Parlament

Bundestag berät diese Woche den Haushalt für 2020

Euroscheine- und münzen

Der Bundestag berät im Herbst den Haushalt für das kommende Jahr. (picture alliance/Geisler-Fotopress)

Am Sonntag, 8. September 2019, endete für die Abgeordneten des Bundestages die parlamentarische Sommerpause. An diesem Tag öffneet der Bundestag seine Pforten für den „Tag der Ein- und Ausblicke“, an dem sich das Parlament im Reichstagsgebäude und in den benachbarten Gebäuden beiderseits der Spree, dem Paul-Löbe-Haus und dem Elisabeth-Marie-Lüders-Haus, der Öffentlichkeit präsentierte. Die Woche danach ist traditionell die Haushaltswoche, in der der Haushaltsplan des Bundes für das kommende Jahr in die erste Lesung geht.

Olaf Scholz bringt das Haushaltsgesetz ein

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat seinen Entwurf für das Haushaltsgesetz 2020 (19/11800) und den Finanzplan des Bundes für die Jahre 2019 bis 2023 (19/11801) bereits vorgelegt. Zum Auftakt der Etatberatungen wird Scholz das Zahlenwerk am Dienstag, 10. September, ab 10 Uhr in das Parlament einbringen. Bis Freitag, 13. September, werden die Einzelpläne des Bundeshaushalts beraten. Für jede Debatte sind eineinhalb Stunden geplant. Einzige Ausnahme ist die Generalaussprache zum Etat der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes am Mittwoch, 11. September. In der vierstündigen Aussprache kommen neben der Kanzlerin auch die Fraktionsspitzen zu Wort. Der mit Ausgaben von 3,19 Milliarden Euro relativ bescheidene Kanzleretat dient dabei als Aufhänger für eine Auseinandersetzung über die Regierungspolitik insgesamt.

Die Haushaltsberatungen werden live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Das Haushaltsgesetz wird im Anschluss zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen. Die jeweiligen Fachausschüsse geben in den Herbstwochen gutachtliche Stellungnahmen an den Haushaltsausschuss ab, der schließlich Beschlussempfehlungen an das Bundestagsplenum formuliert. Erfahrungsgemäß nimmt das Parlament dabei Änderungen an einzelnen Haushaltsansätzen des Finanzministers vor.

Abschließende Beratung Ende November

Schlusspunkt der Beratungen im Haushaltsausschuss ist die sogenannte Bereinigungssitzung am Donnerstag, 14. November, in der voraussichtlich bis weit nach Mitternacht die letzten und strittigsten Fragen geklärt werden. Festgezurrt wird dabei die vom Haushaltsausschuss empfohlene Endfassung des Haushalts 2020. Danach wird der Etat in der zweiten Haushaltswoche dieses Jahres ab Dienstag, 26. November, vier Tage lang abschließend beraten. Für die Fraktionen ist dies die letzte Gelegenheit, Änderungsanträge einzubringen und in zweiter Beratung abstimmen zu lassen. Endgültig verabschiedet wird das Haushaltsgesetz in namentlicher Abstimmung am Freitag, 29. November.

Olaf Scholz‘ Regierungsentwurf sieht Ausgaben des Bundes von 359,796 Milliarden Euro im Jahr 2020 vor, das sind 3,396 Milliarden Euro mehr als für 2019 veranschlagt sind. Eine Neuverschuldung am Kreditmarkt (Nettokreditaufnahme) soll es erneut nicht geben, die „schwarze Null“ soll also fortgeschrieben werden. Auf der Einnahmenseite sind Steuereinnahmen von 327,717 Milliarden Euro und Verwaltungseinnahmen von 22,552 Milliarden Euro angesetzt, zusammen also 350,269 Milliarden Euro. Daraus resultiert ein Finanzierungssaldo von 9,527 Milliarden Euro, der durch Einnahmen aus Rücklagen in Höhe von 9,225 Milliarden Euro und Münzeinnahmen von 302 Millionen Euro gedeckt werden soll.

Arbeit und Soziales, Verteidigung, Verkehr

Gut zwei Fünftel der geplanten Ausgaben sollen für Arbeit und Soziales ausgegeben werden. Der Etat von Bundesminister Hubertus Heil (SPD) soll um 3,3 Milliarden Euro auf 148, 56 Milliarden Euro ansteigen. Auf Platz zwei rangiert der Etat von Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), der um 1,69 Milliarden Euro wächst und 44,92 Milliarden Euro betragen soll. Drittgrößter Einzelplan ist der Etat für Verkehr und digitale Infrastruktur von Minister Andreas Scheuer (CSU). Der Zuwachs beträgt hier 541,66 Millionen Euro, der Ausgabenansatz insgesamt 29,83 Milliarden Euro. Auf Platz vier folgt der Etat für Bildung und Forschung von Ministerin Anja Karliczek (CDU) mit 18,2 Milliarden Euro (minus 69,02 Millionen Euro) vor dem Etat der Bundesschuld mit 16,55 Milliarden Euro (minus 1,83 Milliarden Euro), den Etats für Inneres, Bau und Heimat (minus 522,54 Millionen Euro) und für Gesundheit (plus 19,81 Millionen Euro) mit jeweils 15,33 Milliarden Euro und dem Etat der Allgemeinen Finanzverwaltung mit 12,04 Milliarden Euro (minus 2,85 Milliarden Euro).

Auf einen kräftigen Schluck aus der Pulle kann sich Familienministerin Dr. Franziska Giffey (SPD) freuen. Für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sieht der Etat 1,36 Milliarden Euro mehr vor als 2019, insgesamt 11,8 Milliarden Euro. Damit wächst ihr Etat in absoluten Zahlen nach den Etats des Sozial- und des Verteidigungsministeriums am stärksten.

Eine Milliarde Euro für den Bundestag

Das Budget des Deutschen Bundestages gehört zusammen mit den Einzelplänen des Bundespräsidialamtes, des Bundesrates, des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesrechnungshofes und des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu den kleinen Haushalten. Allerdings soll 2020 die Milliardengrenze überschritten werden. Mit einem Ansatz von 1,02 Milliarden Euro (2019: 990,91 Millionen Euro) ist der Etat des Parlaments größer als der des Justizministeriums (912,28 Millionen Euro).

Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wiederum deckt rund zwei Drittel seiner Ausgaben durch eigene Einnahmen (611,78 Millionen Euro). Spitzenreiter auf der Einnahmenseite ist der Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung mit 342,06 Milliarden Euro. In diesem Etat werden die Steuereinnahmen verbucht. Es folgt das Verkehrsministerium, dem die Maut-Einnahmen (7,67 Milliarden Euro) zugeschrieben werden, mit 8,58 Milliarden Euro. Einnahmen von mehr als einer Milliarde Euro angesetzt sind darüber hinaus für das Ministerium für Arbeit und Soziales (2,11 Milliarden Euro), den Einzelplan der Bundesschuld (1,54 Milliarden Euro) und für das Ministerium des Innern, für Bau und Heimat (1,22 Milliarden Euro). (vom/09.09.2019)

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