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„Untersuchung der Bun­des­wehr-Beraterverträge er­weist sich als sinnvoll“

Verteidigungsministerium, Außenstelle Berlin, Bendlerblock

Der Bendlerblock in Berlin, zweiter Dienstsitz des Bundesverteidigungsministeriums (© picture-alliance/imageBroker)

Die zunächst umstrittene Einsetzung des Untersuchungsausschusses zu Beraterverträgen der Bundeswehr hat sich nach Ansicht der Oppositionsfraktionen als sinnvoll erwiesen. In dieser Einschätzung sehen sich ihre Sprecher nach sieben öffentlichen Sitzungen mit der Vernehmung von 19 Zeugen und der Anhörung eines Sachverständigen bestätigt. Von „richtig und notwendig“ sprechen Rüdiger Lucassen (AfD) und Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) in ihrer Bilanz zur Sommerpause. „Unvermeidlich“ war der Schritt für Matthias Höhn (Die Linke), „zwingend erforderlich“ für Dr. Tobias Lindner (Bündnis 90/Die Grünen).

Der Verteidigungsausschuss hatte sich Ende Januar als Untersuchungsausschuss eingesetzt. Ausgangspunkt waren Berichte des Bundesrechnungshofs über Verstöße der Bundeswehr bei der Vergabe von Beraterverträgen – und auch die Frage, ob „persönliche Kennverhältnisse“ dabei eine Rolle gespielt haben könnten, wie es der Vorsitzende Wolfgang Hellmich (SPD) formulierte.

„Beschaffung der Bundeswehr effizienter gestalten“

Henning Otte (CDU/CSU) sieht es anders als die Opposition: „Unserer Ansicht nach hätte es des Untersuchungsausschusses nicht bedurft. Die in Rede stehenden Regelverstöße waren vom Bundesministerium der Verteidigung als solche erkannt und Gegenmaßnahmen wurden ergriffen.“

Er findet es „gleichwohl gut, dass wir die Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von externen Beratungsleistungen nun noch einmal gründlich aufbereiten“. Das gelte „insbesondere dann, wenn es uns unter dem Strich hilft, die Beschaffung der Bundeswehr effizienter zu gestalten“.

„Die Missstände sind gewaltig“

Dennis Rohde (SPD) sieht es so: „Der Untersuchungsausschuss hat bereits heute vielseitige neue Erkenntnisse gebracht. Diese betreffen die Entstehung der Vergaberechtsverstöße wie auch die Art und Weise der Aufklärung.“

Was für Lucassen ans Tageslicht kam, fasst er knapp zusammen: „Die Missstände im Verteidigungsministerium sind gewaltig.“ Doch zeigt er sich skeptisch, ob die Ausschussarbeit die erwünschten Folgen hat – und verweist auf die „Unverfrorenheit der Ministeriumsspitze“: „Unter der erdrückenden Beweislast werden gravierende Rechtsverstöße sogar zugegeben, aber keinerlei dienstrechtliche, geschweige denn personelle Konsequenzen gezogen. Die notwendige politische Verantwortung wird verweigert. Damit stößt die parlamentarische Kontrolle an ihre Grenzen.“

Doch er sieht auch positive Auswirkungen des Untersuchungsausschusses: Beamten und Amtsinhabern werde gezeigt, „dass rechtswidriges Handeln zumindest aufgedeckt werden kann“. Das wirke „sicher auch präventiv, da die Befragung vor einem Untersuchungsausschuss keine schöne Angelegenheit ist“ – zumal in öffentlicher Sitzung und Anwesenheit der Presse.

„Ein Bild der vollkommenen Verantwortungsdiffusion“

Nach Ottes Einschätzung leisten die öffentlichen Zeugenvernehmungen „einen wichtigen Beitrag zu der Transparenz, die in einer parlamentarischen Demokratie angemessen“ sei: „Gleichzeitig beugt die Beteiligung von Öffentlichkeit und Presse möglicher Legendenbildung und Falschinterpretation vor.“ Seine Bilanz: Die Zeugenvernehmungen hätten bisher zwar keine grundsätzlich neuen Erkenntnisse zutage gefördert, trotzdem seien sie hilfreich, um einen Überblick zum genauen Ablauf bei den einzelnen Beauftragungen zu erhalten.

Rohde findet: „Die Zeugenaussagen zeichnen ein Bild der vollkommenen Verantwortungsdiffusion und gehen damit noch über die Erkenntnisse des Aktenstudiums hinaus.“

„Motto: Wird schon stimmen“

Strack-Zimmermann sieht sich dem Ziel nähergekommen, zu „wissen, inwieweit externe Berater ungeniert und unkontrolliert zeitweilig die Verantwortung im Verteidigungsministerium übernommen haben, die nur der Exekutive zusteht“. Hat das Folgen? Sie meint: „Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.“

Was heiße: „In Zukunft sollten ministeriale Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht einfach Vorlagen nach dem Motto abzeichnen: Wird schon stimmen. Wer unterschreibt beziehungsweise paraphiert, übernimmt Verantwortung für den Inhalt. Das sollte sich gerade bei Juristen herumgesprochen haben.“

„Aktenflut Teil der Verschleierungstaktik“

Erschreckend sei die Aussage eines Zeugen, die sie so zusammenfasst: „Ich bin Beamter und mache, was man mir sagt, vor allem dann, wenn es von einer Staatssekretärin gewünscht wird, und selbst dann, wenn ein Vorgang seltsam anmutet.“ Wenn der Untersuchungsausschuss aufkläre und präventiv wirke, dann habe er viel erreicht.

Das Durchforsten der Akten macht den größten Teil der Arbeit aus. Das Ministerium komme „den Aktenbeweisanträgen gründlich und umfänglich nach“, findet Otte. Anders das Empfinden von Lucassen: Die „wahre Aktenflut“ sei „Teil der Verschleierungstaktik“ des Ministeriums: „Bisher sind über 2.000 Ordner eingegangen, schlecht aufbereitet, teilweise geschwärzt oder unleserlich. Ohne Kenntnisse des Systems und Hinweise von Interna könnten wir unsere Arbeit im Untersuchungsausschuss gar nicht leisten.“

„Fahrlässigkeit und Verantwortungslosigkeit“

Höhn spricht von einem „in der Tat riesigen Aktenberg – wenn auch digitalisiert“. Sein Urteil: „Was sich durchzieht wie ein roter Faden, ist die Fahrlässigkeit und Verantwortungslosigkeit, mit der im Ministerium und nachgeordneten Behörden agiert wurde.“

Er verweist darauf, dass Verteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen (CDU/CSU) selbst sage, sie sei für alles verantwortlich, was in ihrem Hause passiere: „Aber leider war sie nicht in der Lage, die Vorwürfe aufzuklären und Maßnahmen zu ergreifen, um ähnliche Skandale in Zukunft möglichst auszuschließen.“

„In viel Unwichtigem die relevanten Dokumente finden“

Neben den „ganz konkreten und handfesten Vorwürfen“ gehe es „auch um eine Kultur der Beratung, die mit Frau von der Leyen und ihrer langjährigen Staatssekretärin Frau Suder im Ministerium eingezogen ist“. Um die aufzuklären, sei „es nötig, sich durch die Hierarchie hindurch ein Bild zu machen“. Die Befragung von Soldaten und Beamten sei genau deshalb so notwendig: „Wir müssen nicht nur Akten, sondern auch Akteure befragen.“

Lindner beschreibt es so: Das Verteidigungsministerium liefere tagtäglich weitere Akten, die in der Vorbereitung der Sitzungen durchzuarbeiten seien: „Natürlich haben wir es hier mit einem riesigen Berg von Materialien zu tun, müssen Dopplungen rausfiltern und in viel Unwichtigem die relevanten Dokumente finden.“ Er hält fest: „Wir konnten anhand der Akten bisher unser Bild der Vorgänge verdichten.“

„Der oder die andere hätte prüfen müssen“

Und er unterstreicht: „Uns geht es in diesem Ausschuss darum, das Handeln der Verwaltung kritisch zu hinterfragen und es damit zu verbessern.“ So habe sich beispielsweise in einer Sitzung „gezeigt, dass sich alle Zeuginnen und Zeugen auf formalistische Positionen, auf die Organisationsstrukturen zurückgezogen haben und niemand auch nur einen Funken Verantwortung bei sich sah“.

Lindner: „Es war stets der oder die andere, die hätte prüfen müssen.“ Es sei eine Führungsaufgabe, so etwas aufzubrechen. Die Ministerin habe in ihrem Haus offenbar eine entsprechende Kultur nicht eingefordert, sondern nur auf das schnelle Erreichen von Ergebnissen gepocht. (fla/15.07.2019)


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