpfend daran soll jeder Schülerin und jedem Schüler zum Schulabschluss ein Grundgesetz in gedruckter Form ausgehändigt werden. Der Text soll begleitet werden mit einer historischen Einordnung zu Entstehung und Wert unseres Grundgesetzes, beispielsweise in Form eines Vorworts des Bundespräsidenten und des Bundestagspräsidenten. Die Bundeszentrale für Politische Bildung verfüge schon seit langem über das Angebot, allen Interessierten ein kostenloses Exemplar des Grundgesetzes zukommen zu lassen. Eine Einbindung der Bundeszentrale für Politische Bildung werde daher angeregt. (sas/27.06.2019)

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