1. Untersuchungsausschuss

Zeuge: Früheres Handeln nicht nach heutigem Wissen bewerten

Übersicht über den Sitzungssaal, während der konstituierenden Sitzung des 1. Untersuchungsausschusses

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause ging der Ausschuss ein weiteres Mal der Rolle der Justizbehörden im Umgang mit dem radikalislamischen Attentäter Amri nach. (DBT/photothek)

Der stellvertretende Leiter der Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat vor dem von Armin Schuster (CDU/CSU) geleiteten 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“) seine Behörde gegen den Vorwurf in Schutz genommen, sie habe im Laufe des Jahres 2016 Gelegenheiten versäumt, den späteren Attentäter Anis Amri aus dem Verkehr zu ziehen. Man dürfe damaliges Handeln nicht auf der Basis des Wissens von heute bewerten, mahnte Dirk Feuerberg in seiner Vernehmung am Donnerstag, 27. Juni 2019. Der heute 56-jährige Leitende Oberstaatsanwalt steht seit Mitte 2015 an der Spitze der damals neu gebildeten Abteilung 17 seiner Behörde, in der die Ermittlungskompetenzen in Fällen von Terrorismus und Extremismus gebündelt sind.

„Ermittlungsverfahren wegen eines Anfangsverdachts“

Mehrfach betonte der Zeuge, er hätte „gut damit leben können“, wenn sich damals eine rechtlich unangreifbare Handhabe gefunden hätte, Amri für Monate oder Jahre hinter Gitter zu bringen. Allein sei dies nie der Fall gewesen.

Der Zeuge erinnerte an den Beginn der Befassung seiner Behörde mit der Person des späteren Attentäters, ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Vorbereitung eines Tötungsdelikts seit Anfang 2016. Zugrunde lagen Erkenntnisse aus Nordrhein-Westfalen, Amri plane einen Feuerüberfall mit automatischen Waffen. Finanzieren wolle er diesen Anschlag mit der Beute aus einem Einbruch in eine Berliner Villa.

„Kein Hinweis auf die Vorbereitung eines Attentats“

Aus der Überwachung der Telekommunikation des Verdächtigen habe sich indes kein Hinweis auf die Vorbereitung eines Attentats ergeben. Deutlich geworden sei lediglich, dass Amri in Berlin mit Drogen handelte, allerdings in einem Ausmaß, das keinerlei Aussicht geboten habe, Untersuchungshaft oder gar eine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe gegen ihn zu erwirken.

Die Rauschgiftmengen in Amris Besitz hätten „deutlich unterhalb der Verbrechensgrenze“ gelegen. Eine Möglichkeit, ihn hinter Gitter zu bringen, hätte sich nach Feuerbergs Worten noch ergeben können, wäre es gelungen, Amri „bandenmäßigen“ oder „gewerbsmäßigen“ Drogenhandel nachzuweisen. In beiden Fällen wäre es unerheblich gewesen, wie viel Rauschgift bei ihm gefunden worden wäre.

„Keine anderen oder besseren Argumente“

Allerdings hätten Amri und die Personen in seinem Umfeld auch untereinander mit Drogen gehandelt, also keine gemeinsame Bande gebildet. Es sei auch nicht erkennbar gewesen, dass Amri mit den Erlösen aus dem Drogengeschäft „regelmäßig und dauerhaft“ den überwiegenden Teil seines Lebensunterhalts bestritten, die Sache also „gewerbsmäßig“ betrieben habe. Angesicht dessen, sagte der Zeuge, habe er nichts dagegen einzuwenden gehabt, dass die Polizei die Überwachung Amris noch vor Auslaufen der richterlichen Genehmigung einstellte, weil andere Prioritäten in den Vordergrund drängten: „Ich hatte keine anderen oder besseren Argumente.“

Ohnehin habe die richterliche Genehmigung nur für die Aufklärung eines möglicherweise geplanten Anschlags gegolten: „Ich habe signalisiert, dass es mir bei der jetzigen Situation schwer fallen würde, nochmals eine Verlängerung der Observation zu beantragen.“

„Lehren aus Amris Anschlag gezogen“

Feuerberg betonte, die Berliner Generalstaatsanwaltschaft habe ihre Lehren aus Amris Anschlag am 19. Dezember 2016 gezogen. Sie praktiziere mittlerweile ein lückenloses und bundesweit beispielgebendes „Gefährdermanagement“: „Jeder Gefährder und jede relevante Persönlichkeit in Berlin erfreut sich heute unserer ungeteilten Aufmerksamkeit.“

Diese „Einzelbetreuung“ ende auch keineswegs mit der Verurteilung eines Beschuldigten. Dennoch sei nach wie vor nicht auszuschließen, „dass wir wieder zur Zielscheibe eines Anschlags werden können“.

Suche nach Hintermännern oder Mittätern

Die deutsche Justiz sucht nach wie vor nach möglichen Hintermännern oder Mittätern des Terroranschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016. Bisher hätten sich allerdings keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Attentäter Anis Amri Helfer oder Anstifter hatte, sagte der Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof Helmut Grauer im weiteren Verlauf der Sitzung. Der heute 45-jährige Zeuge war seit dem 20. Dezember 2016 Hauptsachbearbeiter in einer Ermittlergruppe der Bundesanwaltschaft, die an den Bemühungen zur Aufklärung der Hintergründe der Tat federführend beteiligt war. Er ist bis heute mit dem Fall befasst.

Er könne nur schwer verstehen, wie sich in der Öffentlichkeit von Anfang an die Ansicht habe durchsetzen können, die Behörden seien darauf festgelegt, Amri als Einzeltäter zu betrachten, sagte Grauer. Er habe in den Tagen nach dem Anschlag fünf Ermittlungsverfahren eingeleitet, von denen allerdings vier im Laufe der Zeit aus unterschiedlichen Gründen eingestellt wurden. Das erste richtete sich gegen einen am Tatabend festgenommenen Pakistaner, der einige Stunden lang irrtümlich für den Attentäter gehalten wurde. Das zweite vom 20. Dezember betraf den mittlerweile als Hauptverdächtigen ermittelten Anis Amri.

Verfahren gegen „Momo1“

Drei Tage später eröffnete Grauer ein Verfahren gegen einen gewissen Mouadh Tounsi alias „Momo1“, der den Ermittlern bei der Auswertung des vom Attentäter hinterlassenen Mobiltelefons aufgefallen war, weil er wenige Minuten vor der Tat mit Amri noch Telegramm-Nachrichten ausgetauscht hatte. Die Entdeckung Tounsis ist bislang der einzige Hinweis auf einen Komplizen. Seine Identität und sein Aufenthaltsort zum Zeitpunkt des Anschlags sind freilich bis heute ungeklärt. Eine Weile hielten die Ermittler einen in Berlin lebenden Verdächtigen, gegen den Grauer am 26. Dezember ein Verfahren eröffnete, für Tounsi, allerdings, wie sich herausstellte, zu Unrecht.

Verfahren gegen Bilel ben Ammar

Das fünfte Verfahren vom 29. Dezember betraf den Amri-Vertrauten Bilel ben Ammar, der den Vorabend des Attentats mit Amri verbracht hatte. Dies sowie ein am Tatort aufgenommenes Fotos eines Mannes mit blauen Handschuhen, in dem man zunächst Ben Ammar hatte erkennen wollen, begründete den Anfangsverdacht einer Mittäterschaft. Ben Ammar, der am 1. Februar 2017 in seine Heimat Tunesien abgeschoben wurde und dort derzeit eine achtjährige Haftstrafe wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung namems Ansar al Scharia verbüßt, gilt als besonders geheimnisumwitterte Figur.

Er war nach dem Anschlag zehn Tage lang abgetaucht, bis er in Haft kam. Bis heute weiß man nicht, wo er sich damals aufhielt, und was er trieb. Nicht vollständig geklärt ist auch sein Verbleib zum Zeitpunkt der Tat, ebenso, was er am Vorabend mit Amri zu besprechen hatte. Dennoch erteilte Grauer am 13. Januar 2017 für die Bundesanwaltschaft das Einverständnis, Ben Ammar abzuschieben. Er stellte das Verfahren gegen ihn allerdings erst im Oktober ein.

Nach einem geeigneten Lastwagen gesucht

Dem Ausschuss sagte er, zwar seien viele Fragen offen, dennoch habe sich der Verdacht der Mittäterschaft gegen Ben Ammar nicht erhärten. Fest stehe, dass er nicht der am Tatort fotografierte Mann mit blauen Handschuhen war. Auch sein Treffen mit Amri am Vorabend hänge nicht notwendigerweise mit dem Anschlag zusammen.

Amri sei damals auf der Suche nach einem für das Attentat geeigneten Lastwagen gewesen. Er habe an diesem Abend nicht wissen können, dass er am nächsten Tag fündig würde.(wid/27.06.2019)

Liste der geladenen Zeugen

  • Dr. Günter Drange, Regierungsdirektor, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat 
  • Dirk Feuerberg, Leitender Oberstaatsanwalt, Generalstaatsanwaltschaft Berlin
  • Helmut Grauer, Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof, Generalbundesanwalt

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