1. Untersuchungsausschuss

Obleute zweifeln an der These vom Einzel­täter Anis Amri

Anschlag mit einem Lkw auf dem Breitscheidplatz in Berlin

Berliner Breitscheidplatz nach dem Terroranschlag vom 19. Dezember 2016 (dpa)

Da war der Flüchtling aus Syrien, der über das seltsame Gebaren seines einstigen Mitbewohners Anis Amri berichtete. Die Verbindungsbeamtin im Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrum (GTAZ), die an allen Besprechungen über Amri teilgenommen hatte, sich aber an keine einzige im Detail erinnern konnte. Der Staatsanwalt aus Baden-Württemberg, der wegen einer Schwarzfahrt, sein Kollege aus Nordrhein-Westfalen, der wegen eines Fahrraddiebstahls gegen Amri ermittelt hatte.

In den zehn Monaten seit der vergangenen parlamentarischen Sommerpause hat der 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“) 51 Zeugen Revue passieren lassen. Viermal mussten Dolmetscher aus dem Arabischen zugegen sein. Zwei Zeugen wurden in Handschellen aus dem Gefängnis vorgeführt. Seit März 2018 geht der Ausschuss der Frage nach, wie es möglich war, dass der bislang opferreichste radikalislamische Anschlag in Deutschland am 19. Dezember 2016, als der Tunesier Amri mit einem gekaperten Schwerlaster in eine Budengasse des Weihnachtsmarkts auf dem Berliner Breitscheidplatz preschte, nicht verhindert werden konnte.

Zwei Aspekte mit schärferen Konturen

Auf der Suche nach einer Antwort haben zwei Aspekte im vergangenen Jahr schärfere Konturen gewonnen. Zum einen, heißt es von Obleuten fast aller Fraktionen, sei die Vermutung widerlegt, Amri habe seine Tat spontan und auf eigene Faust verübt.

Zum anderen ist die Rolle eines tunesischen Landsmanns und Vertrauten Amris zusehends in den Fokus gerückt. Bilel ben Ammar wurde am 1. Februar 2017 abgeschoben, obwohl der Verdacht, er könnte Mitwisser, vielleicht sogar Mittäter des Anschlags gewesen sein, nach Ansicht zumindest der oppositionellen Obleute nicht restlos ausgeräumt war.

Grüne: Ziemlich vitale Rolle des Verfassungsschutzes

„Was uns am Anfang erzählt wurde, Amri sei ein einsamer Wolf gewesen, völlig losgelöst von Strukturen, stimmt nicht“, sagt die grüne Obfrau Dr. Irene Mihalic. „Die Einzeltäterthese lässt sich schlicht nicht mehr halten“, und das gelte unabhängig von der Frage, ob es „Mittäter im strafrechtlichen Sinne“ gegeben habe. Als solcher kommt Ben Ammar für die ausgebildete Polizeibeamtin Mihalic freilich nach wie vor infrage.

Für „ganz klar widerlegt“ hält sie auch die „Behauptung der Bundesregierung“, dass als einzige Behörde auf Bundesebene das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) mit Amri befasst gewesen sei. Mittlerweile stehe fest, dass das  Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) „eine ziemlich vitale Rolle“ gespielt habe. Auch das Bundeskriminalamt (BKA) hatte den Tunesier auf dem Radar.

„Ben Ammars mögliche Mittäterschaft nicht ausermittelt“

Die eilige Abschiebung Ben Ammars haben Zeugen aus Polizei und Justiz mit dem Hinweis begründet, der Mann habe seit Ende Dezember 2016 wegen einer Lappalie in Untersuchungshaft gesessen, und es sei juristisch zweifelhaft gewesen, ob sie ihn über den 1. Februar 2017 hinaus hinter Gittern hätten halten können. Die sicherste Lösung sei daher gewesen, ihn außer Landes zu schaffen.

Mihalic sagt dazu: „Ich glaube die Geschichte nicht.“ Ben Ammars mögliche Mittäterschaft sei noch nicht „ausermittelt“ gewesen. Dennoch habe es nicht einmal den Versuch gegeben, beim zuständigen Gericht eine Haftverlängerung zu erwirken: „Das Misstrauen besteht, dass hinter Ben Ammar Dinge stecken, die wir heute noch nicht wissen.“

Linke beklagt „restriktive Informationspolitik der Regierung“ 

Dass Amri „in diverse hochgefährliche dschihadistische Netzwerke eingebunden“ gewesen sei, und zwar in Netzwerke mit Verzweigungen ins europäische Ausland, nennt auch die linke Obfrau Martina Renner als wichtigen Erkenntnisgewinn des vergangenen Jahres. Sie erinnert daran, dass Amri unter anderem an der Planung eines Sprengstoffanschlags auf das Berliner Gesundbrunnenzentrum beteiligt gewesen sei, der von gleichzeitigen Attentaten in Paris und Brüssel habe flankiert werden sollen. „Weg vom Einzeltäter, hin zu Netzwerken“ haben sich nach Renners Worten die Ermittlungen bewegt.

Entkräftet habe der Aussschuss auch die Behauptung des einstigen Verfassungsschutz-Präsidenten Dr. Hans-Georg Maaßen, Amri sei ein „reiner Polizeifall“ gewesen. Renner ist überzeugt, es müssten „massive Erkenntnisse der Geheimdienste vorliegen“. Die diversen radikalislamischen Kreise, in denen sich Amri bewegt habe, seien von Informanten unterschiedlicher Sicherheitsbehörden förmlich durchsetzt gewesen: „Wir wissen um die Quelleneinsätze. Wir wissen nicht, was die Quellen berichtet haben.“

Das Übel in Renners Augen ist die restriktive Informationspolitik der Bundesregierung, die dem Ausschuss unter anderem den Zugang zu möglicherweise einschlägigen Erkenntnissen ausländischer Nachrichtendienste verwehre. Im Übrigen sei es, wie sie betont, in erster Linie „die stringente Beweisaufnahme durch die drei demokratischen Oppositionsfraktionen“ gewesen, die den bisher erzielten Wissenszuwachs „herausgearbeitet“ habe.

FDP: Die Einzeltätertheorie ist nicht haltbar

Ein Kernpunkt des mittlerweile erreichten Kenntnisstandes ist auch für FDP-Obmann Benjamin Strasser der Befund, dass Amri keine „freischwebende Monade“, sondern „eingebunden in Netzwerke“ gewesen sei: „Die Einzeltätertheorie ist nicht haltbar.“ Für eine Komplizenschaft Ben Ammars sieht Strasser ebenfalls „starke Indizien“. Er verweist darauf, dass auf Ben Ammars Mobiltelefon Fotos vom Breitscheidplatz gefunden wurden, die allerdings vom März 2016 datierten.

Das Argument der Sicherheitsheitsbehörden, Amri habe zu diesem frühen Zeitpunkt noch nicht an einen Anschlag mit einem Lastwagen gedacht, die Bilder seien daher belanglos, leuchtet ihm nicht ein. Sei es so undenkbar, dass in den radikalislamischen Kreisen, in denen sich Amri bewegte, das „Szenario, mit einem Lastwagen in einen bevölkerten Platz zu fahren“, schon damals erörtert worden sei?

Dass im Falle Ben Ammars „die Abschiebung prioritär verfolgt“ worden sei und das weitere Ermittlungsinteresse habe zurücktreten müssen, findet Strasser umso fragwürdiger. Es habe  „relativ früh“ geheißen: „Der Typ muss weg.“ Die für diese Entscheidung damals hauptverantwortliche Staatssekretärin im Bundesinnenministerium Dr. Emily Haber, heute Botschafterin in Washington, möglichst bald nach der Sommerpause als Zeugin zu hören, wünscht sich nicht nur Strasser.

SPD: Dem Aufklärungsziel ein bisschen nähergekommen

„Für mich war interessant, dass wir von einigen unserer Zeugen doch erhebliche Zweifel an der Einzeltäterthese zu hören bekommen haben“, sagt nicht viel anders als die Wortführer der Opposition SPD-Obmann Dr. Fritz Felgentreu. Und dass sich die „Bedeutung Ben Ammars als Schlüsselfigur mehr und mehr herauskristallisiert“, erscheint auch ihm erwähnenswert, wenngleich er hinzusetzt: „Ich bin nicht sicher, ob das in der Sache begründet ist oder weil wir an den Mann nicht herankommen.“

Das Argument, weil man Ben Ammar als gefährlich eingeschätzt, ihn aber nicht in Haft habe halten können, sei es sicherer gewesen, ihn abzuschieben, mag Felgentreu nicht völlig von der Hand weisen. „Erstaunlich“ findet er gleichwohl den „Aufwand“, der „bis in die höchste Ebene“ des Innenministeriums getrieben wurde, um ihn „so schnell wie möglich“ loszuwerden. „Wir sind dem Aufklärungsziel wieder ein bisschen nähergekommen. Ein wirklich befriedigendes Ergebnis kann es wahrscheinlich nicht geben“, bilanziert der SPD-Obmann.

CDU/CSU: Der Datenaustausch hat nicht funktioniert

Sein Koalitionskollege Volker Ullrich (CDU/CSU) sieht den Ausschuss hingegen auf gutem Wege. Er sei im chronologischen Gang seiner Ermittlungen schon „ziemlich weit gekommen, bis unmittelbar vor dem Anschlag“. Ullrich rechnet damit, dass bis zur nächsten Sommerpause, also Mitte 2020, die Arbeit getan ist.

Bereits jetzt zeichne sich als Ergebnis ab, dass es in der Zeit vor dem Attentat an Vernetzung und Kooperation der Sicherheitsbehörden sowohl auf nationaler wie auf europäischer Ebene gemangelt habe. Der Datenaustausch habe nicht funktioniert. Dass Amri in Italien bereits im Knast gesessen hatte, sei den mit ihm befassten deutschen Staatsanwälten unbekannt gewesen. In seinem Umfeld hätten sich V-Leute unterschiedlicher deutscher Sicherheitsbehörden getummelt, ohne dass diese sich darüber untereinander verständigt hätten.

Nach Ullrichs Wahrnehmung hat der Ausschuss bisher auch schon die eine oder andere Verschwörungstheorie ausgeräumt, etwa, dass Amri selbst ein V-Mann oder dass der Verfassungsschutz „ganz nah an ihm dran“ gewesen sei. Die politischen Konsequenzen? Kompetenzen bündeln, Verfahren aufeinander abstimmen, die Sicherheitsbehörden „zentraler aufstellen“, meint Ullrich.

AfD unzufrieden mit dem Gang der Ermittlungen

„Fragen, die man gerne beantwortet hätte“ sieht AfD-Obfrau Beatrix von Storch nicht zuletzt im Fall Ammar und findet: „Jetzt sind wir noch nicht am Erkenntnispunkt angekommen, wo ich sagen würde, alles sei aufgeklärt. Ich fürchte aber, dass das schwierig ist, und habe auch nicht den Eindruck, dass das unbedingt erwünscht ist.“

Von Storch ist unzufrieden mit dem Gang der Ermittlungen, womit sie im Kreis der Oppositionsvertreter freilich nicht allein steht. Zu viel „Zeitverschwendung“, zu viele „Nebensächlichkeiten“,  zu viele Akten, die „zum Teil seitenweise geschwärzt“ seien. Was habe der Ausschuss etwa mit jenem Staatsanwalt anfangen sollen, der zu berichten wusste, wie Amri einmal in einer Freiburger Straßenbahn ohne Fahrschein erwischt wurde? „Amri war einer von Tausenden schwarzfahrenden Migranten“ – für von Storch kein aufregender Befund.

Beeindruckt war sie freilich von manchen Zeugen aus Polizei und Verwaltung, die „ohne Scheuklappen Klartext“ geredet hätten. Etwa jene Mitarbeiterin einer Ausländerbehörde, die „glaubhaft und lebendig“ die Stimmungslage im Herbst 2015 mit den Worten auf den Punkt gebracht habe: „Hier knallt's irgendwann.“  (wid/29.07.2019)

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